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Archiv für Mai 2011


KÖLN - Schon von weitem erkennt man die  Sicherheitsmänner in ihren neongelben Westen. Seit Freitagmorgen schirmen sie die Gustav-Heinemann-Hauptschule im Stadtteil Seeberg ab, lassen niemanden durch, der nicht unmittelbar zur Schule gehört. Zwei Polizisten beobachten den Haupteingang der Schule aus einem Streifenwagen von der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Jugendlichen, die sich vor ihrer Schule versammelt haben, wirken verstört. „Wir dürfen nichts sagen“, ruft eine Schülerin und winkt ab. Die Lehrer hätten ihnen eingeschärft, sich nicht öffentlich zu äußern.

Grund für die Sicherheitsmaßnahmen ist eine folgenschwere Schlägerei vom Vortag. Am Donnerstag gegen 13.15 Uhr, kurz nach Unterrichtsschluss, hat ein 14-jähriger Siebtklässler bei einer heftigen Prügelei auf dem Schulhof einen gleichaltrigen Neuntklässler lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er liegt auf der Intensivstation und ringt mit dem Tod. „Es sieht sehr schlecht aus“, sagte ein Ermittler am Freitagabend.

Unterdessen wurde der mutmaßliche Täter Murat D.  nach seiner Vernehmung durch die Polizei wieder entlassen. Die Staatsanwaltschaft bewertet seine Tritte und Schläge „zum gegenwärtigen Ermittlungsstand“ als gefährliche Körperverletzung, nicht als versuchten Totschlag. Im Polizeipräsidium sorgt die Entscheidung bei vielen Ermittlern für Unverständnis. Vor den Augen zahlreicher Mitschüler soll Murat D. seinem Gegner zweimal gezielt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als Hassan A. nach einem Treffer gegen die Schläfe ins Taumeln geriet, soll D. einem Polizisten zufolge dessen Kopf genommen und ihm das Knie gegen den Schädel gerammt haben – mindestens einmal.

Es gebe derzeit keine Hinweise darauf, dass Murat D. weiter auf sein Opfer einschlug, als es bereits bewusstlos am Boden lag, berichtete der Oberstaatsanwalt. „Es sind aber noch nicht alle Zeugen vernommen worden.“ Denis hat die Schlägerei beobachtet. „Das war Murat, ganz klar“, sagt er. „Er und Hassan hatten schon lange Stress“ – angeblich weil einer der beiden Kurde, der andere Türke ist. Schüler sagten bei der Polizei aus, beide hätten sich zuletzt häufiger gegenseitig provoziert und herumgeschubst. Siehe…

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Zivilcourage endet im Krankenhaus

Bochum  - Für eine couragierte junge Frau endete ihr gut gemeinter und mutiger Einsatz in einem örtlichen Krankenhaus. Der 20 Jahre alten Frau waren am Sonntagmorgen (22.Mai)  zwei randalierende Personen auf der „Gahlensche Straße“  aufgefallen.
Die beiden Männer warfen Mülltonnen auf die Fahrbahn. Die Schülerin sah darin eine Gefahr für den vorbeifahrenden Fahrzeugverkehr und entschloss sich einzugreifen. Als sie die beiden Randalierer ansprach und aufforderte ihr Tun zu unterlassen, wurde sie unvermittelt durch einen der feigen Männer angegriffen. Der Unbekannte schlug der 20-Jährigen mehrfach mit der Faust in den Magen. Der zweite Täter schirmte den Schläger bei der Tatausführung ab. Anschließend flüchtete das brutale Duo in Richtung Süden. Mit einem Rettungswagen wurde die mutige Verletzte in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Von dort erstattete sie Strafanzeige gegen die beiden unbekannten Schläger.

Die Täter konnten wie folgt beschrieben werden:
1. Randalierer (schlug der Frau in den Magen): Männlich, Südländer (vermutlich Türke)……
2. Randalierer: Männlich, Südländer (vermutlich Türke), …..Siehe….

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Halsketten-Räuber in Wien

Die Polizei fahndet zur Zeit intensiv nach bislang mehreren unbekannten Halsketten- Räubern in Wien.

Seit Ende März 2011 verfolgten die Täter die älteren Frauen zumeist von öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu ihrem Wohnhaus oder in eine unbelebte Gasse. Dort sprachen sie ihre Opfer an und rissen ihnen blitzartig die Ketten vom Hals. Falls sich ein Opfer wehrte, wurde Gewalt angewandt. Mehrere Opfer mussten mit Verletzungen in Spitäler gebracht werden. Siehe…

Sie schauen irgendwie nicht wie Norweger, Deutsche oder Schweden aus – oder?

http://sosheimat.wordpress.com/2011/05/30/sudlander-in-aktion/

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Der Honigmann

 

