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Mit ‘OWiG’ getaggte Artikel


Geistiger Offenbarungseid der Ordnungsämter

von Alexander Berg

Hilflose Behörden werden immer kreativer und schlagen verzweifelt unter die Gürtellinie

FULDA (awb). Daß es eine „Knöllchenquote“ gibt und daß Radarfallen nicht wie behauptet der Verkehrserziehung sondern der reinen Abzocke der Autofahrer dienen, sollte ja spätestens nach den Berichten im ZDF (1) und Bild-Zeitung (2) auch dem letzten obrigkeitshörigen Bundesbürger klar sein.

Der Anteil aufgeklärter Bürger, die sich über die tatsächliche Rechtslage in „diesem unserem Lande“ informieren, wächst unaufhaltsam. Das merken auch die Ordnungsämter ganz drastisch. Da immer mehr Bürger wegen fehlender Rechtsgrundlagen die Zahlungen rechtsunwirksamer Bußgeldbescheide verweigern, fehlt das fest verplante Geld in den Kassen der Kommunen.

Ganz offensichtlich sind die Behörden mit ihrem Latein am Ende. Ausgesandte Gerichtsvollzieher, die die Bußgelder eintreiben sollen, kehren unverrichteter Dinge zurück, da sie keine rechtsgültigen Unterschriften auf ihren Auftragszetteln vorweisen können. Auch die Amtshilfe durch die Polizei ändert daran nichts. In einem bekannt geworden Fall in Osthessen war eine Gerichtsvollzieherin mit 20 Polizisten und 10 Einsatzfahrzeugen angerückt, um 70,10 € zu kassieren. Aus den genannten Gründen mußte sie ohne Beute nach Hause fahren. Kosten der Amtshilfe: über 20.000 €…

Da verwundert es nicht weiter, wenn Herr Bernhard Steinbach, seines Zeichens stellvertretender Leiter der Bußgeldstelle im RP Kassel, in einem Interview der HNA unumwunden zugibt, daß man der Flut der Zurückweisungen nicht mehr Herr werde (3). Er räumt ein, es sei die Anweisung ergangen, die teilweise sehr fundierten Schreiben der Betroffenen einfach zu ignorieren und keinesfalls darauf einzugehen. Man sei jetzt erfolgreich (!) dazu übergegangen, statt dessen die Zahlungsunwilligen, für die es intern die Bezeichnungen „Bizarre Persönlichkeiten“ gibt, anderweitig Repressalien auszusetzen.

Zitat:

„Wir beauftragen die Fahrerlaubnisbehörde, die charakterliche Eignung des betroffenen Autofahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen“.

Stolz berichtet er, daß dies wohl angebracht sei und auch schon zum Entzug einiger Führerscheine geführt habe.

Eine gut informierte (weil beteiligte) Quelle berichtete uns nun, daß man sich der Grenzwertigkeit solcher Methoden zwar bewußt sei, hier aber klar auf Abschreckung setze.

Diese verzweifelte Machtdemonstration seitens ihrer Dienstherren sei ein panischer Versuch, das immer weiter um sich greifende Aufbegehren der Bürger gegen Behördenwillkür einzudämmen. Man habe ihnen rechtlich nichts entgegen zu setzen und habe daher kaum andere Möglichkeiten, als foul zu spielen, unter die Gürtellinie zu schlagen und im Rahmen der „Amtshilfe“ die Polizei (die auch ohne solche Einsätze bereits personell reichlich überfordert ist) für Machtspielchen zu mißbrauchen.

Informationen zur aktuellen Rechtslage erhalten Sie bei der Deutschen Pressestelle für Völker- und Menschrechte in Fulda. Jeden Mittwoch ab 19:00 Uhr finden dort kostenlose Info-Veranstaltungen statt. Weiteres unter www.dpvm.de.

Quellen:
1.) http://www.youtube.com/watch?v=5ueWdDrnIlA

2.) www.bild.de/news/inland/news-inland/der-beweis-es-gibt-eine-knoellchen-quote- 29619300.bild.html

3.) http://www.hna.de/lokales/kassel/regierungspraesidium-sind-ausreden-verkehrssuender-2869406.html

4.) http://www.docstoc.com/docs/156152751/Geistiger-Offenbarungseid-der-Ordnungsa%CC%88mter-|-BERG-Blog—10-Mai-2013

gefunden bei: http://brd-schwindel.org/geistiger-offenbarungseid-der-ordnungsaemter/

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Gruß an die haftenden Amtsleiter

Der Honigmann

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Urteil: Reichsausweis gültig..!!

Zitat:gerichtshammer-klopfend

..“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! – Damit können wir/Ihr unse(eu)re tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”

Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 (128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-

Damit haben sog. Gerichte der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert..!!

Zitat:

Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden. Nach dem BRD-Gesetz !

In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der “uns” wegen der sog. “Personalausweise” der brdvD angeht. Das Konstrukt könnte sonst “morgen” nach Hause gehen..

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “deutsch”.
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit “richtigen” Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem “brD-Recht”.

Kurze Kausalkette:
- nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen “Staat” spielen will.
- nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates “macht”, völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
- somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die “Reichsdeutschen” mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer “amtlichen” Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.
- diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.

Preußen sind nicht staatenlos oder gar vogelfrei ..

