Schutz der Juristenkollegen durch Standes”recht”
Den deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen ist seit vielen Jahren bekannt, dass in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bestimmten, aber zahlreichen Rechtsuchenden von allen befassten Richtern das Recht verweigert wird. Es ist sogar in vielen Fällen bekannt geworden, dass an den Gerichten verbreitet wird, dass dieser oder jener Rechtsuchende in seinem Leben nie wieder Recht erhält!
Diese Ungeheuerlichkeit würde in jedem wirklichen Rechtsstaat eine Lawine gegen die rechtsverweigernden Richter und Juristen – auch Staatsanwälte und Rechtsanwälte betreiben diese Rechtsbeugung systematisch mit – auslösen: Verdeckte Ermittlungen, Einsatz von Undercover-Agenten, Beschlagnahme von Beweisen, Abhören der juristischen Verschwörer gegen Staat und Verfassung, Aburteilung, Entfernung aus öffentlichen Ämtern und persönliche Schadensersatzverpflichtung!
Im lediglich fiktiven Rechtsstaat Deutschland und einer wirklichen Diktatur der Richter dagegen haben sich die Juristen sogar verfassungswidrig ein Standes”recht” genommen, indem sie sich für ihre Verbrechen auch noch eine besonders sensible Ehre anheften, die zur Verfolgung jeglicher Kritik an ihrem beruflichem Handeln die systematische Vernichtung von Hab und Gut, Leib und Leben von Nichtjuristen dient. Wiederum sollen bestimmte dafür geschaffene verfassungswidrige Gesetze und eine begleitende grundgesetzwidrige höchstrichterliche Rechtsprechung dem Schutz der Verfassungshochverräter, z. B. § 190 StGB, dienen.
Das Standes”recht” für Juristen ist die Quelle aller Justizwillkür in Deutschland. Es ist eine spezifische Ordnung ausschließlich für Juristen, die sich dazu gezwungener Maßen verpflichten müssen, wenn sie Richter-, Staatsanwalt- oder sonstige Juristenberufe ausüben wollen. Das Standes”recht” wirkt als Kitt für eine kriminelle Organisation, die sich immer dann nicht um Recht und Gesetz schert, wenn es gilt, Kollegen Vorteile zuzuschustern und sie vor der Strafverfolgung zu schützen. Dem Europäischen Ombudsman wurde am 05.12.2003 eine Eingabe überreicht, die hier leicht gekürzt vorgestellt wird. Der Verfasser wird unter dem Schutz des Presserechts nicht öffentlich genannt, um ihn vor den Juristen in Deutschland so lange als notwendig zu schützen.
Zitat Anfang:
Sowohl parlamentarische nationale als auch das Europäische Recht sind auf die höchstmögliche Sicherung der Bürgerrechte und der Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union insgesamt ausgerichtet.
Diese hohe Zielsetzung wird jedoch durch das außerparlamentarische vorkonstitutionelle Gewohnheitsrecht des Standes aller Juristen (Advokaten/Richter/Staatsanwälte/Anklagevertreter) teilweise oder ganz in freier Beliebigkeit eliminiert.
Bei diesem Standesgewohnheits”recht” handelt es sich im wesentlichen um ungeschriebenes, geheimes Recht, dass sich aus Standessitte, Standesbrauch als “communis opinio” in vorgesetzlicher Zeit der Feudalherrschaft mit dem dominierenden Oberziel der Sicherung der Ehre und Würde des Standes entwickelte.
Verstöße gegen das Standes”recht” werden systematisch durch einen besonderen standeseigenen Ordnungs- und Kontrollmechanismus geahndet. Unter diesem psychischen Druck kann kein Standesangehöriger Kollisionen mit dem Standesgewohnheits”recht” wagen, da er anderenfalls riskiert, auch ohne medizinisches Testat psychologisch pathologisiert und derart persönlich, sozial und schließlich beruflich eliminiert zu werden. Selbst die elementaren internationalen Menschenrechte sind dieser Beliebigkeit ausgesetzt. Das nationale (deutsche) “Bundesverfassungsgericht” akzeptiert die Geltung dieses vorkonstitutionellen Gewohnheits”rechtes” in seiner Entscheidung vom 14.07.1987, wie offenbar ebenso der Europäische Gerichtshof.
Da ein derartiges rechtsvernichtendes Geheim”recht” mit den Prinzipien eines modernen Rechtsstaates und Staatenbundes unvereinbar ist, bitte ich a) aus eigener Betroffenheit, b) als auch im Interesse des übergeordneten Gemeinwohls aller Bürger der Europäischen Union um persönliche Anhörung und alsdann Intervention.
Zitat Ende!
Dem anonym belassenen Hilfesuchenden wurde von allen europäischen Institutionen, die er angesprochen hat, bedeutet, dass kein Handlungsbedarf besteht und er keine persönliche Anhörung erhält.