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u.a.:  Cyberarmee Chinas: Albtraum für Westen,  Gefährlicher Konflikt: Wut auf NATO in Afghanistan,  Venezuela: Millionen demonstrieren gegen USA,  Gaddafi-Rücktritt? Russland vermittelt,  Libyen: Einsatz von bunkerbrechenden Bomben?, Bundesärztekammer warnt: keine Panik vor EHEC-Keimen,  EHEC: Seit 1982 gibt es Epidemien,  Proteste in Europa: größte Demonstration in der Geschichte Griechenlands,  EZB-Präsident Trichet: erhält Internationalen Karlspreis 2011,  »Euroshima«: Deutschland erleidet immensen Schaden,  Abrechnung: SPD-Politiker kritisiert Parteien und Medien,  Moskauer Schüler: Alkohol und Zigaretten verbreitet…

http://info.kopp-verlag.de/video.html

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Gruß

Der Honigmann

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Katrin Göring-Eckardt ist nicht Mrs. Noname – sie ist Bundestags-Vizepräsidentin und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und damit zugleich Mitglied im Rat der EKD. Da sollte man ein klein wenig Verstand erwarten dürfen. Die Thüringerin (ich schäme mich als Thüringer für sie!) überzeugt immer öfter vom krassen Gegenteil:

“Wenn Wachstum das alleinige Kriterium für ein gelingendes Leben wäre, müsste man sich ja darüber freuen, wenn jemand sich in der Kneipe betrinkt und dann sein Auto zu Schrott fährt. Alkoholumsatz, Reparatur oder Neukauf bringen schließlich die Wirtschaft in Schwung.” (Der ganze Schwachsinn)

Aber es geht noch „besser“: “Die Kultur des Weniger soll kein Projekt von Wenigen bleiben und das gute Leben nicht nur Gutverdienenden vorbehalten sein.” Tacheles gesprochen: Die (Un)Kultur des Weniger nicht nur für Reiche, sondern für alle! Da kann sich die „Dame“ mit den Dunkelroten die Hand reichen.
Grüne Borniertheit hat wieder einen Namen, den der Bundestags-Vizepräsidentin!
Wie wäre es, wenn diese Dummschwätzerin mal dorthin ginge, wo tagtäglich das Geld verdient und damit der deutsche Wohlstand generiert wird, von dem sie als “Volksvertreterin” untätiger Weise profitiert?

http://quadraturacirculi.de/2011/05/19/dummsprech-aus-berufenem-munde/

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Der Honigmann

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Rund 1,2 Milliarden Euro flossen bisher als Kredite aus Österreich nach Griechenland. Ob weitere 153 Millionen Euro im Juni folgen, ist mehr als fraglich.
Aktuell überprüfen Experten aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank Athens Fortschritte bei der Haushaltssanierung.

Der Bericht wird in den nächsten Tagen erwartet, doch wie der Spiegel vorab meldete, erfüllt das Land kein einziges der Sparziele, die anlässlich der 110 Milliarden Euro Geldspritze 2010 vereinbart wurden. IWF und Athens Finanzminister Giorgos Papaconstantinou dementierten am Sonntag; die Prüfung dauere noch an.

Doch stimmen diese Prüf-Ergebnisse, steckt die EU in einem Dilemma, ob man Griechenlands Pleite tatsächlich riskieren soll: Der IWF hat bereits angedroht, seinen Finanzierungsanteil an der im Juni fälligen Geldspritze wegen Verfehlungen nicht mitzutragen.

Grund dafür ist ein Passus in den IWF-Statuten: Demzufolge darf die Organisation nur dann einem Land Geld leihen, wenn es mindestens ein Jahr zahlungsfähig bleibt. Doch das ist angesichts der Schulden in Höhe von 330 Milliarden Euro ohne Hilfen nicht gewährleistet, denn Athen kann aktuell am Kapitalmarkt kein neues Geld aufnehmen.
Bleibt die 12-Milliarden-Euro-Geldspritze Ende Juni aus, kann das Land seine Schulden nicht mehr bedienen: „Dies würde aller Wahrscheinlichkeit nach den Bankrott bedeuten“, sagte der griechische Premier Giorgos Papandreou vergangene Woche.

Zahlreiche EU-Institutionen sehen aber eine Pleite des Landes bzw. eine Umschuldung als großes Risiko für die Finanzwelt: „Wenn Menschen über eine Umschuldung sprechen, wissen sie nicht, was das bedeutet“, warnte EZB-Direktor Jose Manuel Gonzalez-Paramo am Sonntag. Die Zentralbanker rechnen mit schlimmeren Konsequenzen als nach der Pleite der Investmentbank Lehman, die als zentraler Auslöser für die Wirtschaftskrise 2009 gilt. Er forderte Athen auf, die Sparbemühungen und Privatisierungen voranzutreiben.
Dagegen protestierten am Sonntag aber bereits den fünften Tag in Folge Tausende Menschen auf den Sintagma-Platz in Athen. (siehe Video unten) Papandreou appellierte am Sonntag an die Kritiker: „Der Kampf wird lang und schwierig sein. Wir befinden uns erst im ersten Jahr einer dreijährigen Anstrengung.“
Im Juni will er im Parlament ein neues Sparpaket vorlegen, zudem erwägt man den Aufbau einer Bad Bank für griechische Staatsanleihen, um staatlich kontrollierte Geldhäuser attraktiver für Käufer zu machen.

