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Archiv für März 2012


Da ich von meiner Rückkehr aus EURASIEN von den Schergen der GAUCKLER besucht wurde, meine Wohnung trotz Protestes der Mitbewohner dieses Aufgangs (erklärten, dass ich verreist wäre, der Briefkasten regelmässig geleert würde…beschimpft, bedroht…) gewaltsam geöffnet wurde, von einem “Schlüsseldienst” der nicht hierher gehört, da Privateigentum, sich die Beamten eine viertel Stunde ohne ZEUGEN in meiner Wohnung aufhielten, Handlungen vornahmen, die (meine) Leiche nicht vorfanden, deren Grund der TATBESTAND DES HAUSFRIEDENSBRUCHS ….!!
 
Sehe ich mich gezwungen, durch nach vollzogener nachträglicher Empörung beim zuständigen Dienststellenleiter zum Ausdruck gebracht, mir das Protokoll verweigert wurde, extrem EINSPRUCH zu erheben, EINSPRUCH gegen diese verbrecherischen, kriminellen Methoden, die als URSACHE einen Asozialen vorschoben, der “seine Befürchtungen, mir wäre etwas zugestossen und ich hätte eine Kopfverletzung……” erlogen und erstunken, vorgab…!!

Man hat vergebens nach Dingen gesucht, die sie gern haben wöllten aber es zeugt eindeutig davon, wie RATH im obigen Appel darlegte, wer uns zensiert, wer diese zionistisch/satanischen Verbrecher sind und wie sie sich von mir bedroht fühlen, es sollte ja nicht nur eine Lektion für mich sein, sondern eine handfeste Drohung….!!

FREUNDE, man droht mir nicht ohne FOLGEN, denn dem von dem Volke nichtgewählten STASI – STASIBEAUFTRAGTEN – ROTHSCHILD/BEAUFTRAGTEN werde ich eine LEKTION erteilen, genauso,wie ich durch nur eine Mail

>> die WORONESH-LEKTION<<

aktivierte…eine bleibende und sich wiederholende TATSACHE,dass die

RUSSEN(!!) NICHT DIE FEINDE DES DEUTSCHEN VOLKES SIND  !!

Diese zergierten Verbrecher haben die längste Zeit den Planeten “zergiert”, die gerechte STRAFE werden sie explizit erhalten, doch wir müssen unseren EIGENANTEIL darbringen, dann öffnen sich uns auch die wahren himmlischen Tore und dieses SATANSPACK wird für alle ZEIT verbannt…!!

FREUNDE -   WEHRT EUCH !!

SCHÜTZT EUCH und EURE KINDER …..
( dafür bin ich da, für EUCH !!  Nicht IHR für mich  !! )

Allein die Tatsache der Aktivierung von WORONESH durch eine einzige Mail an LAWROW + PUTIN sollte Euch nach dem Sinn meiner Aufgabe nachdenken lassen !!

Pro Vitae, FÜR DAS LEBEN !!  FÜR DAS DEUTSCHE VOLK  !!
FÜR ALLE MENSCHEN UND VÖLKER IN FRIEDEN  !!

LG, der Schöpfung verpflichtet und NUR IHR, “ET”   egon tech     etech-48@web.de

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Gruß

Der Honigmann

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Beim Honigmann-Treffen vom 24. März 2012 wurde folgendes besprochen:

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….und am 28. März 2012 erschien diese StaSeVe-Video-Sondermeldung,

und bitte auf die Körpersprache achten. Hat jemand Angst, daß die Felle wegschwimmen?

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Wie abgebrüht muß man sein, daß man nach Kenntnis der Rechtslage immer noch versucht weiterhin Menschen in die Irre zu führen?

Sollte jemand sich genötigt fühlen mich zu verklagen, gerne, dann aber der Ordnung halber die klagende Partei als staatl. Selbstverwaltung.

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Herzlichst

Ihr

Nußknacker

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…..das erste Mal wurden 5 Alliierte genannt, das allerdings auch so nicht stimmt, denn Frankreich hat nur die Vertretung von China erhalten, da näher am Geschehen.

Rechtl. gesehen, nach der HLKO, Stand 31.3.2012 (!) ist Frankreich ein vom Deutschen Reich zur Hälfte besetzes Land !

