Beispiele: Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und Vertragsstrafen.
Hinweis: Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben.
Siehe auch Waldorf- und Songtext-Abmahnungen
Ebay-Verkauf (es kann jeden treffen!):
Ebay begann einmal als Flohmarkt für Privatleute. In Deutschland ist es inzwischen zum Fütterbecken für Haifisch-Anwältegeworden. Juristen, die nicht nur von der hirnverbrannten deutschen Abmahnregelung profitieren, sondern auch von der extremen Rechtsunsicherheit im deutschen Internet. Jeder Richter scheint da sein eigenes Süppchen zu kochen und mit quasi philosophischer Fabulierungsfreude immer neue Auslegungen vorhandener Gummiparagraphen zu schaffen.
So zB. bei der Widerrufsbelehrung. Selbst die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Widerrufsbelehrungs-Vorlage war aus Sicht einiger Richter fehlerhaft, und führte zu einer regelrechten Abmahnwelle gegen Händler, die diese in gutem Glauben verwendet hatten. Intervenierte das Justizministerium? Ach was, – lakonisches Schulterzucken und viel zu spätes Entfernen der (angeblich) unzureichenden Vorlage war die einzige Reaktion.
In einem weiteren Fall befand ein Richter, dass die allgemein übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen im Internet nicht gelten dürfe, dort wären 4 Wochen erforderlich. Auch das zog eine Abmahnwelle nach sich, zumal die meisten Online-Händler nicht die geringste Ahnung von dieser Fantasieausgeburt eines einzelnen Gerichts hatten (haben konnten).
Ein weiteres Problem ist die Abgrenzung von privat und gewerblich. Sobald jemand regelmäßig alte Klamotten bei Ebay verhökert, ist er aus Sicht vieler Richter gewerblich. Mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.
Melanie K. aus Heilbronnwar im Glauben, dass es privat sei, wenn sie die abgetragene Kleidung ihrer Kinder bei Ebay verkauft. Nicht so ein auf Ebay spezialisierter Abzock-Anwalt, der ihr eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung zukommen ließ. Kosten: 650 Euro. Melanie K. hielt das ganze für einen Irrtum, und antwortete dem Anwalt mit einem Brief. Großer Fehler. Kurze Zeit später kam eine einstweilige Verfügung, Frau K. wurde vom Gericht – ohne weitere Prüfung des Sachverhalts – “abgeurteilt”. Anwalts- und Gerichtskosten: 3000 Euro. Anklagepunkt: Privatverkauf alter Kinderklamotten ohne Widerrufsbelehrung.
Quelle: DasErste.de/Plusminus
Kommentar/Hintergrund: Als wir begannen, uns mit dem Phänomen Abmahnung zu befassen, sahen wir die Hauptschuld bei den Abmahnanwälten. Inzwischen haben wir aber den Eindruck gewonnen, dass deutsche Richter, mit ihrer Weltfremdheit, Internet-Ignoranz und nicht zuletzt beispielloser Arroganz und Rücksichtslosigkeit gegenüber den (sie bezahlenden) Bürgern, eine wesentliche Mitschuld am deutschen Abmahnunwesen tragen.
Abzock-Anwalt (auf Mandantenfang)
Woher, fragt man sich gelegentlich, bekommen die Abmahn-Anwälte eigentlich immer wieder ihre Mandanten, die eigentlichen Auftraggeber? Sind die Deutschen wirklich so schlecht, dass jeder jeden abmahnen und verklagen muss und will?Und sind sich die Mandanten nicht über die finanziellen Risiken im Klaren? Wenn zB. der Abgemahnte zahlungsunfähig (oder im Recht) ist, muss der Abmahn-Mandant selber die Abmahnung bezahlen. Theoretisch, bei einem seriösen Anwalt jedenfalls.