Während halb Europa gebannt nach Athen blickt, schlug am Sonntag Irlands Verkehrsminister Leo Varadkar Alarm: Er halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sein Land 2012 wieder Geld von den Kapitalmärkten erhalte, schreibt die Sunday Times. Das heißt konkret: Auch Irland könnte 2012 weitere Milliardenhilfen brauchen.  Siehe…

..….Die neuesten schlechten Nachrichten über Griechenlands budgetäre Nöte quittiert sie mit einem Achselzucken. „Viele Tausend Menschen haben ihren Job verloren und keine Perspektive, dass sich was ändert.“
Anna ist keine zwanzig, die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei fast 40 Prozent. Anna findet, dass die soziale Krise Griechenlands durch den Fokus auf das Staatsbudget nicht wahrgenommen wird. „Noch nicht.“

Auf dem Platz wird in kleineren und größeren Gruppen laut gestritten. Zentrale Frage: Wer ist an der Katastrophe, die Griechenland heimsucht, eigentlich schuld? „Die Beamten“, rufen die Arbeitslosen. „Die Politiker“, sagen die Jungen. „Die Banken und der Währungsfonds“, sagt Geórgios. „Die Wähler“, findet Sophie. Und alle sind sie wütend, sie fühlen sich „vom System“ verraten und verkauft.  Siehe…

http://sosheimat.wordpress.com/2011/05/30/drama-in-griechenland-spitzt-sich-zu/

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Der Honigmann

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Ende eines langen und spektakulären Prozesses: Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Der Prozess um die Vergewaltigungsvorwürfe

Kachelmann-Prozess - Urteil
Foto: dpa/DPA

Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Wettermoderator und Meteorologe kann das Mannheimer Landgericht als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, binnen einer Woche über eine Revision zu entscheiden.

Die Richter folgten mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat.

Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.

Keine Beweise für Schuld oder Unschuld

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei.

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http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13404436/Aus-Mangel-an-Beweisen-Joerg-Kachelmann-ist-frei.html

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Der Honigmann

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Australische Tierschützer haben in indonesischen Schlachthäusern gefilmt. «Ich war überzeugt, dass wir nach fünf Minuten genug Material hatten, um die Exporte von Rindern zu stoppen», sagt ein Mitglied.

Tierquälerei: Australien will Exporte von Rindern nach Indonesien stoppen. (Video in Englisch: Ten News/ Youtube)

Wegen schockierender Zustände in indonesischen Schlachthöfen hat Australien den Verkauf lebender Rinder an elf dieser Anlagen bis auf weiteres verboten. Abhängig vom Verlauf der Ermittlungen könnten noch weitere Schlachthäuser auf die Liste gesetzt werden, kündigte Landwirtschaftsminister Joe Ludwig heute an. Die Regierung reagierte mit dem Exportstopp auf einen zuvor ausgestrahlten Fernsehbericht über den grausamen Umgang mit Schlachtvieh in Indonesien.

In dem am Montagabend landesweit gezeigten Bericht war unter anderem zu sehen, wie Mastochsen gepeitscht und mit ihren Köpfen gegen den Betonboden geschlagen wurden. Den Tieren wurde bei vollem Bewusstsein brutal die Kehle zerhackt und sie litten minutenlang, bis sie verbluteten.

Grosser Markt – Etwa 770 Schlachthöfe

Den Bericht hatte der Sender ABC in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen ausgestrahlt. Mehrere Abgeordnete forderten daraufhin, den Transport von Schlachtvieh nach Indonesien komplett auf Eis zu legen. Das asiatische Land ist der grösste Markt für lebende Rinder aus Australien. Bis zu 40 Prozent des in Indonesien verzehrten Fleischs stammt von dort. Der Handel hat einen Jahresumfang von 330 Millionen australischen Dollar (302 Millionen Franken).

Die elf Schlachthöfe in Jakarta, Bogor, Bandar Lampung und Medan wurden im März per Zufall ausgewählt, wie eine Kampagnendirektorin der Organisation Animals Australia, Lyn White, sagte, die die Videoaufzeichnungen vor Ort leitete. Sie gehe davon aus, dass in den übrigen der insgesamt etwa 770 Schlachthöfe des Landes ähnliche Zustände herrschten.

«Extrem schockierende» Bilder

In dem Bericht war unter anderem zu sehen, wie Schlachthofmitarbeiter einen Bullen mit gebrochenem Bein immer wieder in die Augen und Nüstern stechen, um ihn zum Aufstehen zu bewegen. Aufnahmen aus einer Anlage in Medan in Nordsumatra zeigten gefesselte, zitternde Rinder, die dabei zusahen, wie Artgenossen geschlachtet und gehäutet wurden.

Landwirtschaftsminister Ludwig beschrieb die Bilder als «extrem schockierend». Der Präsident des Bauernverbandes von New South Wales, Charles Armstrong, sprach von «entsetzlich grausamen» Praktiken.

Praktiken «nach islamischem Recht notwendig»

Das indonesische Landwirtschaftsministerium verteidigte hingegen die Methoden als notwendig nach islamischem Recht. Die Regierung müsse zum Schutz der Verbraucher sicherstellen, dass die Tiere nach muslimischen Vorschriften und Reinheitsgeboten («Halal») geschlachtet würden, also ohne vorherige Betäubung, sagte ein ranghoher Beamter des Ministeriums, For Riwantoro. In Australien werden wie in den meisten westlichen Ländern Tiere vor dem Töten betäubt.

http://bazonline.ch/ausland/asien-und-ozeanien/Brutale-Videos-von-Tiermisshandlungen-schockieren-Australien/story/17267053

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Gruß

Der Honigmann

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Karl Albrecht Schachtschneider: „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“

Rezensiert von Josef Schmid

Der Islam erfüllt in keiner Weise die Anforderungen, mit denen sich Religionsfreiheit dauerhaft einrichten lässt, argumentiert Karl Albrecht Schachtschneider. Denn er enthält einen Totalitätsanspruch.