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Gruß

Der Honigmann

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Am 1. April beginnt die viel umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die es Behörden ermöglicht, sechs Monate lang auf Kommunikationsdaten von Festnetztelefon, Handy, E-Mail und Internet zugreifen können. Die Basis dafür ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert.

Gespeichert werden neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen – also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt – und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten, also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen. Für das Ausheben von Stammdaten genügt ein begründetes Ersuchen seitens der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei. Für den Zugriff auf sogenannte Zugangsdaten – also eine Telefonnummer oder eine IP-Adresse – reicht ebenfalls eine schriftliche und begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, wobei bei allen solchen Anordnungen das Vier-Augen-Prinzip gilt, also ein zweiter Staatsanwalt das Informationsbegehr absegnen muss.

Für Verkehrsdaten – sie geben Aufschluss über die Kommunikationsvorgänge selbst, also zum Beispiel wer mit wem wie geredet oder gemailt hat – muss die Anordnung der Staatsanwaltschaft von einem Richter genehmigt werden. Weitere Voraussetzungen sind der Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts, das mit einer Strafe von mehr als einem Jahr geahndet wird. Zusätzlich wird zur Kontrolle der Rechtsschutzbeauftragte eingeschaltet.

In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird – zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug), zuständig dafür sind die Sicherheitsbehörden. Allerdings unterliegt diese Informationspflicht Einschränkungen, so dürfen etwa Ermittlungserfolge nicht gefährdet werden; in jeden Fall ist der Rechtsschutzbeauftragte einzuschalten. Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Heiß diskutiert

Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Vorfeld heftig diskutiert. Befürworter sehen eine Möglichkeit zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität; zudem wird betont, dass die Daten ohnehin nach sechs Monaten wieder gelöscht werden. Kritiker sehen hingegen die Gefahr von Überwachung und dem “gläsernen Menschen”; zudem wird vor Hacker-Angriffen gewarnt, bei denen die Daten der Bürger in falsche Hände geraten könnten: Die Hacker-Gruppe “Anonymous” hat auch in Österreich in den vergangenen Monaten für zahlreiche Schlagzeilen gesorgt.

Umgehen kann man die Vorratsdaten jedenfalls nur schwer: Das Surfen im Web wird ebenso aufgezeichnet wie Daten rund um Telefonate oder SMS. Bei Wertkartenhandys werden in Österreich zwar nach wie vor weder Adresse noch Name angegeben, allerdings werden Zeitpunkt und Standort der erstmaligen Aktivierung gespeichert. Auch Daten über Internet-Telefonie, etwa Skype, werden ab 1. April gespeichert.
Quelle….

Die Bürgerinitiative http://www.verfassungsklage.at/ möchte ähnlich wie in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien, die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung wieder zu Fall bringen. Mit einer Sammelklage bringt man die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.
Genauere Informationen darüber finden Sie hier: http://www.verfassungsklage.at/

http://sosheimat.wordpress.com/2012/03/31/kein-scherz-ab-1-april-geht-die-online-anonymitat-zu-ende/

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Gruß

Der Honigmann

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(Bild: Florian Adler) Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München stärkt geschlossene Gesellschaften

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage abgewiesen, in der gefordert wurde, das Rauchen in Raucherclubs wieder grundsätzlich zu erlauben. Gleichzeitig hat das Gericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, dass in sogenannten “geschlossenen Gesellschaften” das Rauchen erlaubt sei und dass dies auch für Raucherclubs gilt.

Der Antragsteller hatte in seiner Klage gefordert, dass das bayerische Rauchverbot für Rauchervereine nicht gelten kann, da diese Regelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstößt. Anders als bei Besuchern öffentlich zugänglicher Räume sei bei Besuchern solcher Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten, die Rauchern vorbehalten seien, ein Einverständnis mit der potenziellen Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen gegeben. Daher sei die Regelung, die seit dem 1. August 2010 gilt, unverhältnismäßig.