Wenn genaues vorliegt, kann man dazu sicherlich mehr sagen.
Kurzform:

Unser Personalausweis ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr und kann mit € 1.000,– Strafe geahndet werden, weil die Staatsangehörigkeit “deutsch” falsch ist.. und anstatt Familienname nur
“NAME” darin steht, das verstößt gegen das PersauswG § 1 – siehe:
http://www.aufenthaltstitel.de/persauswg.html

Die Richtigkeit unseres Reichs-Personenausweises / Führerscheins / Reichsreisepasses wird durch die OLG Beschlüsse/ Urteile (AZ, am besten kurzen Ausdruck dabei haben/mit rausgeben, wenns soweit ist !) bestätigt !

Zus. Anmerkung:
selbst die Mitgliedskarte vom örtl. Freibad ist, wenn Bild, Name und Geburtsdatum vorhanden ist, ein ges. § Legitimationsmittel !

Ein sehr erhellendes Video zum Thema:
Deine echte Staatsangehörigkeitsurkunde – Tiks erklärt

Original und Kommentare unter:

http://www.tyran.de/beamte-und-behoerden/3606-urteil-reichsausweis-gueltig.html

Und das müsst Ihr alle lesen – das Urteil:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=7047

..nun sind wir sehr gespannt auf eure Kommentare..!

Mit freundlichen deutschen Grüßen..

Wichtige Infos:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/01/22/das-dunkle-geheimnis-der-bundesregierungen-seit-1949-2/
..und ebenso
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/01/10/der-gekillte-beitrag-neu-der-stillstand-der-rechtspflege-seit-1990/

Quelle: DerHonigmannsagt.wordpress.de

http://stadtblickpunkt.de/2013/03/mal-eine-wertvolle-nachricht-fur-alle/

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Gruß an die Völkerrechtler

Der Honigmann

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Gruß an alle Gesetzestreuen

Der Honigmann

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Jetzt, meine Damen und Herren, steht es auch in der Presse. Das OWiG ist längst aufgehoben wegen der Bundesbereinigungsgesetze der Alliierten (Vorschaltgesetze 2007 aufgehoben), mangels Geltungsbereich (Art 23 GG 1990 gestrichen) und Nichtanwendung des Zitiergebotes (Art 19 GG) und gilt nur noch auf Schiffen und Flugzeugen. Stellen Sie die OWiG-Verfahren gegen mich und meine Familie ein.

Strafanzeigen gegen Sie alle wegen Volksverhetzung und Hochverrat § 130 StGB behalte ich mir vor. 

§§ 823 und 839 BGB: Sie sind alle persönlich haftbar mit Ihrem vollen Privatvermögen!

Wenn Sie Gewalt anwenden, ein Haus durchsuchen mit einem ungültigen Durchsuchungsbeschluss, der nur von einer Justizbeschäftigten unterschrieben wurde (ohne Original- Unterschrift des anordnenden Richters / Aktenzeichen Qs – 8 OWi 2578/11-352/11).

Wenn Sie mich anhalten, ohne sich zu legitimieren und ohne dass Gefahr im Verzug ist. Wenn Zwangsversteigerungen illegal durchgeführt, Konten illegal gepfändet werden. 

Bei Rechtsbeugung (§339 StGB), Umdeutung von Unrecht zu Recht (§138 ZPO), Nötigung im Amt (§ 240 StGB), Täuschung, Betrug im Rechtsverkehr (§§ 123 ff und 138 StGB) und bei Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB und § 241 StGB).

Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB und haftbar zu machen.

„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.“

Carl Theodor Körner. Deutscher Dichter. Gefallen 1813 im Freiheitskrieg gegen Napoleon.

“Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde.” (Napoleon)

http://deutsches-amt.de/newsletter/owig-ist-im-normalbereich-aufgehoben-und-nur-auf-schiffen-und-flugzeugen-mit

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Gruß

Der Honigmann

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Bitte Lesen und kostenlos herunterladen:

>Zu beachten auch von Vollstreckungspersonen, wie Polizeibeamte u. ä.! <

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vor-geschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen Verwaltungsakten.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt!
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!

Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.

April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.):

Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es daher auch grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften !

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310)

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unter-schrift verlangt. Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ (BGHBeschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung – HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142)

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b)

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!)

„Beamte“ haben immer die Pflicht, sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte (Dienstausweis):
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig! BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestunbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
….

[....]

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

JEDER hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!

[....]

http://www.pdf-archive.com/2011/09/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger/

….hier den ges. Text herunterladenjustiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger

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Gruß

Der Honigmann

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Ribnitz-Damgarten

Heute (31.01.2012) Mittag um 13:10 Uhr Ortszeit war vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten eine Verhandlung wegen „Beleidigung“ des Bürgermeisters Jürgen Borbe (CDU) angesetzt.

Man bat den vermeintlichen „Angeklagten“ Michael Hechtel gegen 13.10 Uhr in den Gerichtssaal. Dieser blieb jedoch an Tür zum Gerichtssaal stehen.