Bei Religionsfreiheit denkt man an ein ungestörtes, gemütliches Nebeneinander von Dom, Kirche, Synagoge und Dorfkapelle. Wohl wissend, dass darum jahrhundertelang Kämpfe tobten und Scheiterhaufen brannten. Doch die Religionsverhältnisse haben sich beruhigt und geklärt – der Religionsfrieden ruht in der Gesetzgebung des Staates.

Problem ist und bleibt die Religionsausübungsfreiheit: Sie ist nach den Menschenrechtstexten der UN und Europas durch die bloße Religionsfreiheit nicht gewährleistet, von ihr nicht gedeckt; dazu Professor Schachtschneider:

„In Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt das Wort Ausübung nicht vor. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist somit auf das religiöse Bekunden oder Bekennen begrenzt und umfasst nicht das Leben und Handeln nach der Religion.“

Religionsfreiheit hat also zwei Bestandteile: einmal die Freiheit des Bekenntnisses, die eine Sache des Herzens und Gewissens ist, und dann die Freiheit, nach einem Bekenntnis zu leben; sie ist nicht mehr die Sache eines Innenlebens, eines Individuums; diese Freiheit bedarf eines Arrangements mit der sozialen und geschichtlichen Umwelt. Sie braucht gesellschaftliche Einfügung, Legitimität und Legalität. Die erwünschte Trennung von Kirche und Staat kann nur auf dem Boden allgemeingültiger staatlicher Gesetze dauerhaft eingerichtet und gewährleistet werden.

Das ist vielen offenbar nicht bekannt oder will nicht recht verstanden werden. Doch mit diesem Paradox lebt der europäische Freiheitsbegriff schon lange. Der Aufklärer John Locke sagte, dass Freiheit immer Freiheit vom Staat ist; dass aber nur der Staat diese Freiheit garantieren kann.

Auf das Auseinanderhalten der zwei Welten in der Religionsfreiheit: Glaube und Weltsicht der einen Welt und ihr konkretes Erscheinungsbild in der anderen, der Alltagswelt, wofür Wissenschaft und Politik zuständig sind, legt Schachtschneider großen Wert. Man lernt das bei ihm:

„Die wissenschaftlichen Äußerungen sind Beiträge zur diesseitigen Wahrheit und Richtigkeit, die durch ihre Wissenschaftlichkeit ausgezeichnet sind.“

Somit ist der Glaube deutlich abgesetzt von Wissenschaft, Recht und Politik und jeder Bereich in seiner Eigenart definiert, wie es Max Weber gefordert hatte. Denn nur wenn der Marktplatz, wo sich alle treffen, glaubens- und wertfrei gehalten werden kann, wird auch eine glaubensneutrale Lebensordnung möglich.

Die Sache mit der Religionsfreiheit konnte so lange auf sich beruhen, als es der Staat mit Religionen zu tun hatte, die er seit dem frühen Mittelalter kennt und die an seiner Entwicklung hervorragend mitgewirkt haben. Aufklärung, Säkularisierung und Trennung von Kirche und Staat haben religiöse Emotionen gedämpft und manchmal aus dem Gemeinschaftsleben überhaupt verschwinden lassen.

Erst unbedachte Einwanderung weckte Europa aus dem Dornröschenschlaf seines bis zum Westfälischen Frieden hart und grausam erkämpften Religionsfriedens und – es ist zu befürchten, dass er damit endet. Die schleichende Islamisierung gilt in ganz Europa längst als Faktum, wie für einige Intellektuelle die „Multikultur“ und dies ist offensichtlich ihr Preis. Sie vollzieht sich vor uns – sehenden Auges. Dies auszusprechen, löst auch kein Entsetzen mehr aus von wegen Ausländerfeindlichkeit, Vorurteilsbeladenheit oder „Islamophobie“, wie die neueste Worthülse lautet. Worthülsen sind es allemal, weil die empirischen Belege dünner nicht sein können.

Schachtschneider kommt auf die rechtspolitische Seite der Religionsfreiheit zurück und untermauert sie mit einem enormen Kenntnisaufwand:

„Der Gegenstand der Glaubensfreiheit ist (somit) die transzendente Zweite Welt, etwa Gott, das ewige Leben … Dieser Gegenstand bestimmt und begrenzt den Begriff der grundrechtlich geschützten Religionsausübung … Gegenstand des Islam als Religion ist die Lebensordnung der Muslime, der Umma, ist deren Rechtssystem, das von Gott (Allah) herabgesandt ist, also die Erste Welt, die sich von der Zweiten Welt nicht trennen lässt.“

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hier weiterlesen:  http://wirinherten.wordpress.com/2011/05/30/in-die-schranken-des-rechtsstaats-verweisen/

Gruß

Der Honigmann

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Das System braucht für Kriege weder Nationalsozialisten noch Kommunisten. Es hat doch seine Öko-Faschisten. Von Axel Kresser.