Da das Rauchverbot, so der Antragsteller, keine erzieherische Aufgabe habe, sondern den Zweck, Nichtraucher zu schützen, dürfe es in Räumlichkeiten, die nur Rauchern zugänglich sind, nicht gelten. Es widerspreche einem schlüssigen Nichtraucherschutzkonzept, dass in einer Gaststätte bei der Vorstandsitzung eines Vereins im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft sogar im Beisein Minderjähriger geraucht werden dürfe, bei dem Treffen eines Raucherclubs indes nicht.

Sowohl der Bayerische Landtag als auch die Bayerische Staatsregierung sowie die Initiatoren des Volksbegehrens, welche das arbeitsplatzvernichtende Rauchverbot installierten, empfahlen, die Popularklage abzuweisen. Es gebe keine Gaststätten, die “nicht öffentlich zugänglich” seien und Raucherclubs hätten im Gegensatz zu geschlossenen Gesellschaften eine “offene Mitgliederstruktur”. Vielleicht sollte man den Damen und Herren empfehlen, in München die diversen Clubs zu betreten – dann würden Sie sehen, dass die Türsteher sehr wohl dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit keinen Zugang zu vielen Lokalen hat. Es gibt sogar ein Lokal, das grundsätzlich keine Frauen einlässt.

Das Gericht wies darauf hin, dass geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen seien und vereinsinterne Treffen von Rauchervereinen eine geschlossene Gesellschaft darstellen – und dort sei das Rauchen ja gestattet. Das oberste bayerische Gericht wies ebenfalls darauf hin, dass das bayerische Rauchverbot für Kultur- und Freizeiteinrichtungen (und somit auch bei Vereinstreffen) nur dann gilt, wenn diese “öffentlich zugänglich” sind, was bei einer geschlossenen Gesellschaft nicht der Fall ist.

Die Begründung zur Abweisung der Popularklage liest sich allerdings in Teilen absolut abenteuerlich: “Der Gesetzgeber darf dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen oder -clubs vorbehalten sind. Er darf davon ausgehen, dass sich dort neben rauchenden Gästen in nicht unbeträchtlicher Zahl auch Nichtraucher aufhalten, die dem Verein aus anderen Gründen beigetreten sind, z. B. um soziale Kontakte zu pflegen oder gastronomische Angebote nutzen zu können. Dass sich diese nicht rauchenden Vereinsmitglieder dem Rauch aufgrund einer bewussten und eigenverantwortlichen Entscheidung aussetzen, stellt ihre Schutzwürdigkeit und damit die Legitimität des gesetzgeberischen Anliegens nicht infrage. Im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein, dessen Treffen in Gaststättenräumen stattfinden, liegt – ebenso wie im Betreten eines jedermann zugänglichen Raucherlokals – typischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Örtlichkeit teilnehmen zu können.”

Das Gericht setzt aber noch ein “Argument” auf diese seltsame Konstruktion: “Selbst wenn nach der Vereinssatzung nur erklärte Raucher als Mitglieder zugelassen sind und im gemeinschaftlichen Rauchen der einzige Vereinszweck liegt, ist damit nicht hinreichend sichergestellt, dass tatsächlich keine Nichtraucher in die rauchbelasteten Räumen gelangen können.” Und weiter: “Aufnahme- und Zutrittsverbote für Nichtraucher lassen sich bei Rauchervereinen, die nicht auf einen Kreis enger Bekannter beschränkt, sondern auf die Gewinnung von Mitgliedern ausgerichtet sind und einem breiteren Publikum offenstehen, nicht wirksam durchsetzen. Die Vereine könnten zwar von allen neu aufzunehmenden Mitgliedern die schriftliche Erklärung verlangen, regelmäßiger Raucher zu sein. Ob eine solche Selbstauskunft der Wahrheit entspricht, kann aber nicht vorab überprüft, sondern allenfalls nach längerer Zeit anhand des tatsächlichen Verhaltens beurteilt werden. Rauchervereine und -clubs können daher selbst bei ernsthaftem Bemühen nicht verhindern, dass aufgrund unrichtiger Angaben auch Nichtraucher zumindest zeitweilig die Mitgliedschaft erwerben und damit Zutritt zu den Vereinslokalen erhalten.”

Das Gericht unterstellt also, dass in Rauchervereinen Nichtraucher Mitglieder sind, die zwangsgeschützt werden müssen. Diese Interpretation ist äußerst fragwürdig, denn dann müsste man bei Schwimmvereinen auch Sorge dafür tragen, dass Nichtschwimmer nicht in zu tiefes Wasser gelangen können.