Einleitung
Im Extra Tip, Kassel, vom 15.12.2002, steht im Kommentar “Ade Rechtsstaat” von Klaus Becker, was den deutschen Justiz-Opfer-Initiativen bereits aus ganz Deutschland zugetragen wird:
“Dürfen wir Richter schelten? Wir müssen. Im vollen Bewusstsein dessen, dass Richter wohl die kritikempfindlichste Berufsgruppe in diesem Land überhaupt ist. Sie haben sich in allen Epochen der deutschen Geschichte selbst frei gesprochen. Kein Richter ist wegen mörderischer Unrechtsurteile während der Zeit der braunen Diktatur belangt worden. Andere Richter haben sie regelmäßig und beharrlich von allen Vorwürfen freigesprochen. Das Gleiche haben wir noch einmal erlebt, als es um die geradezu hanebüchenen Unrechtsurteile der roten Diktatur ging. Dieser Stand hat seine Unfähigkeit hinlänglich bewiesen, selbstkritisch und nachdrücklich die eigenen Vergehen, ja Verbrechen aufzudecken und abzuurteilen. Auch heute muss jeder, der die Justiz kritisiert, mit harten Folgen rechnen. Reden wir nicht drum herum. Wer Richter kritisiert, Staatsanwälte, den Justizapparat, der macht sich selber rechtlos. Wir zum Beispiel brauchen vor Gerichten gar nicht erst anzutreten. Haben schon vorher verloren. Unsere Anwälte – sicher nicht die schlechtesten in dieser Republik - schütteln nur immer vollkommen fassungslos den Kopf. Wir leben in einem rechtlosen Zustand, für uns gibt es keinen Schutz des Rechtsstaates. Nur weil wir es wagen, hin und wieder die Justiz zu kritisieren.”
Dem Autor selbst wurde von Rechtsanwälten im Braunschweiger Gerichtsbezirk mitgeteilt, dass an Braunschweiger Gerichten verbreitet wird, dass er niemals Recht in seinen Angelegenheiten erhalten wird. Der Grund: Der Autor weist den Braunschweiger Richtern nach, dass sich unter ihnen eine kriminelle Organisation zur Verteidigung von richterlichen Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen gebildet hat, die lieber den Rechtsuchenden aus dem gesellschaftlichen Leben expedieren will, als die notwendige Selbstreinigung zu beginnen.
Die im Internet unter der Adresse www.teredo.de aufgelisteten Methoden des Staates gegen Anspruchsteller von Schadensersatz nach Art. 34 GG und § 839 BGB wegen Amtspflichtverletzungen zeigen, dass zwar der Justiz die Rädelsführerschaft bei der Unterdrückung des Staatsvolkes zukommt, aber auch sämtliche weiteren Staatsorgane an der Vernichtung missliebiger Rechtsuchender beteiligt werden. Und so hat der Jurist StAR RÖMER aus Hannover ebenfalls öffentlich unter zahlreichen Zeugen wie auch dem Anwalt des Autors anlässlich einer Steuerfahndung mit sehr ausgefallenen Begründungen am 21.05.2001 geäußert:
“Sie werden in diesem Leben nicht mehr Recht erhalten!”
Kein Recht mehr zu erhalten heißt aber nicht, dass nicht zwischendurch scheinbare Teilerfolge vor Gericht möglich sind. Der Autor hat die ihn belastenden Grundbuchfälschungen zweimal beim BGH vorgetragen und dort zweimal dergestalt obsiegt, dass mangels Zustellung einer einstweiligen Verfügung keine Vollstreckung wirksam werden kann. Die Fälschungen selbst hat der BGH mit keinem Wort erwähnt, um die richterlichen Fälscher weiterhin abzuschirmen. Die Rückverweisung an Braunschweiger Gerichte brachte dann jedes Mal das Ergebnis, dass die Fälschungen nicht zu beanstanden seinen und Bestand hätten. Außer hohen Spesen also kein Recht am Ende ist die wirkliche Systematik der deutschen Justiz, um den missliebigen Rechtsuchenden auch wirtschaftlich zu ruinieren und weitere Rechtsbehelfe damit unmöglich zu machen.
Was soll damit gezeigt werden?
Im Mittelalter wurden durch die Feudalherren der Reichsbann, die Reichsacht verkündet. Einem so für vogelfrei Erklärten durfte niemand helfen, jeder konnte ihn um Hab und Gut berauben und sogar ungestraft körperlich schädigen oder töten.
Die deutschen Juristen haben sich über das Grundgesetz erhoben und die Methoden der Feudalherrschaft in unauffälliger Form wieder eingeführt. Wenn ein Rechtsuchender also kein Recht mehr erhalten soll, weil er vielleicht gar die strikte Anwendung von Recht und Gesetz gegen rechtsbeugende Richter verlangt, so wird dieses Vorhaben allen an der Verfolgung beteiligten Juristen über mündliche Weiterverbreitung mitgeteilt, um schriftliche Beweise zu verhindern. Der Grund für diese unbarmherzige Verfolgung und Vernichtung von Justizkritikern liegt im Standes”recht” der Juristen begründet, dessen Funktionsabsichten und -weisen ausführlich unter der teredo-Internetseite vorgestellt werden.
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http://www.teredo.info/teredo/euv/Kapitel_4.3.4..htm
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Gruß an die wahren Juristen
Der Honigmann
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