(kreuz.net) Vor Jahren lebte ich in der Illusion, bei Wahlen mit meiner Stimme Einfluß nehmen zu können.

Die Grüne Mamba
© Sedeer El-Showk, Flickr, CC

Doch der BRD sind die Wahlen nur wichtig, um die Menschen in die Illusion von Demokratie zu wiegen – mehr nicht.

Egal welche Partei auf dem Stimmzettel steht: Man legitimiert nur das gottlose System der BRD-Gesellschaft.

Diese Gesellschaft fälscht auch unpassende Wahlergebnisse.

Daß die westliche Politik von Lug und Trug bestimmt wird, ist normal.

Daran hat sich das Stimmvieh gewöhnt.

Deshalb stürzt keine Regierung.

Die Linke erhielt Konkurrenz, die sie in die Bedeutungslosigkeit treibt

Die Kommunisten und Sozialisten waren in der BRD keine Alternative zum Kapitalismus.

Sie kümmerten sich in den 60er Jahren noch um die Friedens- und Anti-Atomwaffen-Bewegung.

Doch jetzt hat das System den Altlinken Konkurrenz beschert, die ‘Grünen’.

Sie spielen Umweltschützer, Feminismus-Ideologen und Homo-Aktivisten – vor allem aber Antichristen und Antinationale.

So basteln sie am Sündenbabel des gesellschaftlichen Einheitsbreis.

Mit den ‘Grünen’ ist alles möglich

Das System braucht für Kriege keine Nazis oder Kommunisten. Es hat jetzt seine Öko-Faschisten.

Die ‘grünen’ Genossen mögen gegen die friedliche Nutzung der Atomkraft sein. Aber sie setzen sich nicht für den Abbau der Atomwaffensysteme in Deutschland ein.

Mit den ‘grünen’ Genossen zog Deutschland in den Krieg gegen Restjugoslawien und Afghanistan.

Indirekt machten sie auch beim US-Überfall auf den Irak mit.

Die ‘Grünen’ leisteten keinen Widerstand gegen die Aktivitäten von BND-Agenten vor und während des US-Überfalls auf dieses Land.

Oder ist Joschka Fischer vielleicht deshalb als deutscher Außenminister zurückgetreten?

Die ‘Grünen’ sind auch für die politische Hurerei

Mit den ‘grünen’ Genossen in der Regierung begann die Zerschlagung des Sozialstaates.

Die ‘Grünen’ sind politischer Hauptträger der Islamisierung in Deutschland.

Die antichristliche kapitalistische Weltordnung und der antichristliche Islam werden das Resultat der ‘grünen’ Politik sein.

Das antichristliche System braucht zum Schein den Wahlzirkus.

Aber der Mensch braucht Gott.

http://www.kreuz.net/?article=13254&id=8956

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Gruß

Der Honigmann

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Freispruch im Selbstanzeiger-Prozess

-          Stellungnahme von Dirk Zimmermann    -

Am 14.Mai 2011 erhielt ich Post vom Oberlandesgericht Stuttgart, 2.Strafsenat, dem meine Revision gegen die Urteile vom Amtsgericht und dem Landgericht Heilbronn vorlagen. In beiden Urteilen der Heilbronner Gerichte wurde ich zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Urteile wurden nicht nur aufgehoben, um dann die Klage neu zu verhandeln. Nein, ich wurde gleich freigesprochen und das nach §349 Abs. 4 St PO, d.h. dass die drei OLG-Richter einstimmig über den Freispruch urteilen. Was man eigentlich als kleine Sensation betrachten darf, aber nur als „kleine“, denn leider gibt die Begründung des Freispruches nicht mehr her. Obwohl das sicher immer noch eine ganze Menge ist.

Um das ganze Theater zu begreifen und vielleicht auch einen Nutzen daraus zu ziehen, springe ich nun kurz nochmal zum Anfang der Geschichte.

Ich versandte zum 15.November 2007 das Buch eines Herrn Germar Rudolf mit dem Titel „Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör“ an drei Personen. Der Oberbürgermeister von Heilbronn, so wie ein katholischer und ein evangelischer Pfarrer erhielten eine von mir ausgedruckte, von der Post zugestellte Ausgabe. Gleichzeitig sendete ich diese Informationen der Staatsanwaltschaft von Heilbronn mit einem Begleitschreiben, in dem ich mich selbstanzeigte. Sicherlich klingt das nun erst einmal befremdend, sich selbst anzuzeigen. Und viele meinten, dass eine Selbstanzeige auch schon ein Schuldgeständnis sei. Das ist aber ein Irrtum. Der Clou an der ganzen Sache war, dass es sich um ein Wahndelikt handelte, auch ein umgekehrter Rechtsirrtum genannt. Damit meine ich, dass ich gar keine Straftat selbst nach BRD-Gesetzgebung begangen hatte. Mir war aber auch klar, dass die BRD es nicht dulden wird, dass sich jemand gerade mit den Dingen des Dritten Reiches auseinander setzt, bzw. andere auffordert sich damit auseinanderzusetzten.

Also was macht eine BRD-Staatsanwaltschaft, die das eine verhindern will, also die Beschäftigung mit der Geschichte, und das andere nicht kann, nach dem Gesetz eine Strafwürdigung abzuleiten? Sie macht das, was der Tyrann immer macht, sie lügt und verzehrt den Sachverhalt bis es ihr passt. So natürlich auch in meinem Fall.