Der angebliche Richter Chris Neumann (geb. 1965) forderte den vermeintlichen „Angeklagten“ Michael Hechtel auf in den Gerichtssaal einzutreten, welches dieser zurückwies und erst einmal die Legitimation von Herrn Chris Neumann forderte, welche ihn als Richter bestätigt.Weiterhin forderte Michael Hechtel eine Bestätigung vom angeblichen Richter Chris Neumann, dass dieses Gericht (Amtsgericht Ribnitz-Damgarten) ein staatliches Gericht sei. Weiterhin wurde die Rechtsgrundlage eingefordert, auf Basis derer diese Verhandlung geführt werden solle, denn durch die Bundesbereinigungsgesetze von 2006/2007  wurden unter anderem die Einführungsgesetze der ZPO, STPO und OWiG aufgehoben und damit ist der Geltungsbereich dieser Gesetze erloschen. Auf all diese Fragen gab der angebliche Richter Chris Neumann keine Antworten. Michael Hechtel gab dem vermeintlichen Richter Chris Neumann eindeutig und klar zu verstehen, dass er sich dieser freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht unterstellt! Herr Chris Neumann verließ den Gerichtssaal und begegnete auf dem Flur des Amtsgerichtes dem sogen. Angeklagten, welcher nochmals die Legitimation als Richter von ihm einforderte. Sichtlich nervös und verunsichert war die Antwort von Herrn Chris Neumann “ Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!“. Auf jede weitere Frage zu seiner Legitimation als Richter kam immer wieder der Satz “ Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!“.Darauf hin stellte sich ein als Zeuge geladener dem vermeintlichen Richter Chris Neumann vor und fragte diesen ebenfalls, ob er sich ihm gegenüber als Richter legitimieren würde. Auch darauf bekam der als Zeuge geladene keine Antwort!

Dann verließ er per Fahrstuhl den Flur, vermutlich in Richtung seines Büros.

Michael Hechtel ging dann auf den Kläger, Bürgermeister Jürgen Borbe, zu und bat ihn um ein Gespräch. Dieser jedoch verweigerte dieses und wollte es nach  rechtsstaatlichen Vorgaben an diesem Gericht klären. Was für ein Hohn! Neben Herrn Jürgen Borbe stand eine junge Frau welche sich sichtlich sympathisierend mit diesem unterhielt und meinte zu Herrn Jürgen Borbe “ Das hätte hier eh keinen Zweck!“. Darauf hin fragten einige Prozessbeobachter die Frau, in welcher Funktion sie denn hier wäre. Sie antwortete dann, dass sie die Staatsanwältin wäre. Darauf hin forderte der vermeintliche „Angeklagte“ Michael Hechtel und die Prozessbeobachter auch sie auf, sich zu legitimieren und sich auszuweisen. Darauf hin verließ die Frau fluchtartig das Gebäude des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten in Richtung Ihres PKW. Michael Hechtel folgte ihr und versuchte am Auto der vermeintlichen Staatsanwältin weitere Antworten und Legitimationsanachweise zu bekommen, was nicht geschah.

Was für ein Schauspiel!

Schon die Vorladungen und Umladungen zu dieser Verhandlung werfen Fragen auf.So unterschrieb eine Frau Hacker die Ladung des Zeugen als „Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle“. Die Umladung wurde wiederum von einer Frau Hacker unterschrieben, allerdings hier als „Justizangestellte“!

Wie man sieht kennen die Herren und Damen der BRD Justiz genau ihren Status, denn auch eine Zwangsvorführung des Angelagten durch Justizangestellte unterblieb.

An dieser Stelle vielen Dank an alle Prozessbeobachter, die Michael Hechtel unterstützt haben!

Hier die Ladungen des Zeugen als pdf:

Ladung-AGRDG

Umladung-AGRDG

http://kulturstudio.wordpress.com/2012/01/31/eilmeldung-richter-wortkarg-staatsanwaltin-verlasst-fluchtartig-das-amtsgericht-ribnitz-damgarten/

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Gruß

Der Honigmann

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1. Weil das Ordnungswidrigkeiten Gesetz ungültig und nichtig ist!

2. Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeiten Gesetz mit 2.
Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden
ist!

3. Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des
OWiG weggefallen ist – Was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!

4. Weil durch Streichung des EinfG zum OWiG der räumliche
Geltungsbereich des OWiG weggefallen ist – BVerwGE 17, 192 = DVBl
1964, 147!!

5. Weil das OWiG gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19 Abs. 1 GG!

6. Weil das OWiG gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19 Abs. 1 GG!

7. Weil das OWiG nicht hinreichend bestimmt ist – BVerwGE 17, 192 =
DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

8. Weil für nichts Bußgelder verlangt werden können, für das keine
gesetzliche Grundlage mehr besteht!

9. Weil mit Bußgeldern wie mit Steuern Besatzungskosten finanziert
werden – Art. 120 GG!

10. Weil mit Bußgeldern wie mit Steuern Kriege/Kriegsverbrechen finanziert
werden – Afghanistan/Kundus!

11. Weil damit die Bußgelder nicht dem Gemeinwohl, sondern der Stopfung der Geldbeutel der Staatsdiener dienen!

Sie wollen es nicht glauben, dann fangen Sie doch ´mal an zu recherchieren!
Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und gehen Sie in den Bußgeldstreik!

http://fouryoureyesonlyoo7.files.wordpress.com/2011/10/buc39fgeldstreik-4.pdf

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Gruß

Der Honigmann

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http://wakenews.net/html/wake_news_radio.html (29.03.2011, ab 16 Uhr !)

Leipzig. Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltungen (StaSeVe), Peter Frühwald, vor Journalisten in Leipzig vorstellte, hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Ermittlungen gegen die GEZ, die Bauberufsgenossenschaft und zwei Beamte des Finanzamtes Hersbruck bei Nürnberg aktiv aufgenommen.

Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska in Person latent, hatte im Oktober Strafantrag und Strafanzeige wegen Anwendung nicht mehr gültiger Rechtsnormen vor dem Internationalen Strafgerichtshof gestellt.