Die Stärkung geschlossener Gesellschaften wird im Urteil explizit erwähnt: “Sachlich gerechtfertigt ist auch die in Art. 2 Nr. 8 GSG enthaltene Ungleichbehandlung zwischen den auf Mitgliedergewinnung ausgerichteten „offenen“ Rauchervereinen bzw. -clubs und sog. echten geschlossenen Gesellschaften. Bei Letzteren ergehen in der Regel persönliche Einladungen zu einem bestimmten Termin, an dem sich ein festgelegter Personenkreis zu einer Feierlichkeit oder aus sonstigem Anlass trifft. Solche internen Veranstaltungen erscheinen, auch wenn sie nicht immer der Privatsphäre (z. B. Familienfeier), sondern zum Teil bereits der Sozialsphäre zuzurechnen sind (z. B. Betriebsfeier), im Hinblick auf ihre freie Gestaltbarkeit deutlich schutzwürdiger als die Aktivitäten eines Vereins, dessen (wechselnde) Mitglieder kein weitergehender Zweck verbindet als der gemeinsame Wunsch, in öffentlich zugänglichen Räumen einer Gaststätte rauchen zu können.”

Leider definierte das oberste bayerische Gericht nicht, was nun genau eine “geschlossene Gesellschaft” ist und öffnet dadurch der Willkür verschiedener Amtsrichter (Rauchernews berichtete) weiter Tür und Tor. Wörtlich schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung: “Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen dagegen kein Rauchverbot gilt, weil eine vereinsinterne Zusammenkunft als geschlossene Gesellschaft anzusehen ist, ist eine Frage des einfachen Rechts, die nicht im Popularklageverfahren durch den Verfassungsgerichtshof, sondern im fachgerichtlichen Verfahren durch die zuständigen Gerichte zu entscheiden ist.”

Auf das vom Antragsteller hingewiesene faktische Verbot, dass sich Rauchvereine durch das bayerische Rauchverbot nicht in Gaststätten treffen könnten um dort ihrem Vereinszweck, dem Rauchen, nachzugehen, erwiderte das Gericht, dass dem nicht so sei, da “die Mitglieder von Rauchervereinen sich vielmehr jederzeit bei vereinsinternen Zusammenkünften im Rahmen echter geschlossener Gesellschaften dieser Beschäftigung widmen” können.

http://www.rauchernews.de/news/2012/02/04/verfassungsgericht-staerkt-raucherlaubnis-in-geschlossenen-gesellschaften/

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Gruß

Der Honigmann

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Der Flugzeugträger „Vikramaditya“   © RIA Novosti. Sergej Mamontow

Russland bestätigt die Übergabe von zwei Fregatten des Projekts 11356 an den indischen Auftraggeber in diesem Jahr. Das gab Roman Trozenko, Chef des Vereinigten Schiffbauunternehmens OSK am Freitag gegenüber Journalisten auf der Rüstungsausstellung Defexpo India 2012 in Neu Delhi bekannt.

Seinen Worten nach sollte Russland die erste der drei Fregatten noch 2011 an Indien übergeben. Aber dieser Termin sei ständig verschoben worden.

„In diesem Jahr werden wir zwei Fregatten des Projekts 11356 an Indien übergeben. Im Dezember wird der Flugzeugträger „Vikramaditya“ (früher „Admiral Daschkow“) übergeben“, sagte Trozenko.

Außerdem wird Russland in diesem Jahr ein indisches Diesel-U-Boot des Projekts 636 modernisieren, führte er aus.