Die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft, brav nach §130(3) StGB, war also, dass ich mit der Versendung der Bücher geleugnet hätte, und das öffentlich und das in einer Weise dessen Art dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden.  Dabei ist es natürlich nicht wichtig, ob der öffentliche Frieden nun tatsächlich gestört wurde, oder ob es meine Absicht war ihn zu stören. Sondern, er hätte mit meiner Tat gestört werden können. Zu beachten ist, dass dies alles in Tateinheit geschehen muss. Fällt also nur eins der drei Momente weg, leugnen – Öffentlichkeit – Gefährdung d.ö.F., greift dieses Gesetz nicht mehr. Selbst wenn ich mich tausendmal selbst anzeige und/oder ich mich schuldig fühle.

Das war nun mein erklärtes Ziel: Einen Prozess anzustreben, wohl wissend dass ich keine Straftat begangen habe, um nun die politischen Mechanismen der Staatsanwaltschaft zu beobachten, wie sie mit ihren populistischen und diffamierenden Argumenten die Judikative, die sich gern als Garant für Wahrheit und Gerechtigkeit auszeichnet, zu korrumpieren versucht. Wie sollte ich da verlieren? Entweder weist sich die BRD in ihrer Personifizierung als Staatsanwalt als Rechtstyrann und als Unterdrücker der Vernunft aus, was der Staatsanwalt letztendlich auch tat, oder es wird ein Musterprozess geführt, wo am Ende einem das Recht zu gesprochen wird, durchaus andere auffordern zu dürfen sich mit dem Holocaust zu beschäftigen.

Ich werde zu einem anderen Zeitpunkt konkret und im Detail auf die Rechtsscharmützel vor dem Amtsgericht sowie vor dem Landgericht Heilbronn eingehen. Nur soviel sei zur meiner Verteidigung im Groben vor Gericht erwähnt:

1.Moment:  Das Leugnen

Ein Widerspruch oder auch ein Einspruch gegen die Offenkundigkeit kann kein Leugnen sein. Das Leugnen nämlich ist das Abstreiten einer sich selbst vergewissernden Wahrheit. Da ich aber beim Massenmord nicht selber anwesend war, ich weder Täter, noch Opfer oder Zeuge war, kann mein Wissen darum nur vom Hörensagen sein. Es gibt den Begriff  „Belastungszeuge vom Hörensagen“, nachdem das Gericht nach §261 StPO nach freiem und selbstgeschöpftem Überzeugen überlassen bleibt, den Belastungszeugen Glauben zu schenken oder nicht. Dieses Recht räume ich meinem Erkenntnisbewusstsein auch ein, ich entscheide für mich selber, wem ich glaube und wem nicht. Jede Maßnahme einen Menschen zu zwingen etwas zu glauben, ist eine Verbrechen gegen den menschlichen Geist und damit gegen die menschliche Würde. Also eine Verstoß gegen Artikel 1 GG.

Die Spitzfindigkeit von einer offenkundigen Tatsache zu sprechen ist die nächste Umkehrung der Logik. Das ist der nächste Knaller, den sich die BRD-Anhänger erlauben. Auch hier ist der folgende Sachverhalt zu verstehen: Sämtliche Holocaust-Beweisanträge in den bekannten Prozessen der letzten Jahre wurden nach §244(3) StPO abgelehnt, in dem es nämlich heißt:

(3) Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, ….

Das Entscheidende ist: “darf … abgelehnt werden“. Es muss also nicht abgelehnt werden! Damit ist dem Richter die Freiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob er nun den Beweisantrag zulässt oder nicht. Er würde sich demnach auch nicht strafbar machen, wenn er ihn dennoch zulässt. Die Offenkundigkeit ist also nur ein Art Schutzraum, in dem man sich begibt, um eine Tatsache für wahr zu halten. Man vertraut also dem Emittenten einer Theorie, ohne sie selbst prüfen zu wollen. Die Offenkundigkeit ist quasi eine Art Gütesigel dem man Vertrauen schenken darf, ein Muss geht dabei nicht hervor. Die Beschuldigung, dass man, wenn man der Offenkundigkeit nicht vertraut, leugnet, ist eine Diskreditierung. Der Petitionsausschuss des Bundestages erklärte selber, dass eine einmal erklärte Offenkundigkeit kein Ewigkeitsanspruch hat, und es durchaus sein kann, dass eine Offenkundigkeit irgendwann mal kippt oder korrigiert wird. Deshalb kann keine Kritik, kein Widerspruch an einer Offenkundigkeit als strafwürdig behandelt werden. Besonders dann nicht, wenn nach der Offenkundigkeitsrechtsprechung des BGHs neue Beweise vorliegen (siehe z.B. o.g. Buch).

2.Moment: Die Öffentlichkeit

Die Unterstellung des Staatsanwalts war, dass ich die Adressanten der Bücher dazu aufgefordert hätte die Bücher weiter zu verteilen. Damit wäre ja versucht worden die Öffentlichkeit zu erreichen. Aber das Gegenteil ist richtig. Ich habe die drei Personen vor einer Verbreitung gewarnt, da dieses in der Bundesrepublik strafrechtlich verfolgt wird. Von der Aufforderung, die Exemplare als Kettenbrief zu versenden, also keine Spur.

