Mit Worten ist es kaum zu beschreiben: Wieder wurde eine mehrfache Mutter aus dem nordrhein-westfälischen Salzkotten am vergangenen Freitag für 15 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie ihr Kind nicht an einer Theatervorstellung im Rahmen des schulischen Sexualkunde-Unterrichts teilnehmen ließ. Gemeinsam mit ihrem Ehemann traf sie die Entscheidung gegen diese eine Unterrichtsstunde, weil die Inhalte des umstrittenen Theaterstücks »Mein Körper gehört mir« an der katholischen Liboriusschule in Salzkotten nicht mit ihrem christlichen Menschenbild übereinstimmen. Und weil es die gläubigen Eltern nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ihre kleinen Kinder, denen »die nötige Reife fehle«, so früh mit derartigen Inhalten der Sexualkunde zu konfrontieren. Nun sitzt die 14-fache Mutter zwischen Drogensüchtigen und Betrügerinnen im Gefängnis, Besuche ihrer Kinder und des Ehemannes werden nicht genehmigt.
Es geschieht nicht zum ersten Mal, dass Eltern in Nordrhein-Westfalen deswegen ins Gefängnis müssen. Bereits mehrfach wurden Mütter und auch Väter in und um das nordrhein-westfälische Salzkotten eingesperrt. Die Baptistenfamilien (evangelische Konfessionsfamilie) wurden wiederholt zur Erzwingungshaft verurteilt, nachdem sie Bußgelder nicht bezahlt hatten. Diese waren zuvor eben aus den genannten Gründen verhängt worden. Die Familien lehnten dies ab, weil sie sich keiner Schuld bewusst waren. Einige Frauen waren inzwischen schon zum zweiten Mal im Gefängnis. Zuvor hatte man ihre Ehemänner eingesperrt, einen sogar zum zweiten Mal, ohne dass die Erzwingungshaft den gewünschten Erfolg, nämlich die Zahlung des Bußgeldes, gehabt hätte. Der Begriff Bußgeld erhält hier nämlich eine besondere Bedeutung, denn die Eltern weigern sich, Buße zu tun für etwas, was ihnen ihr Gewissen doch anders vorgibt. Weitere Verfahren stehen noch an, in denen sie mit zusätzlichen Erzwingungshaftverordnungen bedroht werden, denn auch die nachrückenden Kinder werden von den Eltern nicht zum Sexualkundeunterricht geschickt werden.
Dem Staat passt so viel Eigenständigkeit von Eltern nicht. Er greift ein! Er zeigt den Unbeugsamen, wo der Hammer hängt: Auch die Geldbußen wurden in den letzten zwei Jahren ständig erhöht. Ist es Willkür? Fast könnte man dies annehmen, in einem Fall stieg die Geldstrafe innerhalb von zwei Jahren von einst 250 Euro auf inzwischen 1.000 Euro! Auch die Anzahl der Gefängnistage wächst: Bei einigen Familien, in denen die Mütter bereits mehrfach inhaftiert worden waren, müssen nun wieder die Väter ran; sie kommen aber nicht mehr mit einer Woche Haft aus, sondern in drei Fällen wurden jetzt Erzwingungsstrafen von 20 bzw. 40 Tagen angeordnet!
Wohlgemerkt: Hier ist nicht etwa die Rede von einem generellen Fernhalten der Kinder von der Schule. Sondern es geht um einzelne Schulstunden, einige Sachkundeunterrichtsstunden, die für das Thema Sexualaufklärung vorgesehen sind.
Bis vor fünf Jahren war es übrigens an der katholischen Liboriusschule, der einzigen Grundschule in Salzkotten, kein Problem, wenn die Eltern ihre Kinder nicht zum Sexualkundeunterricht schicken wollten. Doch seit die Schule eine neue Schulleiterin hat, wird gewaltsam in die Rechte der Familien eingegriffen. Thekla Tuschen, selbst Katholikin und studierte Theologin, will die ethischen Bedenken tiefgläubiger Baptisteneltern (evangelische Kirchenfamilie) nicht akzeptieren. Sie besteht darauf, dass die Kinder zum Sexualkundeunterricht erscheinen, obwohl das Grundgesetz in dieser Auseinandersetzung eindeutig aufseiten der Eltern steht. Die Rektorin begründete ihre Entscheidung lapidar damit, die Sexualerziehung sei jetzt so verbindlich wie der Mathematikunterricht.