Auf der Basis, der von Hugo Preuß geschaffenen und vom Deutschen Volk ratifizierten gültigen Weimarer Verfassung, hat nunmehr der Internationale Strafgerichtshof den Strafantrag angenommen und die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die römischen Statuten und die Konvention für die Menschenrechte und Grundfreiheiten aufgenommen.

Die genannten Körperschaften des Öffentlichen Rechts und Behörden hatten das seit 2007 nicht mehr gültige Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die seit 2006 nicht mehr gültige Strafprozessordnung (StPO) weiterhin angewendet.

Frühwald erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Alliierten durch Anwendung des vorrangigem Besatzungsrecht im Jahre 2006 und 2007 ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates verfügten, alle wichtigen Normen der Rechtsstaatlichkeit aus dem deutschen Recht durch Verkündung im Bundesdeutschen Gesetzblatt zu streichen.

Es wurden neben den Vorschaltgesetzen zum OWiG, und der StPO damals auch noch die Zivilprozessordnung (ZPO) und bis auf die Artikel 73-75 auch das Grundgesetz aufgehoben.

Obwohl seit diesem Zeitpunkt diese Gesetzesnormen in Deutschland keine Gültigkeit mehr haben, werden diese bis auf den heutigen Tag im Alltagsgebrauch der Behörden aber immer noch zur Anwendung gebracht, so Frühwald weiter. Da Deutschland seit der Streichung des Artikels 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes keine Staatsgerichte mehr hat, stellt die Anwendung dieser Rechtsnormen nach Internationalem Recht einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte dar.

Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska hat aus diesem Grund Strafantrag gestellt und der Internationale Strafgerichtshof die Ermittlungen eingeleitet.

Dieser Bericht erreichte uns am: 26.03.2011
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Wer Interesse hat in Selbstverwaltung zu treten, kann sich in Verbindung setzen mit:

redaktion (at) wakenews.net             Stichwort “Selbstverwaltung”

Links:
http://www.icc-cpi.int/
http://www.zum.de/psm/weimar/weimar_vv.php
http://www.wvo-dill.de/projekte/2009_grundrechte/HP/menschenrechte.html
http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/inhalt.htm
http://www.vertrag-von-versailles.de/content/view/12/26/
http://mywakenews.wordpress.com/2010/08/24/warum-niemand-in-deutschland-mehr-bussgelder-fur-ordnungswidrigkeiten-zahlen-sollte/
http://schuldnervereinigung.wordpress.com/2011/01/12/schuldnervereinigung-beitreten/

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http://mywakenews.wordpress.com/2011/03/27/weimarer-verfassung-gilt-%E2%80%93-istgh-nimmt-ermittlungen-gegen-behorden-auf/#wpl-likebox

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Gruß

Der Honigmann

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xxxxxx Xxxxxx, natuerliche Person (latent) xxxxx.Xxxxxx@gmx.de
Staatsbuergerin Deutsches Reich (im Exil) http://www.friedensvertrag.info
….Straße – Stadt

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Echterdingen, den 26. Januar 2011

Jxxxx Mxxxx – Fax 0711 – xxxx-704 (15 Seiten )

Rathaus Echterdingen, Finanzabteilungsamt, Abteilung Steuerabteilung
Bernhäuser Straße 11
70771 Leinfelden-Echterdingen
c/o Rxxxxx Kxxxx – Fax 0711 xxxx-345 (15 Seiten)
Leiter der Stadtverwaltung und des Dezernats 1
Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1
70771 Leinfelden-Echterdingen

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Betreff: Zurückweisung Zahlung Hundesteuer – Buchungszeichen 5.0102.609160.7
Rückerstattung meiner gesamten bisher einbezahlten Hundesteuer

Sehr geehrter Herr Mxx,
sehr geehrter Herr Kxxxx,
ich bedauere zu verstehen, dass Sie meine bisherigen Einwände entweder nicht verstanden oder nicht nachvollziehen können, oder diese selbstherrlich ignorieren. Es stimmt mich auch traurig, dass Sie Herr Mxx nicht die notwendige Fürsorge von Herrn Kxxxx erfahren, und Sie mit einer geleisteten Unterschrift und weiteren Nötigungen zur Zahlung sozusagen „ins Messer laufen läßt“.

Herr Mxx, danke für Ihre Aufstellung, welche ich erbeten hatte – allerdings ohne weitere Zahlungsaufforderung – in welcher ich eine Summe von 635 Euro an bisher geleisteter Hundesteuer entnehme. Diese illegal eingezogene Steuer in Höhe von 635 Euro fordere ich
wegen fehlender Rechtsgrundlage nun bis zum 4. Februar 2011 zurück.

Begründung:
Ich nehme die Ihnen am 29. Dezember zugestellten Informationen, insbesondere an Herrn Kxxxx als Voraussetzung, welche nicht nur bestandskräftig, sondern auch rechtskräftig sind.
Sie hatten genügend Zeit in der Verwaltung diese Sachverhalte in Ihr bisheriges Weltbild einzufügen. Auch wäre es die Angelegenheit von Herrn Kxxxxx, diese Sachverhalte seinen Angestellten gemäß seiner Sorgepflicht weiterzuleiten und dies in den BRD-PERSONAL Akten entsprechend zu würdigen.

