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Archiv für die Kategorie ‘CFR’


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RathausCafe

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Strophanthin wurde 1859 in Afrika, rein zufällig, entdeckt; in England durch den angesehenen Mediziner und Pharmakologen Sir Thomas Richard Fraser (siehe Wikipedia) aufbereitet und klinisch eingeführt, in Frankreich analysiert und in Deutschland zum ersten Mal extrem heilbringend von Professor Albert Fraenkel (sehr interessant nachzulesen bei Wikipedia) durch intravenöse Gabe angewendet. Fraenkels „Chef“ war Professor Ludolf von Krehl. Nach beiden sind noch heute bedeutende Kliniken in Heidelberg und Badenweiler und renommierte Medizinwissenschaftspreise benannt.

Als ab 1924 Professor Ernst Edens (3), Ordinarius der medizinischen Universitätsklinik Düsseldorf, seinen internistischen Kollegen seine hervorragenden Erfahrungen mit Strophanthin als Heilmittel auch der Angina pectoris und des Herzinfarktes vorstellte, erntete er seltsamerweise nicht nur die zu erwartende euphorische Zustimmung, sondern auch viel Skepsis und Ablehnung.

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Auszug aus: http://www.strophantus.de/was-ist-strophanthin.html

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….danke an Nordlicht.

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Gruß an die Heiler

Der Honigmann

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Das EU-Personal hat gehorsam schwere Sparmaßnahmen für gerettete EU-Staaten ausgearbeitet – und dabei Millionen von Menschen in Armut und Arbeitslosigkeit geschoben.

Eu-official-strikeEUbusiness 7 May 2013 Die 3.500 Mitarbeiter des Rates der Europäischen Union, eine der wichtigsten Institutionen des Blocks, legten am Dienstag die Arbeit nieder – aus Protest gegen den EU-Sparkurs. Gewerkschaften sagen, das Personal stehe in den nächsten 15 Jahren vor einem 60-prozentigen Rückgang der Kaufkraft, wenn der 27-nationen-grosse Block  seine Sparmaßnahmen-Politik aufrechterhalte.

Sie protestieren auch gegen eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 67 Jahre. Vorschläge für das nächste, fast billionen-schwere Euro-Budget 2014-2020 der EU sehen einen Sieben-Milliarden-Schnitt für EU-Beamte vor.

Die Lohn-und anderen Vorteile der 55.000 Mitarbeiter der EU sind eine ständige Quelle zum Streit. So behauptet die  deutsche Tageszeitung, Die Welt, dass in diesem Jahr 4.365 EU Beamte mehr als die Kanzlerin verdienen – das heisst 21.000 Euro im Monat.

EU Kommission: Gehälter von der Kommission an ihre Beamten sind direkt einer gemeinschaftlichen Steuer unterworfen, die direkt in den EU-Haushalt zurückfliesst. Diese Steuer wird schrittweise zu einem Satz von 8% bis 45% des steuerpflichtigen Teils der Gehälter eingezogen.

Die Europäische Kommission, deren Personal nicht am Streik am Dienstag beteiligt war, wies die Behauptung zurück und sagte, das Spitzen-Gehalt in Brüssel sei auf 18.000 Euro im Monat festgelegt. Die EU sagt, Büropersonal erhalte zwischen 2.600 bis 4.400 € pro Monat, während Experten zwischen 4.400 und 18.400 € monatlich erhalten. Aber es gibt erhebliche Vergünstigungen, mit Entsendungs-Boni auf 16 % des Gehalts und Zahlungen von 400 Euro monatlich für jedes Kind bis zum Alter von 26 Jahren. Schulgeld wird von der EU abgedeckt.

Die Kommission hat an einer Reform gearbeitet, die einen fünfprozentigen Schnitt in der Anzahl der Mitarbeiter sowie die Arbeits-Woche von 37,5 auf 40 Stunden und den Ruhestand von 63 auf 65 Jahre zurückgedrängt bedeuten würde.
Sie will auch Löhne an den öffentlichen Sektoren aller EU-Nationen indexieren. Z.Z. sind sie an Schwankungen in Belgien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien gekoppelt.
Beamte der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments könnten noch in diesem Monat,  abhängig von einer Entscheidung der Personal-Gewerkschaften, streiken.

Monatliche Gehälter der Kommissare: 112,5% der obersten Zivildienst-Klasse. Dies bedeutet € 19,909.89. Der Präsident wird mit 138% (€ 24,422.80), Vizepräsidentenmit 125% (€ 22,122.10) und die Hohe Vertreterin mit 130% (23,006.98 €) bezahlt.Dazu gibt es noch weitere Wertberichtigungen.
Laut dem Herald. ie. 27 Oct. 2008, würde der scheidende irische EU-Kommissar, McCreevy, auch von einer Rente in Höhe von 48.000 € pro Jahr profitieren – oben auf seinem 346.000 € schweren goldenen Handschlag  für seine Rolle – wenn er 65 wird.

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EU Pressemitteilung 2013: EU-Kommissarin Cecilia Malmström erklärt: “Migranten und Flüchtlinge haben einen Pool von Fähigkeiten und Talenten, die ungenutzt sind, und wir müssen davon Gebrauch machen. Während der Intensivierung der Integrationsbemühungen sollten wir die Herausforderungen nicht leugnen. Menschen  sind  heute mit einer sehr schwierigen Situation konfrontiert und fühlen sich unsicher über ihre eigene Zukunft. Dieses Umfeld züchtet fruchtbaren Boden für fremdenfeindliche, populistische und sogar rassistische Bewegungen. Dies erfordert Führung, und wir alle müssen uns gegen einfache Lösungen erheben und vermeiden, dass die Migranten die Sündenböcke dieses Phänomens werden.”

Kommentar
Frau Malmström sieht den künftigen EU-Bedarf an Fachkräften mittels einer Flut von u.a. muslimischen Flüchtlingen gesichert – Menschen, die in den letzten 40 Jahren ihren außerordentlichen Mangel an  Fähigkeiten und Bereitschaft, Fähigkeiten zu erwerben, unter Beweis gestellt haben – die aber stattdessen  die öffentlichen Kassen schwer belasten. Also immer höhere Steuern auf die wenigen Einheimischen, die arbeiten.