Dieser Punkt ist vor allem deshalb so wichtig, weil ich zum einem nicht diese Aufforderung aussprach, aber zum anderen, weil es ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (81 Js 3604/07 Ns 23/09) vom 29. Sept. 2009 gibt, in dem das Urteil gegen meinen Kameraden Kevin Käther, der exakt das Gleiche tat, aufgehoben wurde und zum Landgericht zugewiesen wurde.

In der Begründung heißt es u.a.:

„2. Die Feststellungen belegen entgegen der Annahme des Landgerichts nicht, dass der Angeklagte die in Rede stehende Schrift, … als taugliches Tatmittel einer Straftat nach $130 Abs.2 Nr.1, Abs.3 und 5 StGB wäre, verbreitet oder zum Zwecke der Verbreitung hergestellt hat. …..“

Und weiter..

 „… Angesichts der konkret ausgewählten Empfänger ist wenig wahrscheinlich, dass diese das (ihnen vermutlich schon bekannte) Machwerk des Geschichtsrevisionisten Rudolf ihrerseits an Dritte weitergegeben haben, um für dessen Verbreitung zu sorgen. …“

Das  Kammergericht Berlin erkennt also hier schon das Manöver der Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt umdrehen will indem sie eine gewollte Weiterverbreitung konstruiert. Und das Kammergericht kann eine Feststellung des Vorwurfs zum Aufruf der Massenverbreitung nicht erkennen. Zudem wird angenommen, dass gerade das Anschreiben von Mitläufern der Holocaust-These nicht dazu geeignet ist, die Bücher zu verbreiten. Diesen Beschluss hatte ich auch schon vor meinem Prozess in erster Instanz vorliegen, hielt ihn aber wegen dem skandalösen Verhalten meines Pflichtverteidigers aus taktischen Gründen zurück.

3.Moment: Die Störung des öffentlichen Frieden

Die nächste unverschämte Rabulistik, ist die Behauptung, dass man mit dem „Leugnen“ der Offenkundigkeit den öffentlichen Frieden stören würde. Um diesen Angriff auszuhebeln, brachte ich im Zuge meine Einlassung das Gutachten zur Bedeutung des Beschlusses des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2150/08 vom 4. November 2009 für § 130 Abs. 3 StGB vor dem Landgericht ein.

Das Bundesverfassungsgericht nahm mit dem Beschluss vom 4. Nov 2009 Stellung zur Beschwerde zum Verbot des Rudolf-Hess-Marsches. Zwar wurde die Beschwerde zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Verbotsnorm, obwohl sie ein an sich verbotenes Sondergesetz gegen eine bestimmte Meinung sei, ausnahmsweise an Artikel 5 GG nicht scheitere weil den Grundrechten als Gegenentwurf gegen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft die Verhinderung der Gutheißung dieses Regimes immanent sei. Andererseits formuliert, bzw. konkretisiert das Bundesverfassungsgericht wann eine Gefährdung des öffentlichen Friedens zu Ungunsten der Meinungsfreiheit gegeben ist und wann nicht.  So heißt es im besagten Beschluss zum Bespiel:

“Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und maßgeblich für dessen Verhältnismäßigkeit ist die Bestimmung eines legitimen Zwecks. … Welche Zwecke legitim sind, hängt dabei auch vom jeweiligen Grundrecht ab, in das eingegriffen wird….

Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.”         

                 (Textzeile 72)

 

“Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien …. zielt.”                                                                                                                                           (Tz 77)

 

 

Das Thema aus Tz 72 aufgreifend wird warnend hervorgehoben, dass Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG außer Kraft gesetzt wäre, wenn der öffentliche Friede als Zumutsbarkeitsgrenze gegenüber unerträglichen Ideen “allein wegen der Meinung als solcher” anerkannt würde.

„Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.”                                                              (Tz 77)

“Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind gehört zum freiheitlichen Staat.”

 (Tz 77)

Diese und weiter Aussagen des Bundesverfassungsgerichts wurden in einem Gutachten kommentiert und schriftlich noch in meine Einlassung eingebracht, so dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart im Zuge meiner Revision damit befassen musste. Selbstverständlich hätte das der Richter am Landgericht Heilbronn auch schon berücksichtigen müssen, was er sträflicher Weise nicht tat. Da meine Revisionsbegründungen u.a. aber genau drauf abzielte, muss das OLG Stuttgart bei einer Strafwürdigung dazu Stellung nehmen.

Nun ja, und wenn keine Strafwürdigung festgestellt würde, müsste sie dazu natürlich keine Stellung nehmen. Darum begründete das OLG Stuttgart den Freispruch mit:

„1. Die Revision des Angeklagten ist begründet. Die Feststellung des Landgerichts tragen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung gemäß §130 Abs.2 Nr.1a; Abs.5 StGB nicht, weil der Angeklagte keine Schriften „verbreitet“ hat.