„Wir haben mit Indien insgesamt über zehn Programme für militärtechnische Zusammenarbeit“, hieß es weiter.

http://de.rian.ru/security_and_military/20120330/263204029.html

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Gruß

Der Honigmann

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Werden sich die Privaten Krankenkasen (PKV) bald selbst abschaffen? Dieser Ansicht ist jedenfalls der Bundesverband der Verbraucherzentralen Deutschlands. Aufgrund der teilweise “dramatischen Beitragssteigerungen”, hätten die Privaten Krankenkassen keine Überlebenschance, so der Verband. Privatkassen erhöhten teilweise massiv die Beiträge und erschwerten einen Wechsel in kostengünstigere Tarife. So lautet der Vorwurf der deutschen Verbraucherzentralen nach einer bundesweiten Auswertung der Beschwerden von Privatversicherten. Die Privaten Krankenversicherer halten dagegen. Unabhängige Branchen-Analysedienste hätten festgestellt, dass in fast der Hälfte der Tarife in diesem Jahr überhaupt keine Beitragssteigerungen stattgefunden hätten und durchschnittlich die Tarife auch nur um zwei Prozent gestiegen seien.

Beitragssteigerungen bei Privaten Krankenkassen in der Kritik

Angesichts der Preissteigerungen bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) sehen die Verbraucherschützer keine Zukunft mehr für die Branche. “Sie wird sich selbst abschaffen”, sagte der Vorstand des Verbraucherschutz-Bundesverbands, Gerd Billen, heute in Berlin. “Es gibt eine eklatante Zahl von Fällen, wo es Beitragssteigerungen von bis zu 30 Prozent von einem Jahr aufs andere gegeben hat”, sagte Billen weiter. Er forderte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, den Tarifdschungel der Privaten Krankenversicherer im Interesse der Verbraucher endlich zu lichten und kundenfreundliche Reformen auf den Weg zu bringen. Die Möglichkeit, innerhalb der PKV in günstigere Tarife zu wechseln, müsse einfacher werden, so der Chef-Verbraucherschützer.

Außerdem sei mehr Qualitätssicherung notwendig. Gerade weil Privatpatienten von Ärzten immer öfter ausgenommen werden durch übermäßig viele medizinische Untersuchungen. Der Verband forderte eine Pflicht zur Beitragsrückzahlung im Fall von Erhöhungen durch zu riskantes Wirtschaften. Bahr solle vor allem geschlossene Tarife genau prüfen, in die keine jüngeren Kunden nachrücken könnten. Ältere Versicherte trügen nämlich hier besondere Beitragsrisiken und sind im Alter mit drastischen Beitragserhöhungen konfrontiert.

Von 144 Kunden-Beschwerden der vergangenen Monate hätten 65 die Central, 25 die Gothaer und 19 die DKV betroffen, erläuterte Michael Wortberg die studie der Verbraucherzentralen. Vor allem ältere Kunden der Privaten Krankenversicherungen seien wegen riskanter Tarifberechnungen zugunsten von jüngeren Kunden vor Tarifsprüngen nicht geschützt. Eine 59-Jährige habe einen Monatsbeitrag von 1095 Euro bezahlt. Bei einer anderen Privatversicherten seien 76 Prozent der Rente für die Prämie draufgegangen.

Verbraucherzentralen fordern umfassende Reformen im Sinne der Verbraucher

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert nun von der Bundespolitik rasche Reformen. Der Forderungskatalog umfasst drei große Eckpunkte: Die Einführung des Sachleistungsprinzips, die Angleichung der Gebühren für die PKV, sowie eine Einkommenskomponente bei der Prämienkalkulation. Das bedeutet im einzelnen:

  • Die Einführung des Sachleistungsprinzips: Die Abrechnung erfolgt nur noch zwischen Leistungserbringer und Versicherungsunternehmen. Der Verbraucher erhält eine Kopie der Abrechnung. Für den Verbraucher hat dies den Vorteil, dass er sich nicht mehr mit seinem Versicherer über die Erstattung der Kosten streiten muss. Die Versicherer können durch spezielle Verträge mit den Leistungserbringern einerseits ihre Aufwendungen senken, andererseits direkt kontrollieren, wann welche Leistungen erbracht wurden und ob diese auch medizinisch notwendig waren.
  • Die Angleichung der Gebühren: Für Leistungen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, dürfen die Leistungserbringer auch nur die Gebühren der GKV abrechnen. Dies würde eine Angleichung des Angebots und Service bei der medizinischen Versorgung unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten ermöglichen und die tendenzielle Überversorgung der Privatversicherten eindämmen.
  • Eine Einkommenskomponente bei der Prämienkalkulation: Die Beiträge sollen nicht ausschließlich anhand des Risikos berechnet werden. Zusätzlich soll ähnlich wie beim Basistarif eine Kostendeckelung greifen, wenn die Beiträge die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbraucher übersteigen. Soziale Härten müssen dann über einen „Härtefall“-Fonds ausgeglichen werden, der innerhalb des PKV-Systems etabliert und durch PKV-Versicherte finanziert wird.