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The Guardian 14 May 2013 bringt eine Pew-Umfrage unter Europäern - die zeigt, was böse Ideolog(inn)en wie Cecilia Malmström der EU antut. Denn europäische Wirtschaft ist nicht nur auf Goldman Sachs’ und JP Morgans  Ausplünderungen und den Leichtsinn europäischer Länder zurückzuführen. Der Verlust sozialer Wohlfahrt ist hochgradig auch auf die Masseneinwanderung von unintegrablen muslimischen Sozialhilfeempfängern, die sich als Allahs Herrenvolk sehen, zurückzuführen.

Sind Sie bereit, in Rosengaarden, Malmö oder Hisingen, Göteborg, oder in einem anderen der vielen EU- Ghettos, für die Sie verantwortlich sind, zu leben? Wenn nicht -  dann schämen Sie sich, Frau Malmström – falls sie noch wissen, was das heisst.

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Links: Beschäftigte im öffentlichen Dienst streikten im  September 2012 in Rom gegen die Sparpolitik der Beamten in Brüssel, die nun gegen die Ergebnisse der eigenen Sparpolitik streiken – vor allem durch die gigantische Masseneinwanderung, für  die sie selbst arbeiten sowie durch die Arbeitslosigkeit infolge ihrer Sparpläne erforderlich!

Malmström mag ideologisch verblendet sein. Aber was ist mit ihren Mitarbeiter(inne)n, den EU-Beamten? Sie hatten keine Bedenken, Malmströms kostspielige Zuwanderung von Sozialhilfeempfängern zu fördern.
Sie und andere EU Angestellte haben auch nicht gezögert, Schäubles Sparpakete zu erarbeiten, die viele Millionen Europäer in Armut und Arbeitslosigkeit geschickt haben.

Eurostat bis zum März 2013: Im Vergleich zu vor einem Jahr, erhöhte sich die Arbeitslosenquote in neunzehn Mitgliedstaaten  und fiel in acht. Die höchsten Anstiege verzeichneten Griechenland (21,5% auf 27,2% zwischen Januar 2012 und  Januar 2013), Zypern (10,7%  auf 14,2%), Spanien (24,1% auf 26,7%) und Portugal (15,1%  auf 17,5%). Die stärksten Rückgänge wurden in Lettland (15,6% auf 14,3% zwischen dem vierten Quartal 2011 und 2012), Estland (10,6% auf 9,4% zwischen Februar 2012 und Februar 2013) und Irland (15,0% auf 14,1%) beobachtet. Aber am Ende des Jahres 2012  war die Jugendarbeitslosigkeit 2,6-mal die Gesamtrate.

Als solche Sparmaßnahmen die Eurokraten trafen wachten sie plötzlich auf!
In früheren Zeiten wurde solche Verhaltensweise als Heuchelei bezeichnet.

http://euro-med.dk/?p=29996

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Themen:

  1. Beim Crash des Goldpreis geht es um den Iran
  2. Degussa meldet: Auf einen Gold-Verkauf kommen neun Käufe
  3. Dalai Lama fordert Respekt auch vor intergalaktischen Besuchern
  4. Ist das Licht der ältesten Glühbirne der Welt erloschen?
  5. USA stoßen erneut an Schuldenobergrenze
  6. Innenbehörde: Migranten-Kriminalität in Moskau seit Jahresanfang um 40 Prozent gestiegen
  7. Israelische Armee: Israelische Einheiten haben Ziele in Syrien angegriffen
  8. Iranischer Verteidigungsminister betonte Unerschütterlichkeit des Luftabwehrsystems „Hers-9“
  9. Pentagon-Chef und Rußlands Sicherheitssekretär sprechen über Raketenschild und Syrien
  10. Island kündigt Referendum über EU-Beitritt an
  11. Italien plant Wahlrechts-Reform, um Grillo kaltzustellen
  12. Alte Italiener sollen Jobs für Jugendliche räumen
  13. Slowenien will ohne Hilfen durch die Krise kommen
  14. EU will “Migration und Mobilität” als Voraussetzung für Entwicklung festschreiben
  15. Energie-Bosse warnen vor dem Strom-Kollaps
  16. EU könnte Deutschland zum Fracking zwingen
  17. Innenminister beraten über stärkere Überwachung
  18. “Schwarzbuch Waffenhandel – Wie Deutschland am Krieg verdient”
  19. Keine Deutsch-Priorität mehr in den Schulen
  20. Claus Kleber: “Die ‘Tagesschau’ hat sich überlebt”
  21. Woher soll die Lösung kommen

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‘Gedenkfeier im KZ Mauthausen’ – und nicht nur dort findet am heutigen Tage wie jedes Jahr zum 8. Mai in deutschen Landen Erinnerung statt. Legitim und zurecht, schliesslich ist der 8. Mai nicht nur für Deutschland sondern für ganz Europa ein äusserst denkwürdiges Datum. Nur mit dem denken an sich haben auch heute noch so manche ihre Probleme.

‘Was nicht passt wird passend gemacht’ scheint hier das Motto zu sein, und nur als ein Beispiel sei folgendes angeführt:

Der 66. (68.) Jahrestag der Kapitulation Hitlerdeutschlands? Der Verfasser dieser Zeilen dürfte im geschichtsunterricht nicht so recht aufgepasst haben, oder den Leser bewusst in die Irre führen wollen. Das Abbild stammt von den Seiten des österreichischen ORF, also eines linkslinken Sammelbeckens. Der ORF, der mit Zwangsgebühren Türkenprogramme finanziert, verbreitet demnach vorsätzlich und bewusst Unwahrheiten.

Wie ist es also um die sogenannte ‘Kapitulation Hitlerdeutschlands’ bestellt? Nun, so schwer ist es gar nicht, der historischen Wahrheit auf die Spur zu kommen.

