Still und leise wurde in der Vorweihnachtszeit der sogenannte “Volksverhetzungsparagraph” (§ 130 StGB) neu gefaßt und dabei erheblich erweitert. Was bisher “höchstens” unter den Tatbestand der Beleidigung oder Bedrohung fiel, könnte künftig Volksverhetzung und mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt sein!
Ebenfalls strafbar ist und bleibt die Verbreitung und Öffentlichmachung volksverhetzender Schriften – wozu auch “Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen u.a. Darstellungen” zählen – und gilt nun auch bei der Hetze gegen Einzelne. Zu den “Abbildungen” könnten nach verbreiteter Expertenansicht in Zukunft auch
Mohammed-Karikaturen zählen, deren Darstellung und Verbreitung bisher noch straflos möglich war.
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte dürften jetzt einiges zu tun bekommen, Denunzianten und Spitzel gibt es schließlich zur Genüge! Das Erstaunlichste ist in diesem Zusammenhang aber das nahezu “einmütige Schweigen” der “großen” Medien. Schließlich wird durch die neue Gesetzeslage die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung stark “beeinflußt”!
Danke an eine liebe Freundin aus Mitteldeutschland….
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Gruß
Der Honigmann
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Nun denn lassen wir es eben weiterhin zu, dass dieses Merkel Ding als Geschäftsführerin der BRD GmbH unsere Rechte weiter einschränkt. Apropos Rechte, Rechtssystem, usw. gibt es in Deutschland ja gar nicht. Das hochgelobte Grundgesetz ist seit 1990 nicht mehr gültig ebenso wie die BRD ein Nachkriegs Alliierten Produkt ist und dazu noch in ein Geschäft umgewandelt wurde. Nach zu lesen hier
http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/index.php
Dokument 10 !
Es wird Zeit diesem Lügengebilde das Ende zu bereiten.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand Pflicht!
Die weiße Rose
http://www.facebook.com/pages/Die-weisse-Rose/131821776872975
Zur tatsächlichen Rechtslage dieser “BRD-Demokraten”:
Ich veröffentliche hier gerne einige Sachverhalte, welche diese BRD ebensowenig öffentlich macht, obwohl es geltendes Recht ist:
Können Sie mir folgenden gelisteten Inhalt rechtskräftig bestätigen?
Besatzungsrecht gilt: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen.
Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die “öffentlich-rechtlichen” Regelungen.
Außerdem berufe ich mich auf eine Korrespondenz von Herrn Stavridis vom 14. März 2010, dessen Inhalt Sie ja kennen müssten. Daraus zitiere ich auszugsweise:
Niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden! Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muß vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch USEUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, daß alle Militärgesetze bis zum Abschluß eines Friedensvertrags mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31.12.1937 volle Rechtskraft besitzen.
Die absolute WILLKÜR greift um sich, hat schon lange um sich gegriffen, denn das Nürnberger Tribunal war bereits eine einseitige Ohnmachtveranstaltung. Beweise wurden nicht zugelassen und ein DOGMA, bzw. ein Urteil wurde gefällt aufgrund von Hörensagen, ohne jeglichen wirklichen Nachweis.
CHRISTUS MICHAEL, der Schöpfer unseres Lokaluniversums Nebadon, welcher mit Jesus Christus in einem Körper (als seine letzte Selbsthingabe) hier auf der Erde vereint war, schreibt in seinen Phönix-Journalen in den Schriften 39 und 40 über dieses Thema die unverblümte Wahrheit:
http://fourwinds10.com/journals/J26-50.html#J039
Während diese selbsternannten Tyrannen Volksaufklärer der Hetze beschuldigen, ermorden diese im großen Stil ganze Nationen – die Matrix ist vielseitig und skrupellos:
http://www.fuellhornleben.de/UnsichtbarerKrieg.html
Diese Usraelische Fremdherrschaft hat allein das zum Ziel, was im 1. und 2. WK nicht vollkommen geschafft wurde – das deutsche Volk zur Gänze zu vernichten.