Danach bedeutet „Verbreiten“ die mit einer körperlichen Weitergabe der Schrift verbundene Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Schrift ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität so groß sein muss, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 378). Dabei reicht bereits die Verbreitungstätigkeit, also das „Auf den Weg-Bringen“ der Schrift aus (vgl. Perron/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl.2021, § 184b Rn. 5a; Fischer, StGB, 58.Aufl.2011, §184b Rn.8). Deshalb genügt schon die Weitergabe eines Exemplars der Schrift, wenn dies mit dem Willen geschieht, der Empfänger werde die Schrift durch körperliche Weitergabe einem größeren Personenkreis zugänglich machen oder wenn der Täter mit der Weitergabe an eine größere und nicht mehr zu kontrollierende Zahl von Personen rechnet (vgl.BGH a.a.O.). Die Weitergabe nur an einzelne bestimmte Dritte vermag das Merkmal der Verbreitens dabei aber nur dann zu erfüllen, wenn feststeht, dass Dritte seinerseits die Schrift an so viele Personen überlassen wird, das es sich bei den Empfänger um einen für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH a.a.O.: BayObLG NStZ 2002, 258).

2. Es kann ausgeschlossen werden, dass in einer Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen getroffen werden können, die einen Schuldspruch tragen (sic!). Die Verurteilung beruht vielmehr auf unzutreffender rechtlicher Beurteilung. Der Senat entscheidet deshalb in der Sache selbst und spricht unter Aufhebung der angefochtenen Urteile den Angeklagten frei (§354 Abs.1StPO).“

Die kleine Sensation besteht darin, dass der o.g. Beschluss des Kammergerichts Berlin (das von der Weisung her mit dem OLG Stuttgart gleich zu setzten ist) noch versuchte durch die Zurückweisung zur Neuverhandlung doch noch eine Strafwürdigkeit bei Kevin Käther zu erkennen. Da ich aber in meiner Verhandlung vor dem Landgericht schon die ausgefeilte Stoßrichtung bekannt gab, die Strafwürdigkeit im Hinblick auf die Gefährdung des öffentlichen Friedens in Frage zu stellen, in Form von der Einbringung des Gutachtens in meiner Einlassung, durch juristische Maßnahmen meines RA Nahrat und später dann auch in der Revisionsbegründung, hielt es das OLG Stuttgart wohl für weniger schädlich, mir einen Freispruch durch das nicht Erreichen ´der Öffentlichkeit´ zu geben, anstatt mit mir neu zu verhandeln. Denn dann hätte zumindest die Staatsanwaltschaft die Feststellung begründen müssen, die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Störens des öffentlichen Friedens berücksichtigt, denn dazu sind sie nach §31 BVerfGG verpflichtet. Und das wäre sicherlich ein Fiasko für die BRD geworden, in dem das Gericht dann eingestehen müsste, dass der Zweifel oder Unglaube an dem Holocaust, sowie die kritische Auseinandersetzung mit den Fakten von Pro und Kontra und die daraus entstehende Sichtweise der politischen Nachkriegsgeschichte nicht den öffentlichen Frieden gefährden könnte. Dann könnten endlich die vielen ängstlichen Sachverständigen und Experten auf die groben Ungereimtheiten aufmerksam machen, ohne damit zu rechnen strafrechtlich verfolgt und diskriminiert zu werden. Genau darum ging es mir; sicherlich ist es noch nicht erreicht worden, aber es hat es sich gezeigt, dass die oberen Ränge der Judikative nicht gewillt sind, den herrschenden politischen Ungeist Folge zu leisten, die Geduld scheint nun langsam zu Ende zu gehen.

Bin ich doch der Erste der mit diesem heiklen Thema, wo sonst immer nur blind und willkürlich Verurteilt wird, freigesprochen wurde (mal abgesehen von der Verfahrenseinstellung bei Kevin Käther im Nov. 2010 – Horst Mahler wurde zu knapp fünf Jahren dafür verurteilt). Von Null auf neun Monate Gefängnis und wieder runter auf Null. Auch für mich war es eine riesige Achterbahnfahrt. Ich habe in den letzten vier Jahren eine Menge einstecken müssen, zu guter Letzt habe ich dann doch noch meinen Arbeitsplatz verloren. Dennoch habe ich in den letzten Jahren auch große Freundschaften geschlossen, wichtige Erkenntnisse errungen und tolle Erfahrungen erlebt. Persönlich haben die Erlebnisse mich in meinem Leben weitergebracht. Inwiefern das Urteil mit samt Begründung sich auf das Leben und Bewusstsein des Deutschen Volkes auswirken wird, insbesondere auf die des Nationalen Widerstands, wird sich wohl erst noch zeigen.

Dirk Zimmermann

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Gruß

Der Honigmann

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Der Masterplan ! Alle 3 Weltkriege wurden vor Langer Zeit geplant ! Armageddon 2012

http://www.youtube.com/user/CampbellClan44

http://xinos.wordpress.com/2011/05/26/der-masterplan/

Hier noch einige “nette” Info-Videos, die evtl. dazu beitragen können, die derzeitige Weltlage “besser verstehen zu können”……

Der 3. Weltkrieg beginnt und Die Menschen schlafen weiter ! Unglaublich !

Danke an:

http://www.youtube.com/user/CampbellClan44

Hier das ganze Video von Prof. Veith, danke an Henry:

…und Merkel fliegt in der nächsten Woche, nach dem Bilderbergertreffen, in Richtung Amerika….???

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Gruß

Der Honigmann

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