Wie aus dem Umfeld berichtet wird, soll Tuschen den betroffenen Eltern nicht Glaubensüberzeugung, sondern Sturheit unterstellen. Dabei könnte sie eigentlich viel gelassener mit der Situation umgehen, denn sie als Schulleiterin hätte durchaus das Recht, die Kinder einfach vom Sexualunterricht zu befreien, wie ihr Vorgänger es auch tat. Sie tut es aber nicht, weil sie einfach nicht will, so Insider. Schon zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Tuschen nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie einer Befreiung vom Sexualkundeunterricht keinesfalls zustimmen werde.
Zum Hintergrund:
Die gläubigen Baptistenfamilien haben in aller Regel mehrere Kinder, die sie nach ethisch und moralisch klaren Vorstellungen und Regeln erziehen: Sie versuchen vor allem, jegliche Frühsexualisierung der Kinder zu vermeiden, sie möchten sie ebenso nicht mit pornografischen und sexuell freizügigen Inhalten konfrontieren, die ihrer Reife nicht entsprechen. Ihre Lebensformel heißt Reinheit, vor allem auch Keuschheit bis zur Ehe. Die Betroffenen dazu in der Anhörung im Bußgeldverfahren:
»Sexualität ist bei uns kein Tabuthema, aber wir lehren unsere Kinder ein biblisches Sexualverhalten der Schamhaftigkeit, Keuschheit – und dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehört. Diese Erziehung schützt sie vor Missbrauch. Durch diese Erziehung wissen die Kinder, was richtig und was falsch ist. Sie wissen damit, dass jeder Mensch, der ihnen sexuell naht, dies nicht in Übereinstimmung dessen tut, was Gott und die Eltern wollen …«
Die Familien sind in ihrer Haltung eigentlich umfassend durch das Bundesverfassungsgericht bzw. durch das Grundgesetz geschützt. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. So sind die höchsten Richter des Landes der Ansicht, dass die Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1 und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz 1GG) und in die Familie eingreift. Das Bundesverfassungsgericht hat daher auf die Notwendigkeit eines engen, vertrauensvollen Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus zum Wohle des einzelnen Kindes hingewiesen. Denn gegensätzliche Erziehung schadet dem Kindeswohl.
Von einem engen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus kann in der katholischen, staatlichen Liboriusschule in Salzkotten, welche von den Kindern der Familien D. und E. besucht wird, auf diesem Gebiet schon lange nicht mehr die Rede sein. Die Vorgaben der höchsten Richter scheinen die Schulleitung wenig zu stören. Obwohl es ausdrücklich heißt, dass die Schule das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind, zu berücksichtigen hat, geschieht das in der Liboriusschule nicht. Warum muss man aufs Recht achten, wenn man selbst eine ganz andere Meinung hat?