Weil ich ein geduldiger Mensch bin, gebe ich Ihnen hier noch ein letztes Mal eine Chance, persönlichen Schaden Ihrerseits abzuwenden, indem ich Ihnen Ihre Situation in Ruhe erkläre, in welcher Sie sich ganz beträchtlich auf schwankendem Boden befinden. Tragen Sie bitte persönlich dazu bei, die Rückerstattung zügig zu leisten, um aus der persönlichen Haftung zu kommen.
Die BRD ist nach wie vor ein Besatzungskonstrukt – wir sind sozusagen immer noch im Krieg, da es keinen Friedensvertrag dem Detschen Reich gegenüber gibt. Die SHAEF-Gesetzgebung ist die Gesetzgebung, welche offiziell gilt. Dazu als Anlage ein Schreiben vom 14. März 2010 von USEUCOM General Herrn Stavridis.

Die BRD ist lediglich ein Verwaltungskonstrukt in Form einer GmbH – dazu noch insolvent, mit mind.1807 Mrd. Euro Schulden – sehen Sie hierzu selbst im Handelsregister unter HR 51411: http://www.handelsregister.de
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Diese BRD hat keinerlei staatliche Hoheit, noch öffentlich-rechtliche Befugnisse, sie hat kein VOLK, keine Verfassung und kein Staatsterritorium – jeder in der BRD mit entsprechendem Stammbaum ist Angehöriger des Deutschen Reiches. Jedoch wenn er sich mit dem BRDPERSONALAUSWEIS identifiziert u. diesen trägt, ist er eine juristische Person, eine HUMAN RESOURCE, zu Diensten der BRD-GmbH – eine Sache. Diese juristische Person wird dann genötigt, die aufgelaufenen Schulden der BRD zu tragen und abzuzahlen. Das ist mehr als betrügerisch und verstößt gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben und damit gegen das NATURRECHT, welches allen Gesetzen laut den Wiener Verträgen und durch den Vatikan übergeordnet ist. Allein durch konsequente Unterdrückung der Wahrheit durch offizielle interne Dienstanweisungen wird das Volk ausgebeutet.

Alle BRD-Bediensteten machen sich somit des Hochverrates am Deutschen Volk schuldig, da sie sich an deren zionistischen Raubzügen beteiligen und an der Vernichtung des Volkes mittels offensichtlicher menschenverachtenden Normen. Die BRD kann keine Gesetze erlassen, sie jonglieren nur mit Normen (Gesetzesauslegungen) Das BRD – PERSONAL ist Mittäter, indem es in perfektem öffentlichen Auftritt diese Vertragsinhalte von GmbH-Handelsrecht als gesetzliche staatliche Maßnahme und staatliche Gesetze als offenkundig und legal erklärt.

Sehr gerne wird hierbei der Deutsche Reichsadler als Hoheitszeichen in Anwendung gebracht, um dies zu suggerieren. BRD-Beamte haben nur einen Dienstausweis, keinen Amtsausweis!
Alle BRD-Bediensteten haften dafür in Privathaftung, da die Staatshaftung aufgelöst wurde – ist ja auch logisch, wenn es nie einen Staat BRD gegeben hat.

Ich zitiere hier einen etwas „hitzigen“ Mitstreiter, weil es sachlich korrekt ist, was er sagt:
Sie sind (noch) nicht in der Lage zu verstehen, dass es KEINEN souveränen Recht(s)staat „Bundesrepublik Deutschland“ gibt. Die „BRD“ ist nach wie vor Kriegs- und Besatzungsgebiet und besitzt KEINE eigenen judikativen Grundlagen. Egal ob das jemand hören will oder nicht, es ändert nichts an den Tatsachen.

Sie sind (noch) nicht in der Lage zu verstehen, dass die „BRD“ eine illegale, völkerrechtswidrige und konkurse private Firmenstruktur ist, mit der das gesamte deutsche Volk nicht das Geringste zu tun hat. Die „BRD“ hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch ist Berlin die Hauptstadt der „BRD“.

Sie sind noch (nicht) in der Lage zu verstehen, dass der Schuldenberg der „BRD-Finanzagentur GmbH“ nicht der Schuldenberg des deutschen Volkes ist und den Bürger es überhaupt nicht interessiert, ob dieser 1,8 Billionen oder 199 Trilliarden groß ist.

Zu diesem Zweck werden Sie zu Plünderungszwecken gegen das deutsche Volk eingesetzt und vernichten deren Existenzgrundlagen, ohne dass Sie auch nur eine einzige Rechtsgrundlage hätten oder anwenden könnten. Entweder es interessiert Sie nicht, dass Sie sich mit dieser Ignoranz Ihre eigene Existenzgrundlage zerstören oder Sie sind nicht informiert und weigern sich (noch) dazu zu lernen.

Deshalb diese Zeilen, damit Ihnen klar wird, wie sich das deutsche Volk in Zukunft wehren muß und wird:
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde am 17. Juli 1990 gelöscht. Der Geltungsbereich der ZPO wurde am 19. April 2006 durch die Alliierten aufgehoben. Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig. Sie machen fleißig weiter. Das ist Hochverrat. Der Geltungsbereich der StPO wurde am 19. April 2006 durch die Alliierten aufgehoben. Auch hier begehen Sie Hochverrat, weil Sie weiter machen. Das Gleiche gilt für das GVG zum 19. April 2006, für das OWiG am 11. Oktober 2007 und für die Freiwillige Gerichtsbarkeit zum 1. September 2009. Genauso wenig gibt es eine Steuerpflicht (BVerfGE, 55 274/301). Alles veröffentlicht und nachlesbar.