Die Wirklichkeit sieht natürlich ganz anders aus. Es werden Fantasie-Streitwerte erfunden, und die sich daraus ergebenden hohen Gebühren werden ausschließlich dem Abgemahnten in Rechnung gestellt.Das ist unrechtmäßig, aber in der Praxis schwer nachzuweisen. Interessiert in der Regel auch die Richter nicht. Wozu sich unnötig Arbeit machen …
Besonders raffiniert und konsequent stellte es aber Abmahn-Anwalt Dr. Thomas Mann aus Berlin an. Er inserierte kurzerhand in einem Ebay-Forum, und bot Händlern seine Dienste an, um “kostenneutral” deren Konkurrenz zu schädigen. Mit Abmahnungen. Ein Journalist ging zum Schein auf dieses Angebot ein, und reichte dann Klage ein. Das Landgericht Heilbronn befand, dass diese Vorgehensweise rechtsmissbräuchlich sei.
Wurde dem Anwalt deshalb die Zulassung entzogen? Aber nein, er zahlte die Gerichtskosten aus der Portokasse und mahnt weiter ab …
Quelle: Rotglut.org
Kommentar/Hintergrund: Den Verdacht, dass nicht die Mandanten zum Anwalt gehen, sondern in vielen Fällen der Anwalt sich seine Mandanten selber sucht (Voraussetzung um kostenpflichtig abmahnen zu können) haben wir hier schon oft geäußert. In diesem Einzelfall konnte es mal nachgewiesen werden. Aber ohne ernsthafte Folgen für den betroffenen Anwalt. Ernsthafte Folgen gibt es immer nur für die Abgemahnten!
Blog- und Forenbetreiber (Meinungsfreiheit):
Beliebte Blogbetreiber werden zunehmend zum Freiwild für Anwälte. Einige von ihnen können ihre Wände bereits mit Abmahnungen tapezieren, und wenn auch nur ein einziger dieser von geldgierigen Anwälten mit absurden Streitwerten angezettelten Prozesse verloren wird, ist man finanziell ruiniert.
Zugute kommt den Abmahnern, neben der völlig absurden deutschen Abmahnungsregelung, auch die Tatsache, dass “Freie Meinungsäußerung” in Deutschland keinerlei Schutz genießt (im Gegensatz zB. zu gewachsenen Demokratien wie den USA, wo sie als Grundrecht betrachtet wird, dass nicht kurzerhand irgendwelchen anderen Interessen geopfert werden darf).
Am Beispiel von Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.demöchten wir hier aufzeigen, wie Politik, Unternehmer und Juristen eine perfekte Allianz gegen Presse- und Meinungsfreiheit bilden. Im Verlaufe eines Jahres (Mitte 2005 – 2006), bekam Bartels sechs Abmahnungen (diverse Email-Abmahnungen nicht mitgezählt):
2. mein-parteibuch.de/2005/08/16/abmahnung-fur-mein-parteibuch
3. mein-parteibuch.de/2006/05/03/abmahnung-fuer-mein-parteibuch
4. mein-parteibuch.de/2006/08/25/abmahnung-von-sigmar-gabriel
5. mein-parteibuch.de/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders
6. mein-parteibuch.de/2006/09/21/fanpost-fuer-den-redaktionsschwanz
Kommentar/Hintergrund: Neben den absurd unverschämten Kostennoten fallen auch die großenteils hanebüchenen Argumentationen der Herren Juristen auf. Ein abmahnender Anwalt geht halt in unserem sogenannten “Rechtsstaat” keinerlei Risiko ein, und nirgendwo steht geschrieben, dass man als Anwalt seriös sein oder auch nur die Wahrheit sagen muss. Da nahezu Gleiches für unsere Politiker gilt, scheint eine quasi natürliche Verbundenheit zu entstehen. Wen wundert es also, dass die hirnrissige deutsche Abmahnregelung nach wie vor und wider besseren Wissens verteidigt wird.