- Adolf Hitler hat sich – das ist bekannt – am 29. April das Leben genommen. Demnach kann Hitler am 8. Mai wohl kaum kapituliert haben.

- Deutschland als solches hat ebenfalls – und das bis heute – niemals kapituliert. Das deutsche Reich besteht, wenn auch unter anderen Bedingungen und neu gezogenen Grenzen, bis heute.

- Kapituliert hat, und das nachweislich, einzig und allein die deutsche Wehrmacht. War das nicht glaubt oder nicht wahrhaben will, braucht sich nur die Kapitulationsurkunde anzusehen.

Kapitulationsurkunde-1 Kapitulationsurkunde-2

Was den Herrschaften von ORF, Mauthausen und SPÖ überhaupt nicht in den Kram passt ist wenn anständige Bürger das Datum zum Gedenken an die eigenen Opfer und Gefallenen herannehmen. Stattdessen benutzen sie das Datum des 8. Mai Jahr für Jahr, um abermals ihre Befreiungslügen zu verbreiten.
Ihnen sei aber gesagt: Ihre verdrehten Wahrheiten haben weniger und weniger Wind in den Segeln. Und wer seiner Gefallenen zu gedenken sinnt, dem sei dieses Recht gegeben, und zwar unter allen Umständen.

http://sehrohr.wordpress.com/2011/05/08/geschichtsfalschung-zum-8-mai/

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Nachtrag:

Theodor Körner

“Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!”
“Hitler und das deutsche Volk haben den Krieg nicht gewollt. Wir haben auf die verschiedenen Beschwörungen Hitlers um Frieden nicht geantwortet. Nun müssen wir feststellen, dass er recht hatte. An Stelle einer Kooperation Deutschlands, die er uns angeboten hatte, steht die riesige imperialistische Macht der Sowjets. Ich fühle mich beschämt, jetzt sehen zu müssen, wie dieselben Ziele, die wir Hitler unterstellt haben, unter einem anderen Namen verfolgt werden.” – Sir Hartley Shawcross, der britische Generalankläger in Nürnberg (vgl. Shawcross “Stalins Schachzüge gegen Deutschland”, Graz, 1963)

Gruß an die Geschichtsfälscher

Der Honigmann

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DEBKAfile 14 May 2013: Der israelische Premierminister, Benjamin Netanjahu, sprach am Dienstag, d. 14. Mai drei Stunden lang mit dem russischen Präsidenten, Wladimir Putin, in seiner Residenz in der Schwarzmeer-Kurort, Sotschi.
Er kam in einem letzten verzweifelten Versuch, die Lieferung der fortgeschrittenen russischen Anti-Luft-Raketen, SS-300, an Syrien zu verhindern.
Stattdessen drehte der russische Präsident das Gespräch auf Israels Luftangriffe auf Damaskus am 3. Mai und 5. Mai. Nach ihrem Gespräch, gab Putin eine Warnung heraus: “In dieser entscheidenden Phase ist es besonders wichtig, alle Züge, die die Situation erschüttern können, zu vermeiden.”
Dies war eindeutig eine “Hände-weg” Mahnung an Israel, seine Angriffe auf Damaskus nicht zu wiederholen. Darüber hinaus war Israel nach der “Erschütterung der Situation” in Syrien durch ihre Luftangriffe nicht in der Lage, zu verlangen, dass Russland vermeide,  Syrien fortgeschrittene Waffen zu liefern.

Vor Netanjahus Ankunft für die Sitzung, tat Moskau zwei vorbereitende Schritte:

1. Russische Diplomaten liessen an in London ansässige arabische Presse einen Bericht durchsickern, dass die SS-300-Raketen bereits in Syrien eingetroffen seien. Laut Al-Quds Al-Arabi, hätte Moskau schon 200 Trägerraketen (wahrscheinlich Raketen) geliefert und die syrischen Raketen-Teams wüssten schon, wie man sie benutze. Die SS-300-Raketen für den Abschuss der Flugzeuge der Israelischen Luftwaffe würden nicht mehr  von Moskau, sondern von Damaskus gesteuert.

2. Der prominente strategische Analyst, Viktor Kremenyuk, des USA- und Kanada-Instituts in Moskau, berichtete am Dienstag, dass Netanyahu in Sotschi eingetroffen sei, um Putin indirekt wissen zu lassen, dass “Israel die SS-300  zerstören würde, wenn sie geliefert werden und der Zusammenbau beginnt.” Debkafiles Moskauer Quellen interpretierten Kremenyuks Bemerkung als Mittel zur Aufklärung des israelischen Führers, dass Moskau durch solche Bedrohungen nicht beeindruckt sei.
Israel ist besorgt, dass Moskau entschlossen sei, bis zu sechs SS-300-Raketen-Batterien mit 144 für  Syrien fälligen Raketen zusammen mit russischen Raketen-und Flugabwehr-Spezialisten zu entsenden. Israel ist gezwungen, sich zweimal zu überlegen, bevor es SS-300 Batterien angreift, aus Angst davor, die russischen Offiziere zu treffen.

Putin erlegt daher durch die Verbreitung einer Anti-Luft-Raketen-Abdeckung der syrischen, Hisbollah- und der iranischen Basij Streitkräfte, die für Bashar Assad kämpfen, der operativen Freiheit Israels eine schwere Beschränkung auf.

Deutsche Welle 14 May 2013: Treffen Obama – Cameron über Syrien: Allianz mit abnehmendem Einfluss. Die USA und Großbritannien sind nach 12 Jahren NWO-Krieg kriegsmüde. Sie hoffen auf eine Wende in einer kommenden Syrien-Konferenz mit Russland. Keine Spur von Maßnahmen aus Washington oder London, kein offizielles Wort von einer Flugverbotszone, wie einige Politiker in den USA fordern. Cameron sagte, sein Treffen mit dem russischen Präsidenten am Freitag in Moskau sei sehr konstruktiv gewesen. Obama räumte jedoch ein, dass es noch eine Menge Misstrauen zwischen Russland und einigen Mitgliedern der G8 gebe, und dass er nicht garantieren könne, dass der Gipfel ein Erfolg werden würde.
Obama und Cameron zählen beide noch auf die Unterstützung des russischen Präsidenten, Wladimir Putin.