Diese Gesetzesgrundlagen wurden mit voller Absicht von den Alliierten gelöscht, um dem deutschen Volk das Bewusstsein zu geben, dass es sich selber um eine staatlich hoheitliche Administrative zu kümmern und sich hier keine kriminelle Organisation ins gemachte Nest zu setzen hat!
In der „BRD“ gibt es weder Regierung, noch Demokratie, noch korrekte Wahlen, noch „Richter“, „Polizisten“, „Staatsanwälte“ oder sonstige Beamte. Auch keine Rechtsanwälte, die zur Zulassung ein Staatsexamen
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nachweisen müssten, was sie nicht können, weil es den Staat dazu überhaupt nicht gibt.
Es ist alles komplett erlogen und erfunden, nur um das deutsche Volk bis zur kompletten Existenzvernichtung zu plündern. Uns wird vorgelogen, es hätte eine Wiedervereinigung gegeben, das verschenken der Ostgebiete wäre legitim und der größte Schwachsinn, der erfunden wurde, ist die freche Behauptung, das Grundgesetz wäre eine Verfassung.

Nun Herr Mxx, Sie sehen, dass ich bei gleichem Sachverhalt sehr viel höflicher mit Ihnen vorgehe.
Da ich bei all diesen Offensichtlichkeiten und der allgemeinen Ignoranz und Selbstherrlichkeit der BRD immer noch davon ausgehe, mit Menschen zu kommunizieren, welche Ihren Verstand einsetzen und mit entsprechender Intelligenz ausgestattet sind. Bitte verwechseln Sie diese Höflichkeit nicht mit Schwäche oder Unterwerfung, das könnte für Sie eines Tages folgenreich an
Konsequenzen sein.
Was für die Verwaltung von Leinfelden-Echterdingen ein für alle mal rechtskräftig ist, ist die Tatsache, dass ich dieser BRD als natürliche Person in Selbstverwaltung exterritorial gegenüberstehe, denn ich habe mit dieser GmbH keinen Vertrag geschlossen, der mich zum Personal degradiert. Und wenn die Spitze der Hierarchie eine GmbH ist, dann sind es die untergeordneten „Ämter“ als Verwaltungseinheit ebenso. Ein Vertrag in einer GmbH kommt immer erst dann zustande, wenn zwei Willenserklärungen im gemeinsamen Konsens abgegeben werden und diese nicht gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben verstoßen.

Ich habe damals den PERSONALAUSWEIS auf Grund gröbster Verletzung der Menschenrechte durch die BRD aus Unwissenheit getragen, weil ich den Aussagen und Predigten der Politiker und den Medien und den Geschichts- und Schulbüchern geglaubt hatte, dass wir in einem souveränen Staat leben und ein Volk sind. In diesem Rahmen fühlte ich mich natürlich verpflichtet, alle sozialen
Beiträge zu leisten. In diesem tatsächlichen Fall jedoch ist es höchst kriminell, was hier hinter den Kulissen läuft und wie Sie alle an der Nase herumgeführt werden und dabei auch noch in der Verantwortung sind– dies läuft im BGB unter Mittäter/Komplizenschaft.

Es wäre nun für Sie alle in der Geschäftsstelle Leinfelden-Echterdingen dringend an der Zeit, sich diesen Tatsachen zu stellen und vor allem wahrheitsgemäß damit umzugehen, denn die Zeit dieser Offenlegung ist sehr nahe und es gibt bereits Gerichte, welche hier bald RECHT sprechen. Das Schlimmste ist sicher, dies weiterhin zu ignorieren und sich dabei immer mehr selbst zu belasten, denn nun sind Sie offiziell im Wissen und dadurch auf jeden Fall in der Vollhaftung.

§ 125 und § 126 BGB – die Vorschrift dass „Urteile“ und „Beschlüsse“ unterschrieben sein müssen und dass dem Empfänger ein lesbares Original ausgehändigt werden muss und keine Kopie. Diese sind rechtsungültig. Es wird also in der „BRD“ niemals gültige „Urteile“ oder „Beschlüsse“ geben, geschweige denn, dass es eine öffentlich-rechtliche Institution gibt. Wer Schriftstücke verfasst, zu
dessen Inhalt er mit seiner Unterschrift nicht steht, ist eine Zumutung.

§ 823 und § 839 BGB – Privat und Vollhaftung sämtlicher „BRD-Bediensteter“ die mit ihren willkürlichen Handlungen die Schäden die sie anrichten, zu begleichen haben, da es keine Staatshaftung gibt.

§ 5 des VStG – Unverjährbarkeit dieser Forderungen, damit die „BRD-Bediensteten“ begreifen, dass wir als deutsches Volk keinen Spass machen und durch die Unbelehrbarkeit dieser „BRDBediensteten“ nicht mehr aufklären oder die Recht(s)grundlagen weiter erklären, sondern ebenfalls aus reiner Notwehr – über Generationen (Unverjährbarkeit) sämtliche Existenzgrundlagen dieser
Plünderer und deren Nachfahren zerstören werden.

In diesem Zusammenhang gebe ich zur Erinnerung an das Ordnungsamt in L-E, dass sich Frau Sxxxx am 15.9.10 diesbezüglich bereits gegen meine Person persönlich strafbar gemacht hat. Dieser gesamte Vorgang ist bereits beim ICC (International Crime Court, Den Haag) zur Strafanzeige eingereicht worden.
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Folgende Rechtsverstöße können jedem BRD-Bediensteten ohne Ansehen der Person angelastet werden, auch wenn er nicht im Wissen war. Es gilt das Prinzip mitgehangen – mitgefangen!