Ebay-Verkauf (Markenrecht):
Wer bei Ebay gebrauchte Markenware verkauft, kann in Teufels Küche kommen. Zahlreiche Abzocker und Anwälte haben sich inzwischen darauf spezialisiert, bei Ebay nach Markennamen zu recherchieren und jede (angeblich) unrechtmäßige Verwendung abzumahnen. Mit Gebühren von teilweise mehreren Tausend Euro.
Ein ganz neues Geschäftsprinzip ist es, selber Marken anzumelden, die entweder häufig verwendete Alltagsbegriffe sind, oder extreme Ähnlichkeit mit internationalen Marken haben. Die Anmeldung kostet 300 Euro, und bis das (vielfach unzulässige) Patent wieder annuliert wird, kann man zig Tausende verdienen, und sich dann gleich aufs nächste Projekt stürzen.
Siehe auch den Dsquared-Fall
Kommentar/Hintergrund: Immer wenn es unpraktikable und lückenhafte Gesetze gibt, findet sich auch sofort eine bestimmte Klientel, die daraus Gewinn erzielt. Die eigentliche Schuld liegt aber beim Gesetzgeber, der die seit Jahrzehnten bekannten Missstände ignoriert.
Karikatur-Abmahnungen (Urheberrecht):
Fast jede private Website hatte in den letzten Jahren irgendwo, passend zum Inhalt, eine Karikatur (Cartoon) untergebracht. Das war nicht ganz korrekt, aber niemand dachte sich etwas dabei, denn im Prinzip war es ja Gratiswerbung für die Künstler. Jetzt aber haben einige Künstler (oder zumindest ihre Anwälte) ein neues Geschäftsprinzip entdeckt: Lizenzerpressung! Man baut darauf, dass die meisten deutschen Richter keine Ahnung vom Internet haben, und verlangt kurzerhand von privaten, mehr oder weniger besucherlosen Websites Lizenzgebühren, wie man sie von großen Printmedien bekommen würde. Folge: Dutzende von Privatleuten sollen jetzt, wegen 1 oder 2 Karikaturen auf ihrer Homepage, teilweise 5-stellige Lizenzgebühren zahlen, in einem Fall 15.000 Euro!
Quelle: Zahlreiche Fälle liegen uns vor. Betroffene mögen sich bitte an uns wenden!
Kommentar/Hintergrund: Die Urheberrechtsverletzung liegt natürlich auf der Hand, das wollen wir auch gar nicht beschönigen. Die Art und Weise wie hier aber gegen absolute Bagatellen vorgegangen wird, ist skrupelloseste Abzocke. Der Image-Schaden für die Künstler wird enorm sein, dafür werden wir sorgen. An dieser Stelle sei schon mal Sperzel genannt, der künstlerisch bislang wenig von sich reden machte (jedenfalls ist sein Name den meisten Leuten eher unbekannt), inzwischen – aus unserer Sicht – aber eine goldene Zitrone für hemmungslose Gier verdient hat.
Ebay-Verkauf (Neues Urheberrecht):
Herr Michael W. verkaufte einen veralteten Computerratgeber (Buch) bei Ebay. Statt eines Kaufgebots bekam er eine Abmahnung, weil dieser PC-Ratgeber, neben unzähligen anderen Themen, auch Hinweise zum Kopieren von CDs enthielt, die damals ganz normal und üblich waren, nach neuem Urheberrecht aber nicht mehr erlaubt sind. Abmahngebühren: 1.600 Euro
Quelle: Computermagazin c’t
Kommentar/Hintergrund: Dass dieses, völlig unreflektiert alle Wünsche und Träume der Musik-Lobby erfüllende neue Urheberrecht in der Praxis ungeheure Probleme aufwerfen würde, war von vorneherein klar. Dass sich aber eine vorgeblich seriöse Anwaltskanzlei zu solchem Unfug hinreißen läßt und alte PC-Ratgeber dem neuen Urheberrecht unterwirft, und Ebay Käufer und Verkäufer in einem Ausmaß bespitzelt, das einem totalitären System alle Ehre tun würde, macht einfach nur fassungslos. Wohlgemerkt, es war kein Buch über das Kopieren von CDs, sondern ein ganz normaler PC-Ratgeber. Der Verkäufer wußte nicht mal, dass da so ein Kapitel drinne war.