Sie haben jedoch die Rechnung ohne den Wirt gemacht:
http://www.fuellhornleben.de/CMWahrheiten.html
http://www.fuellhornleben.de/AdieuNWO.html
Lieber kosmischer Gruß – die Liebe ist die größte Macht
Susanne Verena
die lüge braucht die stütze der justitz,die wahrheit aber steht von alleine aufrecht!!
mal irgendwo gelesen…
Ich plädiere für Politikerverhetzung: diese gewählten Volkszertreter
kassieren von den Moslems Geld, um uns zu vernichten.
Tango Korrupti….
[...] „Stille“ Änderung des „Volksverhetzungsparagraphen“ « Der Honigmann sagt…. By akismet-c4201f77680d1d8384dd6592e44a9da3, on 28. Januar 2011 at 18:59, under Allgemein. Keine Kommentare Kommentiere oder hinterlasse ein Trackback: Trackback URL. « „Stille“ Änderung des „Volksverhetzungsparagraphen“ « Der Honigmann sagt… LikeBe the first to like this post. [...]
[...] „Stille“ Änderung des „Volksverhetzungsparagraphen“ « Der Honigmann sagt…. By akismet-c4201f77680d1d8384dd6592e44a9da3, on 28. Januar 2011 at 18:59, under Allgemein. Keine Kommentare Kommentiere oder hinterlasse ein Trackback: Trackback URL. « Wählen gehen „Stille“ Änderung des „Volksverhetzungsparagraphen“ « Der Honigmann sagt… » LikeBe the first to like this post. [...]
Jaaaa doch –
Schelme, Diebe, Betrüger, Räuber, Verbrecher, Mörder … schleichen oft
bei Nacht, im Dunklen, im Verborgenen, unerkannt & anonym ….. um ihre bösen Tätigkeiten auszuüben!
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Das Schöne am Ganzen ist, dass durch darüberstehende “Verhaltensmuster” als => Naturgesetze …
leicht & einfach O F F E N S I C H T L I C H [hahahah] IST,
W A S ES DAMIT im Grunde AUF SICH HAT ….
Sollen sie uns doch alle einsperren. Nach fest kommt los. Den Hut an der Stange werden die Aufrechten eh nie grüßen. Allerdings könnte es im Alter dann eine V V D S Rente(Verfolgte vom Demokratiesystem) geben. Auch ned schlecht. Bis dahin, wir können sie nicht zwingen die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie dazu bringen, immer mehr Menschen, ihre verlogene Fratze zu zeigen.
Das ist natürlich ganz klar ein Angriff auf die Meinungsfreiheit; verbunden mit der Schaffung “gesetzlicher” Grundlagen für bei Bedarf anwendbare repressive Maßnahmen gegen missliebige Bürger.
Die Ursache wurde -wo sonst- schon 2008 in der EU gelegt. Gedanken dazu, und Zitate sowie einen link zum EU-Begleittext, hier:
http://kairostheos.blogspot.com/2011/01/im-zangengriff.html
Ein weiterer Schritt in die Demokratur Richtung Stalinismus bzw. noch schlimmer…Rest: Zensur
[...] Still und leise wurde in der Vorweihnachtszeit der sogenannte "Volksverhetzungsparagraph" (§ 130 StGB) neu gefaßt und dabei erheblich erweitert. Was bisher "höchstens" unter den Tatbestand der Beleidigung oder Bedrohung fiel, könnte künftig Volksverhetzung und mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt sein! Ebenfalls strafbar ist und bleibt die Verbreitung und Öffentlichmachung volksverhetzender Schriften – wozu auch … Read More [...]
Hallo, hallo,
hast Du nicht vor wenigen Stunden noch über ein Urteil des Verfassungsgerichts zum Fall Mahler berichtet, aus dem jedenfalls ich entnahm, dass dem §130 “die schlimmsten Zähne gezogen” wurden?
Wie passt das zusammen mit dem, was Du hier berichtest?
@ rodolfo:
….das Eine ist das BVG, nach geltendem Recht, das Andere ist die derzeitige Änderung, seitens der Politik – relativ frisch….