§ 826 BGB: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung Wer in einer, gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

§ 830 Mittäter und Beteiligte
(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine
Handlung verursacht hat. (2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.

§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. . .

BGB § 226 [Verbot der unzulässigen Rechtsausübung]
Die Ausübung eines Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

So und nun noch einmal zur Hundesteuer, bzw. allen sogenannten Steuern, welche diese BRD Ihren gutgläubigen Einwohnern abgerungen hat:

Ich widerlege Ihre Forderung hiermit durch folgende Sachverhalte:
1. Die BRD ist kein Staat, sondern eine GmbH – wir haben miteinander keinen gültigen Arbeits-Vertrag, da es an den gemeinsamen freiwilligen Willenserkärungen mangelt, wegen fehlender Sittlichkeit. Ich habe diesem illegalen Zustand durch meine  Personenstandserklärung im Konstrukt BRD im Bundeszentralregister – Referat Tilgung und Löschung – am 27. Oktober 2010
rechtsverbindlich und offiziell widersprochen. Die BRD finanziert damit Völkermord, vorrangig am deutschen Volk selbst – siehe Ausverkäufe von deutschem Vermögen ins Ausland – ohne Gegenleistung durch goldgedeckte Währung – siehe Migrantenpolitik und deren Folgen – siehe das Gesundheitswesen, welche als Sterbebegleitung zu sehen ist – und durch die unverbrüchliche Treue (Merkel A. !) zu Israel und USA wird unser deutsches Gebiet zur weltweiten Kriegsführung missbraucht, welches die Steuerzahler finanzieren.

Die unwissenden BRD-Einwohner finanzieren Ihren eigenen Untergang, Ausverkauf und sittlichen Verfall. Nehmen Sie sich diese Tatsache einmal tief zu Herzen!!

2. Ich bin Staatsbürgerin des Deutschen Reiches – gehöre nicht zum BRD-Personal – und habe mit den gesamten Lasten und  kriegerischen Handlungen der BRD nichts zu tun, weder finanziell noch karmisch, bin ich für die Maßnahmen dieser  menschenverachtenden „christlichen“ Regierung (welche real dem Talmud, dem Judaismus dienen) nicht in der Verantwortung. In
diesem Zusammenhang habe ich Anspruch auf eine ordentliche Gerichtsbarkeit und einen gesetzlichen Richter. In dieser BRD gibt es keinen einzigen legal zugelassenen Richter, Notar oder Staatsanwalt, geschweige denn ein gesetzliches Gericht.

3. Fakten über die Abgabenordnung

http://de.wikipedia.org/wiki/Finanzverfassungsrecht:

Auszug aus Wikipedia – Erhebung von Steuern [Bearbeiten]
Die Erhebung von Steuern ist in Art.104a bis 108 GG nur unvollständig normiert. Der Gesetzgeber hielt es für selbstverständlich, dass dem Staat das Recht zusteht, von seinen Bürgern Steuern zu erheben (BVerfGE 55, 274 [301]). Die danach stillschweigend vorausgesetzte Gesetzgebungs-, Ertrags- und
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Verwaltungshoheit wird auf den Bund, die Länder und die Gemeinden verteilt.

Steuergesetzgebungshoheit [Bearbeiten]
Für die Steuergesetzgebung ist der Bund teils ausschließlich, teils mit Vorrang vor den Ländern konkurrierend zuständig (Art.105 GG). Eine ausschließliche Länderzuständigkeit besteht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Art.105 Abs. 2 a GG), etwa die Hundesteuer, die Vergnügungsteuer oder die Zweitwohnungsteuer, die aber der Höhe nach gegenüber dem Aufkommen aus den übrigen Steuerarten vernachlässigt werden können.

Zur AO können Sie selbst oben feststellen, dass auch hier in den öffentlichen Medien immer noch von einem Staat und von Bürgern gesprochen wird. Das ist vorsätzliche Amtsanmaßung und was noch alles mehr – Täuschung, Lug und Trug – auf der ganzen Linie, über Medien, Schulen, „Rechtssprechung“, usw. Allein deswegen ist die AO nichtig, weil sie durch unwahre Angaben gegen die guten Sitten verstößt und dem „Volk“ konsequent einen STAAT vortäuscht.

Das GG ist keine Verfassung, sondern eine Verwaltungsrichtlinie bis zum Friedensvertrag.
Der Artikel 23 GG Geltungsbereich wurde am 17. Juli 1990 in der Pariser Außenministerkonferenz aufgehoben, und gilt somit nirgendwo mehr. Ein GG ohne Geltungsbereich ist nichtig.

Desweiteren ist zu beachten:
1. die Pflicht zur Steuerzahlung ist in Art. 134 WRV (Weimarer Reichsverfassung) begründet

2. die “Ausgestaltung” dieser Pflicht wurde durch die Reichsabgabenordung (RAO) vom 22. Mai
1931 geregelt (Reichsgesetzblatt / Seite 161)

3. Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) wurde am 14. Dez. 1976 im
Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 3341 ff. veröffentlicht und trat am 01. Jan 1977 nach Art. 102 in Kraft.