Heart-eating-syrian_2562853bReuters 14. Mai 2013 glaubt nicht an Frieden in Syrien nach der Konferenz. Tatsächlich denkt Frankreichs Außenminister, die Konferenz werde nie stattfinden. In der Tat, wer kann die Wildheit in Syrien, wo beide Seiten  eine Gräueltat nach der anderen verüben, versöhnen?  The Daily Mail 13 May 2013 bringt ein Video, das einen bekannten syrischen Rebellen zegt, der   einem toten Soldaten das Herz ausschneidet – um dann einen Bissen davon zu essen! Rechts: Khaled al-Hamad schwenkt in seiner rechten Hand das Herz eines gefallenen syrischen Soldaten, bevor er davon isst.

ABER OBAMA BRAUCHT DAUERKRISE:

Prison Planet 14 May 2013: “Mehr als alles, was ich in den nächsten dreieinhalb Jahren anstrebe, ist zu sehen, ob wir diesen (Krisen-)Geist, den wir in Boston und West Texas sahen, institutionalisieren können, und ob  wir einen Rahmen schaffen können, wo alle zusammenarbeiten und dieses Land nach vorne bewegen”, wird Obama mit den Worten in einer Presse Pool Bericht von The Daily Caller zitiert.
Die ehemalige US-Außenministerin, Hillary Clinton, und ehemaliger Stabschef  des  Weißen Hauses, Rahm Emanuel, sagten schandhaft: “Verschwende niemals eine gute Krise.”

In seinem “Buch Liberaler Faschismus: Die Geheime Geschichte der Amerikanischen Linken”, das den Ursprung und die Natur der faschistischen Bewegungen dokumentiert, notiert der Kolumnist, Jonah Goldberg, dass “Der Nutzen des Terrors facettenreich war, aber unter seinen Hauptvorteilen war die Tendenz zu einem ständigen Gefühl der Krise. Krise wird routinemäßig als Kern-Mechanismus des  Faschismus identifiziert, weil sie Debatte und  demokratische Überlegung kurzschliesst” (42-43).  http://euro-med.dk/?p=30008

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Gruß an die wahren Politiker

Der Honigmann

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EU-Kommission: Europafeindliche Parteien sollen bestraft werden
Die Fraktion der Sozialdemokraten im EU-Parlament hat den Vorschlag gemacht, künftig alle Parteien zu bestrafen, die nicht “die Werte der EU respektieren”. Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag angenommen und will darüber im Parlament abstimmen lassen. Hintergrund der Gesetzesvorlage soll das Vorgehen gegen “rechtsradikale oder fremdenfeindliche” Parteien sein. Bei einem Angriff auf die Werte der EU will die EU-Kommission auch radikal vorgehen: Die betreffenden Parteien sollen keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen.

Dänen finden Strafen gegen falsche Meinung besorgniserregen

Die dänischen Liberalen schreiben dazu auf ihrer Webseite: “Das wäre so, als würde das Parlament Strafen gegen Parteien mit der falschen Meinung verhängen. Es ist sehr besorgniserregend, dass das Europäische Parlament Parteien für ihre Überzeugungen bestrafen will.”

Im Parteiprogramm der Mitte April offiziell gegründeten AfD heißt es: “Deutschland braucht den Euro nicht. Die Wiedereinführung der DM darf kein Tabu sein.” Parteichef Lucke sagte der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” nun aber, nicht Deutschland solle den Euro verlassen, sondern die südeuropäischen Staaten. Das sei viel besser als ein Euro-Austritt Deutschlands. Die südlichen Euro-Länder hätten dann die Chance, über die Abwertung ihrer Währungen wieder wettbewerbsfähig zu werden.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für die “Bild am Sonntag” kommt die AfD derzeit auf drei Prozent. Damit legt sie im Vergleich zur Vorwoche einen Punkt zu und erreicht ihren bisher höchsten Wert in dieser Umfrage. Seehofer lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD ab, wie er der “WamS” sagte: “Wer denkt denn an so was? Abgelehnt!

http://www.format.at/articles/1321/931/358773/eu-kommission-europafeindliche-parteien

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Gruß an die EU-Gegner

Der Honigmann

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Die Perversion ist, dass jene, die die Welt zerstören, unverhohlen vorgeben…

……diese retten zu wollen.

Bilder, Text, Sprecher: Diro Anders

diroanders

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Gruß an die ………….

Der Honigmann

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Themen:

  1. Kommentar: Wende auf dem Goldmarkt?
  2. Rating-Agenturen: “Mächtiger als jede Armee”
  3. In den USA steht Monsanto ab sofort über dem Gesetz
  4. Israel fürchtet russische Waffen in Syrien
  5. Israel ist bereit für einen Krieg mit Syrien
  6. Mali-Konflikt eskaliert: USA entsenden Drohnen nach Niger
  7. Ryukyu bietet China ein Druckmittel
  8. EU-Parlamentsausschuß stimmt für Sparer-Enteignungen
  9. Darf’s noch ein EU-Kommissar mehr sein? Na klar!
  10. Spanien: Massenproteste gegen Regierung flammen erneut auf
  11. Soziale Unruhen in Stockholms Vororten eskalieren
  12. EU: Zugriff auf deutsche Sparer ist nach geltendem Recht möglich
  13. Abkommen bietet Spaniern Jobchancen in Deutschland
  14. München: muslemische Frauen verbrennen Grundgesetz
  15. Bezeichnung “Jobcenter” ist rechtswidrig..
  16. Harsche Kritik an der Kanzlerin, Kardinal Meisner will mehr Mütter
  17. Der deutsche Schuldenberg ist auf Dauer untragbar
  18. ″20 Sekunden Lektüre: Genau wie die Ehe″ – Paulo Coelho

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Der Fall Gustl Mollath ist Thema eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag.