Die Privaten Krankenversicherer wehren sich gegen unseriöse Panikmache

Der Verbandsdirektor der Privaten Krankenversicherer Deutschlands, Volker Leienbach hält die Kritik der Verbraucherzentralen für unseriös. “Mehrere unabhängige Branchen-Analysedienste haben aktuell einen Beitragsanstieg in der PKV von durchschnittlich nur rund 2 Prozent festgestellt”, so Leienbach. Das Analysehaus “Morgen & Morgen” zeige, dass es für 45 Prozent der Tarife keine Beitragserhöhungen gäbe. Die Experten der Deutschen Aktuarvereinigung hätten zudem die langfristige Beitragsentwicklung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung seit 1997 analysiert. Demnach betrögen die jährlichen Steigerungen im Schnitt in der PKV knapp 3,3 Prozent und rund 3,1 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das zeige, dass die steigenden Gesundheitskosten beide Versicherungssysteme gleichermaßen beträfen, wobei die PKV mit ihren kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen weitaus besser darauf vorbereitet sei, so der Chef des PKV-Verbandes. Jeder könne zudem in einen anderen Tarif seines Versicherers wechseln. Deutschland habe auch dank der PKV eine hervorragende Gesundheitsversorgung für alle, sagte Debeka-Chef Uwe Laue der “Rhein-Zeitung”.

http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/beitragsexplosion-wird-die-private-krankenversicherung-bald-abgeschafft/

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Gruß

Der Honigmann

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Stadt Sedan will deutsches Kriegerdenkmal verschwinden lassen.
Im symbolträchtigen Städtchen Sedan in den Ardennen soll eine der letzten erhaltenen deutschen Gedenkstätten des Ersten Weltkriegs abgerissen werden.

Von der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hatte die Stadt bereits vor längerem beschlossen, das Gefallenenehrenmal von 1915 wegen Baufälligkeit abreißen zu lassen.

Die Nekropole wurde während des Krieges von deutschen Truppen für ihre gefallenen Kameraden errichtet und gehörte zu einem Soldatenfriedhof, der an den städtischen Friedhof Saint-Charles angegliedert war. Nach dem für Deutschland verlorenen Krieg ebneten die Franzosen den Kriegerfriedhof ein.

Heute ist das monumentale und sowohl kunst- wie kulturhistorisch wertvolle Ehrenmal in einem jämmerlichen Zustand, die deutschen Inschriften sind teilweise abgefallen oder verwittert, das Betreten lebensgefährlich. Derweil weist die Netzseite der Stadt das Kriegerdenkmal als historische Sehenswürdigkeit aus.

Um Angelegenheiten der Kriegsgräber im Ausland kümmert sich das deutsche Auswärtige Amt. Die pflegerische Arbeit vor Ort nimmt in gesetzlichem Auftrag der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wahr. Mit Frankreich besteht seit 1956 ein Abkommen über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet.

Da die eigentlichen Soldatengräber auf besagtem Friedhof nicht mehr bestehen, fühlt sich der Volksbund aber nicht zuständig. Vor dem Hintergrund des baldigen Gedenkjahrs 2014 zum 100. Jahrestag des Kriegsausbruchs 1914 und den im Zuge des verfehlten Euro-Abenteuers aufgekommenen antideutschen Stimmungen jenseits des Rheins wirkt die pietätlose Entscheidung der Stadt Sedan dennoch unsensibel und nicht durchdacht.

(Anmerkung PAUKENSCHLAG: oder eher wohlgeplant!)