KFZ-Domains (Patentrecht):
Über 6000 Domaininhaber bekamen in Deutschland eine Abmahnung, weil ihre Domain ein KFZ-Ortskürzel zwecks Kennzeichnung der Region (zB. “B” für Berlin) enthielt. Kosten + Schadenersatz: 1.100 Euro
Quelle: Netlaw.de
Kommentar/Hintergrund: Obwohl die unlauteren Ziele der abmahnenden Lizenzvertriebsfirma mehr als deutlich sind, beruft sie sich (offenbar zu Recht) auf ein europäisches Patent, das die Verwendung von Regionskennzeichen schützt. Eine Gruppe von 30 Abgemahnten hat sich jetzt zusammengeschlossen, um eine Nichtigkeitsklage gegen dieses völlig absurde Patent zu finanzieren. Wenn auch nur ein Bruchtteil der Abgemahnten gezahlt hat, wurden mit diesem Coup 7-stellige Summen eingetrieben, ohne (außer der Patentanmeldung) irgendwelche Leistungen zu erbringen.
Wichtiger Hinweis:Immer wieder wird von Leuten, die irgendwo mal ein Gerichtsurteil aufgeschnappt oder einen Artikel gelesen haben, die gerichtliche Anfechtbarkeit einiger der hier aufgeführten Abmahnungen ins Gespräch gebracht. Wenn’s man so einfach wäre. Merke:
1. Abmahnungen sind keine Gerichtsurteile. Jeder kann sie bekommen, egal ob zu Recht oder Unrecht!
2. Gerichtsurteile sind kein Recht, sondern momentane Interpretationen einzelner Richter.
3. Recht haben bedeutet nicht automatisch auch Recht bekommen.
Natürlich könnte man einige (durchaus nicht alle) der hier angeführten Abmahnungen vor Gericht anfechten. Die Risiken sind aber, angesichts uneinheitlicher (teilweise willkürlicher) Rechtsprechung und ungeheuerer Streitwerte, völlig unkalkulierbar! Und alleine die Erstberatung bei einem eigenen Anwalt kostet schon über 200 Euro, von Folge- und Gerichtskosten ganz zu schweigen.
Zitate auf der Homepage:
Herr M. S., Lehrer aus Bad Godesberg, bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadenersatz: 1200 Euro
Quelle: MartinSchlu.de
Weiteres: Schockwellenreiter.de
Kommentar/Hintergrund: Da macht sich ein Lehrer unter großem persönlichen Einsatz daran, die Jugend an Erich Kästner heranzuführen und zukünftige Käufer von Kästnerliteratur heranzuziehen, und irgendwelchen (unverdienten) Erben fällt offenbar nichts anderes ein, als sich kurzfristig mit Abmahnungen zu bereichern!
Stadtpläne/Anfahrtswege:
Frau J. Y., Gesangslehrerin aus Berlin, bekam eine Abmahnung, weil sie auf ihrer Site zur Kennzeichnung des Anfahrtsweges einen kleinen Ausschnitt aus einem alten Gratis-Stadtplan verwendet hatte. Abmahngebühr: 800 Euro
Quelle: Daten liegen uns vor!
Ein Hintergrundbericht: Internetrecht-Rostock.de
Kommentar/Hintergrund: Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen “Stadtplan-Mafia”, gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, daß diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert …
Impressumpflicht:
Herr M. S., Grafiker aus Dresden, bekam eine Abmahnung wegen unvollständigem Impressum auf seiner Homepage. Abmahngebühr: 580 Euro
Quelle: stern.de/internetrecht
Hintergrundinfos: Gohlisch.de
Kommentar/Hintergrund: Wie eigentlich kann jemand geschädigt werden (und deshalb Unterlassungsansprüche geltend machen) weil jemand anders kein vollständiges Impressum hat? Da wollte wohl einer einem Konkurrenten eins auswischen, und der Gesetzgeber hilft eifrig mit …
Ebay-Annonce (Markenrecht):
Herr J. G. aus Neunkirchen hatte ein privat bei Ebay angebotenes Goldarmband als im “Cartier-Stil” beschrieben. Er bekam eine Abmahnung wegen missbräuchlicher Verwendung eines Markennamens, Streitwert 100.000 Euro, Abmahngebühr: 1200 Euro.