(Foto: dpa)

Sind 106 Seiten zu viel für einen Vorsitzenden Richter? Otto Brixner findet offenbar schon. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss sagt der pensionierte Jurist, er habe “anderes zu tun gehabt”, als Mollaths Verteidigungsschrift zu lesen – und löst damit Empörung aus.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Am 8. August 2006 erging das Urteil am Landgericht Nürnberg in der Causa Gustl Mollath, gesprochen hat es die 7. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Otto Brixner. Einer der zentralen Sätze dieses Urteils bezieht sich auf die Verhandlung am Amtsgericht, wo die Sache zunächst anhängig war, ehe der Fall ans Landgericht abgetreten wurde. Dieser zentrale Satz lautet so: “In der Hauptverhandlung vom 25. 09. 2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen.”

Am vergangenen Freitag wurde Brixner, inzwischen pensionierter Richter, vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags in der Sache Mollath zweimal auf diese insgesamt 106 Seiten umfassende Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: “Ich lese doch keine 110 Seiten.” Beim zweiten Mal präzisierte er: “Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt.”

Der Vorsitzende Richter einer Großen Strafkammer in Bayern hat also eigenen Angaben zufolge die Verteidigungsschrift des Angeklagte nie gelesen. Kam aber zum Urteil, jene stehe in keinem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen. Mollath wurde aufgrund des Richterspruchs 2006 in die Psychiatrie eingewiesen. Dort sitzt er gegen seinen Willen bis heute.

Wer die Verteidigungsschrift Mollaths liest, wird die Würdigung des Gerichts, diese Schrift stehe angeblich in keinem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen, für fragwürdig halten müssen. Mollath war angeklagt wegen Körperverletzung an seiner damaligen Frau, dazu kam eine Freiheitsberaubung ebenfalls zuungunsten seiner Frau sowie Sachbeschädigung.

Mollaths eigene Darlegungen umfassen dabei keineswegs 106, sondern nur acht selbst verfasste Seiten – beim Rest handelt es sich um Kopien von Briefen und anderen Dokumenten, die offenkundig das von Mollath Dargelegte dokumentieren sollten.

Acht Seiten lange Erklärung

Keinerlei Zusammenhang? Mollath beschreibt auf den acht Seiten, warum es zuletzt immer wieder Streit zwischen ihm und seiner Frau – damals beschäftigt bei der Hypo-Vereinsbank – gegeben habe. Bei gemeinsamen Abendessen habe er sich anhören müssen, “welche gestörten Kunden” seine Frau am Arbeitsplatz habe. Er sei der “Seelenonkel” seiner Frau gewesen, immer wieder habe er sie gebeten, die illegalen Bankgeschäfte einzustellen: “Ich habe meine Frau angefleht, nichts ließ sie erweichen.” Das habe er kaum ausgehalten. Seine Bitte, ihm zu helfen, habe sie aber “auch nicht interessiert”, schreibt er. Drei Zeilen weiter folgt sogar eine Art Schuldeingeständnis: “Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert, sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich.”

Sogar ein Teilgeständnis des Angeklagten soll in keinem Zusammenhang mit den Tatvorwürfen stehen? Zu dem Schluss kann man wohl tatsächlich nur kommen, wenn man weder die acht selbst geschriebenen Seiten Mollaths, noch dessen Briefe, vor allem an seine Frau, je gelesen hat.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499

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Gruß an die “Seelenonkel”

Der Honigmann

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von Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Brandenburg a.d. Havel

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(veröffentlicht in GA (Goltdammers Archiv für Strafrecht) 2006 S. 356 ff.)

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Zu den eindrucksvollsten Erlebnissen meines Berufslebens wird die Festrede gehören, die Roxin zum 150 jährigen Jubiläum der Berliner und damit der ersten deutschen Staatsanwaltschaft im modernen Sinn am 1. 10. 1996 im Berliner Rathaus gehalten hat. (1) Seine Ausführungen »Zur Rechtstellung der Staatsanwaltschaft damals und heute« befassen sich zu einem wesentlichen Teil mit der »Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Staatsanwalts«, womit ich bei meinem Thema angelangt bin. Dabei sollte zwischen der Abhängigkeit des einzelnen Staatsanwalts und der der Staatsanwaltschaft als Institution von der Regierung unterschieden werden.

Dem einzelnen Staatsanwalt die gleiche Unabhängigkeit zu geben, wie sie Art. 97 I GG ausdrücklich nur den Richtern einräumt, und damit das »interne Weisungsrecht« zu beseitigen, wäre nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch sachwidrig. Mit der heute ganz h.M. (2) ist auch Roxin (3) der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft einer Organisationsform bedarf, die eine gleichmäßige und berechenbare Anklage und Einstellungspraxis sicherstellt. Das ist de lege lata mit ihrem traditionell hierarchischen Aufbau, dem in § 146 GVG verankerten Weisungsrecht der staatsanwaltlichen Vorgesetzten und den in § 145 GVG geregelten Rechten der »ersten Beamten der Staatsanwaltschaft« zur Devolution und Substitution der Fall. Gleichwohl ist zu begrüßen, dass der 2003 von der Kommission für die Angelegenheiten der Staatsanwälte im Deutschen Richterbund vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Amtsrechts der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (4) die Stellung des einzelnen Staatsanwalts stärken will, indem etwa Weisungen nur schriftlich erfolgen und für den Bereich der Tätigkeit des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung ganz ausgeschlossen werden sollen.

Kommen wir nun zu der höchst problematischen Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft als Institution, d. h. der des an der Spitze der Hierarchie stehenden obersten Anklägers vom Justizministerium, worin die Gefahr politischer Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Entschließungen begründet liegt. Dieser Problembereich kann mit den Stichworten »politischer Beamter« und »externes Weisungsrecht« gekennzeichnet werden.