Preußische Allgemeine Zeitung – Ausgabe 13/12 vom 31.03.2012

http://paukenschlag-blog.org/?p=5806

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Gruß

Der Honigmann

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+++ Opfer nach Angriff in Lebensgefahr +++

Mönchengladbach (fm). In der Nacht zum vergangenen Sonntag wurde in der Gladbacher Altstadt ein Freund des Gladbach-Trainers Lucien Favre von einem Südländer ins Koma geprügelt. Bei dem Opfer handelt es sich um den Ex-Präsidenten des Eishockey-Klubs von Lausanne, Pierre Hegg (62), der Favre mit einer Delegation Schweizer Fans in Deutschland besucht hatte. Die Fußballfans gingen nach dem Spiel in die Gladbacher Altstadt. Nach Angaben der Polizei sei Hegg um 1.32 Uhr auf der Waldhausener Straße von einem etwa 25-jährigen Südländer nach einer Zigarette gefragt worden. Als der 62-Jährige ihm keine geben konnte, habe der Südländer sofort mit der Faust auf ihn eingeschlagen. Der Angriff war so heftig, daß der 62-jährige Hegg auf eine Bordsteinkante stürzte und mit dem Kopf aufschlug.

Donato Mottini, der die Reise organisierte, sagte der BILD: „Es wurde grundlos auf ihn losgegangen. Das war die pure Lust am Prügeln!“ Borussen-Trainer Favre ist von dem Angriff geschockt: „Es ist eine Katastrophe, was da passiert ist. Mein Bekannter hat nichts gemacht, ist einfach so zusammengeschlagen worden. Er liegt in der Uni-Klinik in Düsseldorf und kämpft um sein Leben.Der Sohn des Borussen-Trainers hätte bei dem Angriff ebenfalls zum Opfer werden können, da er auch mit in die Altstadt ging. Der Sohn hatte allerdings Glück, daß er nicht wie die anderen zu Fuß zum Hotel ging, sondern ein Taxi nahm.

Der Zustand des Opfers soll inzwischen stabil sein. Die Fahndung nach dem Täter sei bislang erfolglos gewesen. Daher bittet die Polizei Zeugen, sich unter 02161 – 290 zu melden.

Siehe dazu auch:

Ausländer prügeln Deutschen ins Koma

Besondere Kulturbereicherung: Karnevalist bewusstlos geschlagen

Ausländer prügeln 33-Jährigen ins Koma

U-Bahn-Überfall: Ausländische Jugendliche treten auf Fahrgast ein

22-Jähriger erleidet bei Angriff schwerste Schäden

Kellner ins Koma geprügelt: Täter gefasst

29-Jähriger bewusstlos getreten

Neue Prügelattacken in Berlin: Sieben Südländer prügeln 23-Jährigen ins Krankenhaus

http://kompakt-nachrichten.de/2012/03/freund-von-gladbach-trainer-ins-koma-geprugelt/

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Gruß

Der Honigmann

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redaktion@honigmann-nachrichten.de

http://honigmann.tv/

…u.a der ablaufende Counter zum 27.Mai 2012

Dr. med. Walter Mauch stellt uns sein Buch „Gesundheitsführer“ kostenlos zur Verfügung und überlässt es uns zur freien Verwendung! Darum stellen wir dieses Buch, als elektronisches Buch, ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bei:

http://www.bienchens-buchladen.de/

Sollten Sie bereit sein, uns zu unterstützen, durch Ihren Beitrag, die Honigmann Nachrichten aufrecht zu erhalten, so können Sie uns Ihre Spende unter:

Postbank Hamburg, Konto Nr.: 143945205 – BLZ: 20010020 – IBAN: DE65 20010020 0143 9452 05 – BIC: PBNKDEFF

…. oder auf anderem Wege, über´s Spendenkontonto unten im Gästeblog,…zukommen lassen!

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Gruß

Der Honigmann

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Mehr als 150 Kreuze wurden beschädigt

Mehr als 150 schmiedeiserne Kreuze wurden umgebogen oder sogar samt Fundament herausgerissen. Eine Jesusfigur wurde gar verkehrt herum aufgehängt. Mit dem Benzin eines Rasenmähers versuchten die Unbekannten offenbar, einen Baum anzuzünden.

Der entstandene Sachschaden ist enorm, er beträgt laut Polizei mehrere zehntausend Euro. Von den Ermittlern wurden zahlreiche Spuren gesichert. Zudem bittet die Polizei etwaige Zeugen um Hinweise zum nächtlichen Geschehen auf dem Amraser Soldatenfriedhof.

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