Bei der inzwischen über fünf Jahre dauernden Auseinandersetzung zwischen Eltern und Schulleitung geht es um schulische, emanzipatorische Sexualerziehung, wozu vor allem das umstrittene Theaterstück Mein Körper gehört mir gehört, was die Eltern aus Gewissensgründen nicht akzeptieren können. An der Schule lässt man das Theaterprojekt, trotz zum Teil heftigsten Protestes, seit Jahren im Rahmen des Sexualkunde-Unterrichts dennoch immer wieder aufführen. Zur Erklärung heißt es, diese Vorstellung solle der Vorbeugung des Kindesmissbrauchs dienen. Da mag vielleicht auch etwas dran sein, und die Aufführung wird auch in anderen Schulen regelmäßig gezeigt. Doch nicht jeder ist mit den Inhalten einverstanden. Denn bei einem kritischen Blick wird schnell klar, dass hier gegen ethische und moralische Vorstellungen, wenn man sie denn wirklich ernst nimmt, durchaus verstoßen wird. Die betroffenen Eltern jedenfalls halten die Erziehung durch das Theater für ausschließlich ideologisch im Sinne der Weltanschauung der Emanzipation. Damit ist gemeint, dass jedes Kind (hier geht es um das Alter acht bis zehn Jahre) emanzipiert genug sein solle, um darüber zu entscheiden, ob ihm Sex etwa Spaß mache oder nicht. Wenn es keinen Lustgewinn davontrage, sei dies ein Nein-Gefühl, doch wenn es Spaß mache, dürfe es auch ruhig Ja dazu sagen. Überspitzt formuliert, könnte man hier tatsächlich gar eine Aufforderung zum sexuellen Missbrauch erkennen, denn den Kindern wird vermittelt, dass ihr Körpergefühl über elterliche Richtlinien gestellt wird. Da man bereits einen Säugling sexuell stimulieren kann, er jedenfalls körperliche Reaktionen darauf zeigt, ist es auch bei einem Schulkind kein Kunststück, sexuelle Gefühle herzustellen, die ihm sogar gefallen könnten. Dass dieses Alter jedoch eindeutig zu früh ist, muss wohl nicht erläutert werden. Schon Sigmund Freud warnte vor den zerstörerischen Folgen sexueller Stimulierungen von Kindern: »Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig, die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des Menschen.« Man muss nicht ausgewiesener Freudianer sein, um diesen Gedanken nachvollziehen zu können. Die gesellschaftlichen Folgen einer frühsexualisierten Jugend sind derzeit bereits überall fühl- und sichtbar geworden.
Die schulische Sexualerziehung bringt die frommen Familien aus Salzkotten und Paderborn in einen Gewissenskonflikt, der »glaubhaft« ist, wie ein bereits ergangenes Gerichtsurteil feststellte. Worum es ihnen genau geht, lässt sich durch eine Anhörungsaussage der Eltern erläutern: »Die atheistische und emanzipatorische Ideologie dieses Projektes teilen wir nicht. Wir lehnen es ab, dass sie (die Kinder) mit Jung und Alt Sex haben können, wenn ihr Gefühl ein Ja dazu hat.« Die tatsächlich ausschließlich emanzipatorische Erziehung dieses Theaterprojekts zeigt sich bereits an dem sich die ganze Veranstaltung durchziehenden Titelsongs, der, einer Gehirnwäsche gleich, sieben Mal gesungen wird, und der den Kindern die wichtigsten Kernaussagen dieser Veranstaltung in Liedform zusammenfasst. In der zweiten Strophe heißt es:
»Wenn ich berührt werde, weiß ich, wie’s mir geht!
Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer recht.
Nein zu sagen, stark zu bleiben, ist oft schwer,
doch ein Nein-Gefühl sagt mir: Ich will das nicht mehr!«
Die Rechtsanwältin der Familien ist nach jahrelangem Kampf entsetzt über die Dickhäutigkeit von Amt und Schule. Bereits im April stellte sie fest, dass es hier längst nicht mehr um das Wohl der Kinder zu gehen scheint, sondern darum, wem das ausschließliche Erziehungsrecht in der Schule zusteht. Es handelt sich also einerseits um einen Kampf zwischen dem staatlichem Erziehungsauftrag (Schulpflicht), der grundrechtlich nicht abgesichert ist, und andererseits dem natürlichen, grundrechtlich gewährleisteten Erziehungsrecht der Eltern. Zu dem umstrittenen Theaterprojekt führt die Juristin aus:
»Die Botschaft, um dem sexuellen Missbrauch vorzubeugen, ist danach für das KIND (zwischen acht bis zehn Jahren) Folgende:
- Mein Körper gehört mir allein – Ich bestimme über meinen Körper ausschließlich selbst – Ich gebe auf mich selber Acht. Mein Maßstab gegen sexuellen Missbrauch ist mein Gefühl: ›Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer Recht!‹
- Das Kind wird durch diese Sexualerziehung von der elterlichen Erziehung und somit auch von der elterlichen Fürsorgepflicht im Bereich der Sexualität abgeschnitten. Weder seine Eltern noch sonst jemand haben ihm in diesem Bereich etwas zu sagen. (Es glaubt also, seine Gefühle seien wichtiger als moralethische Erziehungsrichtlinien.)