Was den obersten Ankläger als politischen Beamten betrifft, der jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden darf, hat sich Roxin in seiner Festrede unmissverständlich ablehnend positioniert (5): Es liege auf der Hand, dass die Aufgabe eines leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft nicht mit der Legaldefinition des § 31 Abs.1 BRRG zutreffend beschrieben sei, wonach der politische Beamte »ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss«. Der oberste Ankläger solle nämlich »nicht die politischen Ansichten und Ziele der Regierung, sondern das Recht durchsetzen«, und so hat Roxin den betroffenen Gesetzgebern »den Abschied von dieser historisch überlieferten Konstruktion« empfohlen.Staatsanwaltschaft-Stempel-Rechtskraft

Seinem Appell ist man 2000 in Nordrhein Westfalen und 2002 in Berlin gefolgt, so dass nur noch der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Schleswig Holstein und Thüringen an dem Status des »politischen Beamten« für ihre obersten Ankläger entgegen der nunmehr ganz h. M. (6) festhalten. Dies sind somit die Adressaten eines im September 2004 mit großer Mehrheit gefassten Be Schlusses des 65. Deutschen Juristentages: »Das Amt des politischen Beamten ist im Bereich der Staatsanwaltschaft abzuschaffen.« (7) Eine entsprechende Empfehlung hat die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates den betroffenen vier Bundesländern im Rahmen der Ersten Evaluierungsrunde zugeleitet und in dem »Umsetzungsbericht über Deutschland« vom 14.5.2004 begrüßt, dass Schleswig Holstein die Abschaffung der Stellung des Generalstaatsanwalts als politischer Beamter durch Änderung seines Landesbeamtengesetzes bereits erwäge. (8) Während der so erzeugte Druck dazu führen dürfte, dass in Deutschland bald kein Staatsanwalt mehr »politischer Beamter« sein wird, ist eine Beschneidung des Weisungsrechts der deutschen Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten.

Der Deutsche Richterbund hat vorgeschlagen, dass es zwar bei allgemeinen Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften verbleiben, das »externe Weisungsrecht« in Einzelfällen aber durch Änderung des GVG abgeschafft werden sollte. (9) Abgelehnt worden ist dies vom 65. Deutschen Juristentag, (10) vom Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins” (11) und vor allem von den Rechtspolitikern der nunmehrigen Regierungsfraktionen in ihren vor der Wahl des 16. Deutschen Bundestages erbetenen Stellungnahmen zu den »Wahlkampfprüfsteinen« des Deutschen Richterbundes. (12) In der Tat lassen die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Exekutive durch die Regelung des Art. 92 GG, die die rechtsprechende Gewalt ausschließlich den Richtern zuweist, und der verfassungsmäßige Grundsatz, dass es innerhalb der Exekutive keine »ministerialfreien Räume« geben dürfe, weil dadurch der Exekutivspitze die Lenkungsmöglichkeit entzogen und gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle beschränkt werde, (13) eine derartige Beschneidung des ministeriellen Weisungsrechts als zweifelhaft erscheinen. (14) Da es m. E. aber dem Prinzip der Gewaltenteilung, das allen demokratischen Rechtsordnungen zugrunde liegt, mehr entsprechen würde, wenn der oberste Ankläger nicht den Weisungen des Justizministeriums unterworfen wäre, plädiere ich für eine Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Judikative durch Änderung des Art. 92 GG, (15) wodurch ihre Weisungsunabhängigkeit sogar verfassungsmäßig geboten sein und damit die Gefahr politischer Einflussnahme vermindert werden dürfte.

Es ist nämlich eine Fehlinformation, die aber »German authorities« GRECO mitgeteilt haben, dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. (16) Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren auch von Roxin in seiner Festrede beschriebenen Anfängen zurückverfolgen (17) und steht ihre Weisungsgebundenheit in der Bundesrepublik seit langem in der Kritik. (18) Politisch motivierte Einflussnahmen kommen auch nicht nur in einzelnen Verfahren vor, sondern sind sogar bei der Ausübung des externen Weisungsrechts durch allgemeine ministerielle Weisungen anzutreffen. Diese bezeichnet Roxin als »um der Einheitlichkeit der Strafverfolgung willen notwendig«, (19) was etwa bezüglich der bundesweit geltenden »Richtlinien für das Straf und Bußgeldverfahren« auch zutrifft. Doch übersieht er, dass die Vorschriften, mit denen der Bundesgesetzgeber die Einstellung des Ermittlungsverfahrens aus Opportunitätsgründen unter Einräumung gewisser Beurteilungsspielräume ermöglicht hat, die Gefahr bergen, von den Landesjustizministern durch allgemeine Anwendungshinweise an die ihnen nachgeordneten Staatsanwälte kriminalpolitisch instrumentalisiert zu werden.

Das lässt sich exemplarisch durch die bundesweit stark divergierende Anwendung des § 31a BtMG (Absehen von der Verfolgung bei »geringer Menge« zum »Eigenverbrauch«) belegen, wobei die in der Regel von den Ministerien gezogenen Obergrenzen für die Annahme einer geringen Menge Cannabis eine Spanne von 6 bis 30 Gramm aufweisen. (20) Das BVerfG hat dies in einem Beschluss vom 9.3.1994 beanstandet und die Länder auf ihre Pflicht hingewiesen, bei der Anwendung des Bundesrechts »für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen«, (21) die sie immer noch nicht erfüllt haben. Auch haben Landesjustizminister für ihre Geschäftsbereiche den staatsanwaltlichen Anwendungsbereich der § § 153 f. StPO bei Ladendiebstählen durch Bestimmung von Wertgrenzen nach ihrem kriminalpolitischen Gusto festgelegt. (22)