In Art 96 Abs. 1 EGAO heißt es allerdings:
Mit Inkrafttreten der Abgabenordnung (AO) treten außer Kraft:
Die RAO vom 22. Mai 1931 (RGBl, S.161)
Somit nichtig wegen Verletzung des Zitiergebots
Damit ist sogar die Steuerpflicht nach der Weimarer Verfassung ersatzlos gestrichen, wenn denn eine solche “Ausgestaltung” seitens einer OMF-BRD möglich gewesen wäre. (Die Weimarer Verfassung basiert ebenfalls auf einem politischen Putsch (Zionisten) und entbehrt tatsächlich ebenso einer staatlich legalen Gründung und Volksabstimmung)

Zudem verbieten die SHAEF-Gesetze Nr. 52, 53 die Zahlungen von Abgaben. Bis heute!

Fazit: die AO ist ebenso wie die RAO kein “Steuergrundgesetz”, jedoch bezog sich die RAO noch
auf Art. 134 WRV, während die AO völlig “nackt” in der Gegend zugunsten von Finanzämter/-beamten existiert.

Eine AO beschreibt lediglich, wie es denn wäre, wenn es Steuerpflichtige gäbe. Da die Steuerzahlungspflicht nicht von den Eltern vererbt wird, oder zu den Grundelementen gehört (Feuer, Erde, Wasser, Luft, Finanzamt??) und diese auch nicht im GG genannt wird, zieht die OMF-BRD / OMF-brdvD seit 1977 spätestens illegal Steuern (alle, indirekt & direkte Steuern) ein.

Von 1949 – 1977 war es auch schon illegal, weil die BRD als Rechtsnachfolger des Vereinten Wirtschaftsgebietes (Art. 133 GG) nun überhaupt nichts mit dem Deutschen Reich zu tun hat. (OMF nach Carlo Schmid: Organisationsform einer Modalität von Fremdherrschaft)
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4. wenn der Bund einer GmbH angehört oder ist, dann gelten diese GmbH-Statuten ebenso für die Länder und Kommunen. Insofern ist ein Kommnunalabgabengesetz ebenso in denselben Bedingungen und Rechtsverhältnissen eingebunden, wie der Bund selbst. Länder alleine haben um so weniger eine Möglichkeit von anderen Menschen Abgaben einzufordern. Meine Selbstverwaltung gilt auf allen Ebenen und ich befinde mich hier im EXIL, mit einem legitimen Aufenthaltsrecht und einem ordentlichen Wohnsitz.

ACHTUNG! Dieser mein Wohnsitz xxxxxxxxx xx(Straße)  ist bereits Schutzgebiet des Deutschen Reiches im Exil – jegliches Betreten durch die BRD sowie weitere „amtliche“ Anschreiben und weitere Nötigungen sind untersagt.

Bei einem eintretenden Erbfall ist dieser Vorgang keinesfalls Gegenstand einer BRD-Besteuerung. Als natürliche Person bin ich im Stande Eigentum zu haben.
Verträge, welche ich mit freiem Willen mit der BRD aufrechterhalte, dienen dem Erhalt meiner Lebensgrundlage und setzen die PSE nicht außer Kraft, wie z. B. Strom, Wasser, AOK, Auto.
Sie können davon ausgehen, dass nun mit diesem weiteren ausführlichen Schreiben zu Ihrer persönlichen Aufklärung meine Geduld und mein Beitrag an Nächstenliebe hinlänglich am Ende ist. Bei Fristverstreichung bleibt diese Forderung mit 12 % Zinsen auf anderem Wege, nach §5 VstGB unverjährt und erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Plünderung nach SHAEF Gesetz. Vermutlich mit einem entsprechenden „Lehrgeld“ oder Gefängnis zu Ihren Ungunsten.

Die Wahrheit liegt Ihnen zu Füßen, sofern Sie sie suchen. Jedoch gehen Sie davon aus, dass das was Ihnen die öffentlichen Medien berichten i.d.R. das Gegenteil des tatsächlichen Zustandes darstellt. Fall Sie nun meinen ich sei „geistig verwirrt“, dann fehlt Ihnen vermutlich einiges an Sachkenntnis. Diese Zusammenstellung ist die Essenz (Geschenk) vieler Jahre meines Lebens.

Zu Ihrer eigenen Entlastung empfehle ich ihnen daher folgende Seiten – das „Volk“ ist erwacht:
http://www.tipp-link.de/dokus-online.html

FAZIT: Da die BRD aufgrund von fehlendem Treu und Glauben „installiert“ ist und offensichtlich gegen Völkerrecht, Kriegsrecht und Menschenrechte verstößt, ist diese illegal und sittenwidrig. Es kommt damit auch das Naturrecht als übergeordnetes Recht in Anwendung, was hier Notwehr -Widerstand und Selbstverwaltung als legales Mittel ableitet. Die BRD hat auch daher keinerlei
Anspruch auf Gewohnheitsrecht.

Das Errichten eines Beamten- und Polizeistaates, wie es in Europa und USA u.a. unter massiver Mitwirkung der BRD durch die EU ohnmächtig etabliert wird, dient nur der seit vielen Generationen angestrebten Errichtung einer Neuen Weltordnung durch eine zionistische Finanzoligarchie und nicht dem Wohle des Volkes.

Mit nachdenklichem Gruß
xxxxxxx xxxxxx
natuerliche Person (latent)
Anlagen:
xxxxxxxxxxx
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….dieser Brief entstammt aus der Feder einer kämpfenden Frau !!!

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Gruß

Der Honigmann

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