Quelle: stern.de/internetrecht
Weitere Beispiele: SWR.de
Kommentar/Hintergrund: Sofern jemand gefälschte Armbänder als Cartier-Armbänder verkauft, ist die Lage klar: das wäre eine Markenrechtsverletzung. Aber im obigen Fall? Dennoch ist dieser Fall nur ein einzelnes Beispiel für den kontinuierlichen Abmahnungsmißbrauch durch die Anwälte der Firma Cartier, die Fälle dürften in die Tausende gehen. Inzwischen hat Ebay reagiert, und nimmt solche Anzeigen sofort wieder heraus. Oft reicht es aber, nur 1 – 2 Tage online gewesen zu sein, um von den Abmahnungsgewinnlern aufgespürt zu werden.
Linkhaftung:
Hunderte von Webmastern bekamen Abmahnungen, weil sie einen Link auf ein Freeware-Programm namens “Explorer” gesetzt hatten. “Explorer” ist angeblich eine geschützte Marke, und dank eines Unikums der deutschen Rechtsprechung kann man nicht nur den Markenrechts-Verletzer, sondern auch alle, die Links auf seine Seite hatten, abmahnen bzw. auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen.
Quelle: SelfHTML.org
Kommentar/Hintergrund: Nachdem eine größere Site (SelfHTML) einen, mit Spendengeldern finanzierten (!) Prozess durch sämtliche Instanzen durchgezogen hatte, zeigte sich, dass die ganze Angelegenheit ziemlich dubios und die Abmahnungen unrechtmäßig waren. Das ändert aber nichts daran, dass Hunderte kleinerer Sites und private HPs, die keine Klage wagten, auf den ganz erheblichen Abmahnungskosten sitzen blieben und dergleichen in veränderter Form jederzeit wieder passieren kann …
Domain verstößt gegen Markenrecht:
Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von “T-Online” an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte “T” enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro
Quelle: Lestarte.com
Kommentar/Hintergrund: Auch wenn die neuere Rechtsprechung hier recht ermutigend ist und “T-Online” einen Großteil der Prozesse verlor, die Opfer verloren ihre Domains, blieben teilweise auf ihren Anwaltskosten sitzen, und von den schlaflosen Nächten für Nichts und wieder Nichts (nicht alle Tage sieht man sich vor Gericht mit Streitwerten über 100 000 Euro konfrontiert) ganz zu schweigen. Ob überhaupt ein “T” markenrechtlich schützbar sein kann und darf, ist nicht abschließend geklärt!
Gebrauchte Software:
Ein Schüler aus Stuttgart hatte im Internet ein gebrauchtes Programm inklusive Lizenz erworben. Gleich nach der Installation erschien eine Warnmeldung, dass ein Lizenzverstoß vorläge und es wurde automatisch Verbindung zum Internet hergestellt und seine Daten übermittelt.
Wenig später bekam er Post, dass er einen Lizenzverstoß begangen habe und nun, laut Lizenzvertrag, dem er bei der Installation zugestimmt hatte, eine Vertragsstrafe von 300 $ zu zahlen habe. Alternativ wurde ihm kulanter Weise angeboten, für 100 $ eine aktuelle Programm-Version zu erwerben! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Nach deutschem Recht verstößt das Vorgehen der Firma (zur Zeit noch) gegen den Datenschutz. Aber auch bei Microsoft wird in dieser Richtung gearbeitet.