Problematischer als die ministeriellen Einflussnahmen durch allgemeine Weisungen sind aber zweifellos diejenigen in Einzelfällen, die allerdings nur verhältnismäßig selten durch eine förmliche Ausübung des externen Weisungsrechts erfolgen. (23) Der für einen Justizminister gefährliche Anschein unlauterer politischer Einflussnahme kann bei einer Weisung im Einzelfall nämlich nur dann vermieden werden, wenn eindeutig feststeht, dass die Staatsanwaltschaft von einem falschen Sachverhalt ausgegangen oder die rechtliche Wertung fehlerhaft ist, und dies auch der Öffentlichkeit vermittelt werden kann. Da derartige Konstellationen selten vorkommen, halten sich besonnene Justizminister bei der Ausübung des formellen Weisungsrechts entsprechend zurück. Daraus darf jedoch nicht gefolgert werden, dass das externe Weisungsrecht in Einzelfällen geringe praktische Auswirkungen habe, was aber auch Roxin meint. (24) Denn unter politischen Druck geratene Justizminister, die bei ihren mit der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaft innerhalb der Exekutive zumeist wenig vertrauten Parteifreunden mit dem Verzicht auf Ausübung des formellen Weisungsrecht auf wenig Verständnis stoßen, pflegen das »Recht der Aufsicht und Leitung« gemäß § 147 GVG zum Anlass zu nehmen, durch Erzeugung von subtilem Druck unterhalb der förmlichen Ebene in Gestalt geäußerter »Wünsche«, angeforderter »Absichtsberichte« (25) oder ausführlicher Dienstbesprechungen darauf hinzuwirken, dass die Staatsanwaltschaft die politisch erwünschte Entscheidung als eigene herbeiführt. (26) Da es in der Geschichte der Bundesrepublik zu zahlreichen, zum Teil gut dokumentierten Fällen politisch motivierter Einflussnahmen in Einzelfällen gekommen ist (27) und eben auch allgemeine Weisungen politisch instrumentalisiert werden können, hat sich die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Regierung als parteipolitisches Einfallstor und damit als eine strukturelle Schwachstelle unseres demokratischen Rechtsstaats erwiesen. In anderen europäischen Ländern und auf internationaler Ebene ist man zu der gleichen Einsicht gekommen und hat daraus bereits die Konsequenz gezogen:

staatsanwaltschaftFür eine von der Regierung unabhängige Staatsanwaltschaft haben sich nach Italien (28) unter dem Eindruck überwundener Diktaturen Ungarn (29), Kroatien (30), Lettland (31), Litauen, Estland, Slowenien und die Slowakei entschieden. In den Statuten der Internationalen Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und für Ruanda (ICTR) sowie denen des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist festgelegt, dass die Ankläger Organe dieser Gerichte sind und keinem externen Weisungsrecht unterliegen. (32) Nach derzeitigem Stand der Überlegungen soll auch der künftige »Europäische Staatsanwalt«, dessen Einsetzung durch ein Europäisches Gesetz des Ministerrats Art. 111 175 des Entwurfs der Europäischen Verfassung vorsieht (Abs. 1), von Gemeinschaftseinrichtungen und nationalen Behörden unabhängig sein und für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. (33) Das Leitbild künftiger europäischer Staatsanwälte kann bereits der Europäischen Grundsatzerklärung zur Staatsanwaltschaft (34) entnommen werden, die am 2. 3.1996 in Neapel von der Vereinigung Magistrats Européens pour la Democratie et les Libertés (MEDEL) beschlossen worden ist: »Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Justiz, folglich unabhängig gegenüber der Exekutive; denn die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Hieraus folgt, dass allgemeine oder besondere Weisungen der Exekutive unzulässig sind.«

Falls man sich endlich auch in Deutschland auf dieses rechtsstaatliche Niveau begeben wollte, wäre die Macht weisungsunabhängiger oberster Ankläger allerdings durch geeignete Regelungen zu begrenzen (35) und sollte ihre demokratische Legitimation wie in den vorgenannten neuen EU Staaten in der Wahl durch die Parlamente bestehen.

Der Wunsch, den Roxin am Ende seiner Festrede der Staatsanwaltschaft mitgegeben hat, soll auch am Ende meiner Ausführungen stehen: »Sie möchte immer ein nur dem Recht verpflichteter Gesetzeswächter sein und bleiben und es dort, wo sie es noch nicht oder nicht mehr in wünschenswertem Umfang ist, in Zukunft werden!«