- Das Kind wird von jeglicher Sexualethik emanzipiert. Für das Kind gilt die sexuelle Libertinage, die sich ausschließlich an seinem Gefühl – also der Lust – orientiert.
- Das ist emanzipatorische Sexualerziehung, wie sie eindeutiger und radikaler nicht vertreten werden kann!«

Die Rechtsanwältin der betroffenen Familien stellte unlängst fest, dass die Zahl der inhaftierten Eltern im Raum Salzkotten zunimmt. Das gebe Anlass zur Annahme, dass künftig weiteres Ungemach ins Haus stünde. Sie scheint Recht zu haben, denn obwohl das Grundgesetz eindeutig die Eltern schützt, und obwohl das Bundesverfassungsgericht klare Worte gesprochen hat, ist es schwierig, das selbstverständliche Recht der Eltern durchzusetzen. Immer größer werden Allmacht, Einfluss und Willkür des Staates.
Die Juristin führt ein weiteres Beispiel an, nachdem nicht die Schule Recht bekommen dürfe, sondern auch hier wieder die Eltern und ihre Kinder geschützt werden müssten: »Die Kultusministerkonferenz beschloss 1968, dass die staatliche Sexualerziehung wissenschaftlich fundiert sein muss. Als sich die betroffenen Eltern 2007 das Theaterstück Mein Körper gehört mir angesehen hatten, haben sie diesen wissenschaftlichen Nachweis bei der Schulbehörde angefordert. In einer Anhörung vom 15.06.2007 haben die Eltern dazu dem Schulamt gegenüber ausgeführt:
›Das Projekt Mein Körper gehört mir lässt uns vermuten, dass diesem keine wissenschaftliche Begründung zugrunde liegt. Wir haben als Eltern das Recht, unsere Kinder von Schulveranstaltungen – besonders im Bereich der Sexualerziehung – fernzuhalten, die wissenschaftlich nicht begründet sind. Davon haben wir Gebrauch gemacht und unsere Kinder an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen lassen. Sollte die angebliche Missbrauchsprävention dennoch eine wissenschaftliche Fundierung haben, bitten wir, uns diese Kopie zuzuschicken bzw. die Fundstelle zu nennen, damit wir diese überprüfen können.«….
…..Der deutsche Rechtsstaat erwies sich für die Familien bisher als reine Makulatur….
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Gruß
Der Honigmann
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Sehr geehrter Honigmann
Wenn für mich die Frage, Kinder zu zeugen noch eine Option wäre, würde ich diese überhaupt nicht in öffentlichen Schulen unterrichten lassen und zwar nicht nur wegen des Schwachsinns der frühkindlichen Sexualerziehung. Sähe ich diese Freiheit vom Staat auch nur im geringsten gefährdet, würde ich auswandern oder ich würde mich zur Kinderlosigkeit entscheiden.
Ich wünsche den gequälten Eltern viel Standfestigkeit und Selbstvertrauen, warne aber davor die Wissenschaft aufs Tapet zu rufen, denn diese ist bekanntlich auch nicht narrensicher. Hätte ich mich vor Jahren nicht auf diese Erkenntnisse gestützt, sondern auf die Erfahrungen meiner Eltern, würde mein Sohn vielleicht noch leben.
Ich bedanke mich für den äusserst aufschlussreichen, engagierten und leider auch hochnotwendigen Bericht.
Mit freundlichen Grüssen
Rosmarie Treier
http://nixzen.wordpress.com/2010/06/22/glauben-sie-mixa/
Ich finde, die Christen sollten sich da mit Muslimen zusammenschließen. Ich habe meine Kinder zwar am S-Kundeunterricht teilnehmen lassen, hatte aber kein wirklich gutes Gefühl dabei.
Warum protestiert dagegen niemand, es muß doch möglich sein eine wildgewordene Schuldirektorin zu bändigen. Macht eine Internetinitiative gegen diesen Blödsinn und greift solche Themen auf, damit etwas dagegen unternommen werden kann. Es wird doch wohl eine Internetadresse der Schule geben.