Markenrechts-Verletzung:
Ein Bastler und Hobbyprogrammierer hatte ein selbstgemachtes Spiel programmiert und auf seiner privaten Homepage (stolz aber ohne finanzielle Interessen) unter dem Namen “Memory” vorgestellt. Memory ist eine geschützte Marke, und die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. [Modellfall, wie er immer wieder vorkommt]
Kommentar/Hintergrund: Memory ist ein geflügeltes Wort des alltäglichen Sprachgebrauchs, so wie Tempo oder Uhu. Die Erwähnung sollte eher als Gratiswerbung, denn als Markenrechtsverletzung gesehen werden. Und mal ehrlich, wo ist der Schaden für “Memory”???
Freie Meinungsäußerung:
Ein Webmaster aus Köln hatte bei einem bekannten Webhost einen Server gemietet. Die Leistung des Servers entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen, weshalb er den Vertrag kündigte. Im Forum von Webhostlist.de postete er dann seine Erfahrungen mit diesem Host. Wenig später bekam er eine Abmahnung, Streitwert 50.000 Euro, dass er gegen angebliche Vertraulichkeitsvereinbarungen (gab es nicht im Vertrag, wären in dieser Form auch bedeutungslos) verstoßen habe und sein geschäftsschädigendes Posting unverzüglich zu entfernen habe! [Quelle: Forum - Recht.de]
Kommentar/Hintergrund: Diese Abmahnung entbehrt, laut Auskunft bei einem Juristen, jeder rechtlichen Grundlage. Foren wie Webhostlist leben davon, daß objektiv und kritisch über Provider berichtet wird, und Kunden ebenso wie seriöse Provider profitieren da gleichermaßen von. Obwohl die Abmahnung aber offenkundig rechtswidrig und ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung ist, ist es ein Skandal, daß so etwas überhaupt möglich ist, daß der Staat also Instrumente zur Verfügung stellt, die durch psychologischen Druck die freie Meinungsäußerung zu verhindern suchen. Anwälte, die sich für solche Einschüchterungs-Methoden hergeben, müßten schadenersatzpflichtig gemacht werden bzw. sogar ihre Zulassung verlieren!
Links / Artikel zum Thema:
- Ein klassisches Fallbeispiel für Abmahnungsmissbrauch im großen Stil: Der Fall SelfHTML
- Auch T-Online gelangte (nicht nur) durch Abmahnungen zu trauriger Berühmtheit: Ein T-Online-Fall
- Eine Doktorarbeit über den Abmahnnungsmissbrauch: Dr. Bahr – Promotion
http://www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm
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Gruß
Der Honigmann
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Ich bin Händler und auf Grund der Unsicherheit, und ja, aus Angst vor einer Abmahnung habe ich jegliche Aktivitäten bei eBay eingestellt.
- Falsche Verpackung = Abmahnung.
- Falsche oder vielleicht unvollständige Widerrufsbelehrung = Abmahnung (dabei lasse ich doch mit mir reden, stand auch drinnen)
- Und wer weiß wegen was noch alles abgemahnt wird.
Ich gehe nur noch der alte Weg; Kunden und Potentielle Kunden besuchen, macht mehr Spaß und ist sicherer.
(Ich hatte bis jetzt Glück keine Abmahnung zu bekommen)
Diese Abmahn-Anwälte sind doch dubiose Gestalten, die unfähig sind, Ihren erlernten Beruf erfolgreich ausüben zu können, also Versager sind. Das heißt, sie schädigen den Ruf des Anwaltstandes, was sagt denn die Anwaltkammer dazu, stört die das nicht?
Sind diese Abzockanwälte eigentlich namentlich und mit Adresse bekannt? Wenn ja, stehen die unter Polizeischutz?
Oder sitzen die alle im Ausland?
Es ist schon unglaublich, wie sich solche kriminellen Subjekte hier in der BRD seelenruhig austoben können…
Ein sehr trauriges Kapitel des aktuellen “Deutschen Rechtes”.