Anmerkungen

1 DRiZ 1997, 109ff.
2 Etwa Kissel, GVG, 4. Aufl., 2004, § 146 Rn 10; LR Boll, 25. Aufl., 1997ff., § 146 Rn 9, 16 m.w.N.; s.auch Satzger Verh. 65. DJT, Bd. 1, 2004, C 131.
3 DRiZ 1997,118. Anders aber noch in DRiZ 1969, 387f.
4 DRiZ 2003, 249ff.
5 DRiZ1997,117
6 Etwa Weiß JR 2005,370; Pflieger Verh. 65. DJT, Bd. 111, 2004, 2004,0 26,30; Rautenberg NJ 2003,170; ders. DRiZ 2000, 141ff. mw. N.; a. A. Faupel DRiZ 2000, 312ff.; Krumsiek, PS Stern, 1997,65S f..
7 C VI. 1. b) (84:15:26), Verh. 65. DJT, Bd. 111, 2004,030.
8 Group of States against Corruption, First Evaluation Round, Compliance Report on Germany, Stras bourgh, 14. May 2004, Rn 12, 13.
9 DRiZ 2003,252L; s. auch DRiZ 2005,275; zustimmend Weiß JR 2005,370; Satzger Verh. 65. DJT, Bd. 1, 2004, C 131f.,148; Pflieger, ebenda, Bd. 111, 02Sf., 30.
10 Beschluss C. VI. 2. a) (42:70:17), Verh. 65. DJT, Bd. 111, 2004, 2004,0 30.
11 DRiZ 2005, 74ff.
12 DRiZ 2005,282.
13 So die ganz h. M., etwa Paeffgen, GS Schlüchter, 2002, 563 m.w. N.
14 Rautenberg NJ 2003, 172 f.; Paeffgen, GS Schlüchter, 570 m.w. N.; a. A. Satzger (Fn 9), C 133.
15 Rautenberg NJ 2003,174f.
16 Fn 8, Rn 12.
17 Rautenberg NJ 2003, 170f. m.w.N.
18 Heghmanns GA 2003, 441f. m.w.N.
DRiZ1997,119.
20 Körner, BtMG, 5. Aufl. 2001, § 31a Rn 29 ff.
21 BVerfGE 90, 145, 190.
22 Dazu Ostendorf, ZRP 1995, 18ff.
23 Kunert, FS Wassermann, 1985, 925; Faupel DRiZ 2000, 314; Litten, in: GStA Celle (Hrsg.), Staatsan waltschaft gestern, heute und in der Zukunft, 2000, 19; Dieckmann DRiZ 2002, 44;
24 DRiZ 1997, 119
25 Berichte an das Ministerium über vorgesehene abschließende Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sind mit der neuen nordrhein-westfälischen BeStra (JMB1. NRW 2006, 3) abgeschafft worden, in der es heißt (4d): »Dem Justizministerium wird über die abschließende Entscheidung oder sonstige wichtige Verfügung der Staatsanwaltschaft erst berichtet, nachdem sie getroffen worden ist.« Die nordrhein westfälische Justizministerin Müller Piepenkötter, zuvor Landesvorsitzende des DRB, hatte diese Änderung der Berichtspflichten in Strafsachen nach ihrem Amtsantritt in einer Pressemitteilung vom 19. 7. 2005 bereits angekündigt, um die Stellung der Staatsanwaltschaften zu stärken und »den bösen Anschein politischer Einflussnahme« von vornherein auszuschalten (s. zur Problematik der Absichtsberichte auch Focus 32/2004, 14). Die nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften dürften damit die derzeit unabhängigsten in Deutschland sein.
26 Dass der Druck auf die Staatsanwaltschaft besonders groß ist, wenn es sich bei dem Generalstaatsanwalt um einen »politischen Beamten« handelt, bedarf keiner näheren Ausführungen, denn bei jeder bevorstehenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, die voraussichtlich der Regierung missfallen und auch in den Medien auf Kritik stoßen wird, stellt sich natürlich die Sorge um den eigenen Status ein. Das Gleiche gilt bei Anwendung des § 12 b BRRG auf Staatsanwälte in Führungspositionen. Nach dieser 1999 neu geschaffenen Regelung kann durch Gesetz ein Amt mit leitender Funktion »im Beamtenverhältnis auf Zeit« mit nochmaliger Verlängerungsmöglichkeit bis zu einer Dauer von zehn Jahren übertragen werden, wobei das Amt »auf Lebenszeit« nach der ersten Amtszeit übertragen werden »kann« und nach der zweiten Amtszeit übertragen werden »soll« (s. aber BayVGH ZBR 2005, 32 ff.). Lediglich Hessen wendet aber bisher die auf § 12b BRRG gestützte landesgesetzliche Regelung ( 19b HBG) auch auf die Funktionen des Generalstaatsanwalts und die der Leitenden Oberstaatsanwälte an. Daran unakzeptabel ist nicht die zeitliche Begrenzung der Amtszeit als solche, die sich für von der Regierung unabhängige oberste Ankläger sogar als ein Mittel der Machtbegrenzung empfiehlt, sondern die Gefahr opportunen Verhaltens der staatsanwaltschaftlichen Führungskräfte gegenüber der politischen Führung des Justizministeriums, die in deren Option zur Verlängerung der Amtszeit begründet liegt.
27 Pförtner Betrifft JUSTIZ, Nr. 79,2004, 324ff.; Maier ZRP 2003, 387ff.; Krebs, Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, 2002, 269 ff., 287; Günter DRiZ 2002, 57fL; Rudolph NJW 1998, 1205; Schäfer NJW 1994,2877; s. auch Der Spiegel 33/2003,38f., 24/2004,22.
28 Ausführlich zum speziellen »italienischen Modell«: Mu/tm, in: Muhm/Caselli (Hrsg.), Die Rolle der Staatsanwaltschaft Erfahrungen in Europa, 2005, S.75 ff.,82ff.
29 Küpper, Justizreform in Ungarn, forost Arbeitspapier Nr. 23,2004, S. 26
30 Pintariç, Justizreform in Kroatien, forost Pintariç, Justizreform in Kroatien, forost Arbeitspapier Nr. 21,2004, S. 15.
31 Rautenberg NJ 2003, 175.
32 Weiß JR 2005, 363ff., 368 mit näheren Angaben.
33 Dazu etwa Radtke GA 2004,1ff., 5L; Weiß JR 2005, 366f.; s. auch DRiZ 2002, 209ff
34 Betrifft JUSTIZ, Nr. 47,1996, 34Sf.
35 Neben der Begrenzung der Amtszeit ohne Verlängerungsmöglichkeit (s. Fn 26) ist auch an die Möglichkeit der Abberufung in einem förmlichen Verfahren bei Amtsmissbrauch, das Verbot einer Parteizugehörigkeit sowie die Ausweitung des Klageerzwingungsverfahrens zu denken.

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Zur Person:

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

1972 Abitur in Northeim, 1977, 1. Staatsexamen in Celle, 1980, Dr.jur. in Göttingen, 1982 2. Staatsexamen in Hannover, 1982-1987 Staatsanwalt in Lübeck, 1987-1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, Januar 1991 Beförderung zum Oberstaatsanwalt beim Generalstaatsanwalt in Schleswig, Januar 1992 Beförderung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Juli 1992 Abordnung in das Land Brandenburg zur Aufarbeitung des DDR-Systemunrechts, Dezember 1993 Versetzung als Leitender Oberstaatsanwalt nach Neuruppin, März 1996 Ernennung zum Generalstaatsanwalt, Juni 2005 Verleihung des Offizierskreuz des Verdienstordens der Republik Polen, Mitglied von amnesty international.

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Zu diesem Thema siehe auch:

Raoul Muhm, Der unabhängige Staatsanwalt – das italienische Modell -
und
Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft

http://www.gewaltenteilung.de/rautenberg_2.htm

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Gruß an die Justiz

Der Honigmann

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