….nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nun nach § 201 StGB Aufnahmen (Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird, dies ist nun ohne Zweifel der Fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder……..!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen Richter nach Art.101 GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.
gruss Tiks
INFO: deutsches-amt de
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Gruß
Der Honigmann
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Entschuldigung, ich bin einigermaßen Verwirrt ob dieses Video-Berichts und dessen knapper Einleitung. Weiß jemand ob es über diese, hier den Kommissar für Menschenrechte, etwas Weiterführendes an Information gibt? Dafür wäre ich schon sehr dankbar, weil das, was ich da zu sehen und hören bekam, hat mich tief beeindruckt, ob des Mutes dieses jungen Mannes.
Dabei kommt mir immer die Erinnerung an 1949 hoch, als die ersten Parlamentarier den Artikel 20 des Grundgesetzes so verballhornten, das am Ende eine ins lächerlich reichende Sentenz entstand:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“Punkt“ – Um nie wieder dorthin zurückzukehren. „Punkt“
Das war schon damals ein beredtes „Zeichen“ dafür, daß wir eben k e i n e Demokratie bekommen sollten. Wenn man das als interessierter Mensch ansprach, dann bekam man Damals schon immer die gleiche stereotype Antwort um die Ohren gehauen: „Ach, das ist nur ein Wortspiel“!
Ja, ein zynisches und bis zum heutigen Tag „entwaffnendes Wortspiel“ noch dazu.
Also, unsere „Gründerväter“ wussten damals schon sehr viel mehr über die Wertigkeit der uns übergestülpten „Demokratie“!
In einem Land mit den nicht nur “Holocaustgesetzte”, sondern auch mit dem totalen Willkür, wobei alle Gesetze sogar mit Rechtsprechung “Praxis” auch praktisch die legalen Gesetzte abschaffen, kann man nicht erwarten, dass sie juristische Gespräche fähig zu führen. Deutschland als ein Staat ist ihnen nicht bekannt, sie gehören zu erfundenem Land “deutsch”, die auf keine Karte der Welt zu finden ist.
Ein gutes Beispiel und trotz viele Geräusche und chaotische Aufnahme doch überzeigend genug – tausende solche “Richter” tun das mit Segen des Staates BRD, dass gar nicht existiert. Ich werde gern dieses Gespräch weiter leiten an die Justizbehörden und sie um Stellungsnahme bitten.
Danke für diese kostbare Aufnahme.
und jetzt…
Die Interimspartei:
http://www.interimpartei.info/vorstand.html
hat diesen Kampf gegen die Despoten längst eröffnet. Durch Bestehen rechtlicher Formalien, gelingt es ihren Mitgliedern immer wieder, dafür zu sorgen, daß Prosesse erst gar nicht eröffnert werden können!
[...] http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/04/28/gerichtsvollzieherin-macht-sich-strafbar/ Dieser Eintrag wurde veröffentlicht unter RECHT – LEGISLATION. Permalink in die Lesezeichen aufnehmen. ← Richter Frank Fahsel: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” LikeSei der Erste, dem dieser post gefällt. [...]
Gerichtsvollzieher und andere Juzis sind strafbar, weil sie sind.
Hier gibt es einige Lücken,
1. das Gerichtsverfassungsgesetz ist nichtig wegen Verstoß gegen Art.19 Abs.1 S.2 GG.
damit gibt es kein Gericht,keinen Richter und auch keine Gerichtsvollzieherin.
2. kann man ja die ebenfalls nichtige ZPO noch mit anbringen.
3. zur Dokumentation von Straftaten sind Bild-und Tonaufnahmen immer legitim.
Die Straftaten beginnen mit dem verschicken von Briefen,wo drauf steht “Amtsgericht”, das ist schon Amtsanmaßung, geht weiter über Betrug, durch Täuschung im Rechtsverkehr, führt weiter zu Hochverrat, wo nach immer noch gültigem deutschen Recht die Todesstrafe steht.
http://grundrechteforum.de/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/243