Juristen parasitieren das Volk mittlerweile in gleicher Weise, wie Firmen, Ärzte und der Staat selbst natürlich.
Dabei machen sich diese Juristen in der Regel nicht einmal die Mühe, selbst eine Internetseite auf die Beine zu stellen – wozu auch, Klienten würden sie darüber sowieso nicht gewinnen (wollen).
Da ich selbst im Internet tätig bin, verfolge ich diese Vorgehensweise seit Jahren mit Entsetzen.
Als einer der ersten Nutzer wehrte ich mich damals – gemeinsam mit den Wenigen, die es damals waren – vehement gegen eine Kommerzialisierung des Internets.
Niemals war dieses Netz dafür erschaffen worden – selbst, wenn es militärischen Ursprungs ist.
Jeder sollte alles, was er mochte, dort hineinstellen und so zum Nutzen Aller zur Verfügung stellen, seien es nun Kochrezepte oder wissenschaftliche Errungenschaften.
Jeder, der sein geistiges, künstlerisches, wissenschaftliches – oder wie auch immer geartetes “Eigentum” in´s Netz stellt, sollte sein absolutes Recht daran für immer an alle Menschen verlieren – und im Umkehrschluß daraus gewinnen. Eine wundervolle Phantasie.
Selbst das schafft das Internet noch heute, jedoch werden die Steine, die einem seitens der Politik und der “Justiz” in den Weg gelegt werden immer größer.
Schutz für die Großen und Strafe für die Kleinen.
Mir fällt dazu ein Spruch von Jesus ein:
Und er kam in den Tempel und stieß die Tische der Geldwechsler uns Händler um und sagte:
“Diese Haus soll ein Lehrhaus sein, Ihr aber macht eine Räuberhöhle daraus.
Die Beleidigungsgesetze in Deutschland auch als florierende juristisch geldbringende “Beleidigungsindustrie” tituliert bitte nicht zu vergessen!
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/__oneclick_uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf
“Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der “Beleidigung” ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich,
um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer “Beleidigung” reagiert,
hat man ihn – für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte – auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger
wird sich im allgemeinen nicht wehren können.”
Unsere Seite Immobilienbetrug.info dürfte eines der am häufigsten abgemahnten Blogs im deutschsprachigen Internet sein. In Verbindung mit dem schrottimmobilien-forum.de erhalten wir pro Woche mindestens eine Abmahnung.
Das perfide dabei: Der Immobetrüger, oder die am Betrug beteiligte Bank geht zum Anwalt und erzählt dort eine Phantasiegeschichte, die nichts mit der Realität zu tun hat und lässt den Anwalt eine Abmahnung wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen, Geschäftsschädigung, übler Nachrede etc. verfassen.
Das Problem dabei ist, dass der Abmahnende selbst nicht die Wahrheit wiedergeben muss, er kann einfach etwas behaupten, selbst wenn das nachweislich unwahr ist. Auch bei der einstweiligen Verfügung kommt es in Deutschland leider nicht auf die Wahrheit an.
Uns macht dieser Mist richtig viel Arbeit, denn wir gehen dann wiederum den Anwalt an und zeigen ihm auf, dass auch er von seinen ach so edlen Auftraggebern belogen wurde. Manchen Anwalt konnten wir so schon aufklären, was für Mandanten er da betreut…
Das Ziel dieser Aktionen ist klar: unser ehrliches Blog muss mundtot gemacht werden. Auch die Erfahrungsberichte der von dem größten Immobilienskandal mit staatlicher Unterstützuing betroffenen Bürger stören dabei, weitere Opfer zu betrügen.
Die Wahrheit über die Verstrickung von Politik, Banken und Immobilienmafia mit über 300.000 Betrogenen darf nicht veröffentlicht werden, denn da hängen auch deutsche Landesbanken mit drin und die Politik schaut seit Jahren nur weg.
Richter urteilen pro Bank, weil die Fälle so groß sind, dass das Finanzsystem Schaden nehmen könnte. Wenn man mal ganz einfach rechnet, haben die Betrügereinen einen Schaden von 300.000.000.000 Euro angerichtet, wenn man nur eine durchschnittliche Schadenssumme von 100.000 Euro annimmt. Hauptgeschädigter ist dabei der Staat und erst in zweiter Linie der Betrogene, dessen Leben zerstört wird. Der Staat zahlt gleich doppelt, einmal die Steuererspanis des Betrogenen und dann nochmal die Beihilfe für die Bank.
Zurück zu den Abmahnungen: das deutsche Rechtssystem stützt die Betrüger, indem es bei Abmahnungen keinerlei Verifizierung der Angaben verlangt. So werden weiter die Leute reihenweise betrogen, weil das Internet von den Anwälten der Betrüger gesäubert wird… Tolles Deutschland.
Als Antwort für die Rechtsverdreher reicht:
Betreff: Legitimation und Legalisation zur Durchführung ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt nach deutschem Recht.
A.Nummer:? XXX
Sehr ….
zur Annahme und Zahlung ihrer Forderung benötige ich noch einige Auskünfte im Rechtsverkehr, ob Sie eine urkundsgemäße Rechtsanwaltszulassung nach deutschem Recht besitzen.
Zeigen Sie mit ihr Staatsexamen.
Sollten Sie als Organ dieser Rechtspflege keinen Urkundsbeweis erbringen, unterlassen Sie weitere Mahnungen und Drohungen.
Da eine sittenwidrige und nichtige Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt!
Sollten Sie nicht……bin ich gezwungen Sie in persönliche Vollhaftung zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung: Es gilt deutsches Recht/Privathaftung gemäß BGB § 823/839 und VStG § 5.
Bitterböse Stunden für BRDGmbH-Mitläufer!
A C H T U N G…Achtung…Attantion!
Aus Gründen des Urheberrechts darf über EHEC-Erreger nicht berichtet werden!
Die Zeitungen können nur das berichter, was von den USA per Lizensgebühr erworben wurde:
http://www.bild.de/news/inland/ehec/mediziner-warnt-hunderte-tote-moeglich-18132078.bild.html !
Jegliche Art von Beratung fällt unter das BRDGmbH – Rechtsberatungsgesetz, mit Eingriffen in das Urheberrecht.
Beispiel 1:
Die Krankenkassen verweigern Leistungen, wegen höherer Gewalt und warten mit Leistungen bis zum Abschluß der Untersuchungen!
Beispiel 2:
Hier greift nicht mehr die reichsdeutsche Gesetzgebung, sondern die BRDGmbH-Gesetzgebung in der ausdrücklich die Hoheit des Territorium auf das europäische Gebiet übertragen wurde, daher gelten nur noch Verträge mit Krankenkassen, die EU-Vertragspartner sind!
Migranten sind nur Teilweise versicherungstechnisch abgesichert, Asylanten, Asylbewerber haben, weil keine Versicherung durch den Bund der GmbH nur mittelfristigen Gesundheitsschutz!
Beispiel 3:
Die Aufnahme in Krankenhäusern, privater Gesellschaften sind von der Aufnahme befreit, bedingt durch nicht vorhandene Versorgungsaufträge!
Tja, Deutsche Bürger sind ebend durch eigene Geschichte und dem Zusammenschluß zum Deutschen Reich, mit geltender Verfassung im Status von 1937, besser gestellt, weil hier die Gesetzeslage einen territorialen Geltungsbereich hat und für solche Fälle das Gesundheitsministerium und die Sozialgesetze eine durchdachte Lösung besitzt!
Die Urheber – Recht und Gesetzeslage der BRDGmbH hatte in keiner Weise eine Erlaubnis gehabt, deutsche Rechtsprechung für sich zu nutzen, mangels fehlender Repräsentanten des Reiches!
Hätten sie mal nicht den Horst Mahler eingesperrt!