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Mit ‘Pharmaindustrie’ getaggte Artikel


Themen:

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  2. Auch in Brasilien gärt es
  3. Rache an Türkei-Demonstranten – Sicherheitskräfte durchsuchen Wohnungen
  4. Zur Frage der russischen Souveränität
  5. Zurück in die Heimat: USA übergibt historische Dokumente an Rußland
  6. “Dort baut ein Regime eine Atombombe, um Israels sechs Millionen jüdische Staatsbürger auszulöschen.”
  7. Ecuador: Isoliert lebende Ethnien in wachsender Gefahr – Bericht über Massaker
  8. EU versenkt eine Milliard Euro in Ägypten
  9. Notenbanker warnt vor “größter Bond-Bubble aller Zeiten”
  10. Europa will den Währungsfonds loswerden/Spaniens Bonds auf Ramsch-Status
  11. Schweden: Sozialarbeit für sechs Vergewaltiger einer 15-Jährigen
  12. Griechisches Gericht hebt Schließung von Staatssender ERT auf
  13. Mückenplage wird zum Langzeit-Problem

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Geschwächtes Immunsystem

Übersäuerter Körper

Das sind die markanten Schlagworte der Heiler, die immer gut beim Patienten ankommen. Wenn er nicht aufpasst, wird er sogar zum Dauerpatienten.

 Die Pharma-Lobby

Vitamin-Lobby

Pilz-Lobby

wartet bereits auf diese zahlreichen Fälle und ist ganz gierig zu helfen und Ihnen das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen.

 Als Beispiel ein Fall:

Ein Patient kommt nach einem Schlaganfall vier Wochen in eine REHA. Nach ca. einer Woche fängt er an massiv zu schwitzen und kann das Wasser nicht halten. Trinkt er, muss er sofort zur Toilette. Statt aufzubauen, bekommt er dazu Schwächezustände und massive Kopfschmerzen.Coca-Cola-dreier

 Er erklärt mir, dass auf jedem Tisch eine große Flasche Coca Cola in einer Plastikflasche steht.

Coca Cola bindet die Mineralstoffe und Spurenelemente. Er hat plötzlich durch Coca Cola einen Mineralstoffmangel. Das Wasser wird nicht mehr gebunden. Es fließt in Strömen als Schweiß aus der Haut und im Harn, der farblos wie Wasser  ist.

Dazu kommt noch Bisphenol A in der Kunststofflasche, das man im Urin nachweisen kann. Informieren Sie sich über Bisphenol A, das aus Phenol und Aceton mit Chlorwasserstoff als Katalysator hergestellt wird, im Internet.

Da ihm keiner helfen kann, hat er sich in die Hände der Pharma-Lobby, Vitamin-Lobby, Pilz-Lobby begeben und bereits viel Geld ausgegeben. Alles umsonst!

Geschwächtes Immunsystem, übersäuerter Körper heißt die Diagnose für eine Dauerbehandlung.

 Buch-Dr.MauchStellen Sie daher Ihr Leben um!

Nehmen Sie ab sofort Ihre Gesundheit und Ihr Schicksal selbst in die Hand!

Daher:

Umdenken – umschichten – umstimmen

Für eine gesunde Zukunft unserer Menschen, unserer Tiere, unserer Natur.

Denken sie an unsere Petition!


http://www.change.org/de/Petitionen/an-jeden-menschen-in-unserem-land-aufruf-zur-gesundheit-und-aufkl%C3%A4rung

Dr. med. Walter Mauch                      19. Juni 2013

Copyright 2013 by Dr. med. Walter Mauch

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Gruß an die Menschen

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Themen:

  1. “Silber ist der beste Inflationsschutz”
  2. Drei Pyramiden in Antarktis entdeckt
  3. Schnellster Supercomputer kommt aus China
  4. Chile: Strafgeld für kanadischen Goldproduzenten
  5. Türkei: Die Lage eskaliert
  6. Obama lügt sich in den Krieg
  7. Ägyptens Armee gegen Eingreifen in Syrien
  8. Frankreichs ehemaliger Außenminister Dumas: “Krieg gegen Syrien von langer Hand geplant”
  9. Streit über EU-Beitritt der Türkei: “So nicht!” gegen “Jetzt erst recht!”
  10. Über 20.000 Menschen protestieren gegen Regierung in Bulgarien
  11. Tschechiens Ministerpräsident Petr Necas reicht Rücktritt ein
  12. Griechenlands Banken profitieren von Milliarden – Der kleine Mann guckt in die Röhre
  13. JMBH – Bosnien erhebt sich!
  14. “Höhepunkt von Samaras’ autoritärer Politik” – “Respekt von Merkel”
  15. Kanzler Kohl, Richter Krahn und die Lügen!
  16. Anwalt rechnet mit baldiger Freiheit für Gustl Mollath
  17. Neue Einwanderungswelle von Spaniern und Griechen
  18. Obst und Gemüse mit Perchlorat kontaminiert
  19. Ein neues Buch, ein neues Jahr

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US-Behörden warnen vor Hackerattacken auf Medizingeräte

Medizinische Geräte wie EKG-Monitore sind nicht ausreichend geschützt vor Hackerangriffen - zu diesem Ergebnis kamen amerikanische Sicherheitsexperten.

Medizinische Geräte wie chirurigische Instrumente, Infusionsapparate und Überwachsungsmonitore können viel zu leicht gehackt werden – dies ergab ein Test amerikanischer Sicherheitsspezialisten

Die US-Behörden fordern einen besseren Schutz medizinischer Geräte vor Cyber-Kriminalität. Die Gesundheitsbehörde FDA und das Heimatschutzministerium schlugen am Donnerstag Alarm, um das Problembewusstsein der betroffenen Branchen zu schärfen. Sie warnten vor Hackerangriffen und riefen medizinische Einrichtungen und die Medizintechnikindustrie dazu auf, ihre Sicherheitsvorkehrungen auszuweiten, etwa durch biometrische Erkennungsmerkmale.

Mehr Sicherheitslücken

FDA-Experte William Maisel erläuterte, viele Geräte seien mit schadhafter Software und Computerviren infiziert. Grund seien offensichtlich in der Regel nicht gezielte Angriffe, sondern verseuchte Programme und Schädlinge, die in den Computernetzen der Krankenhäuser umgehen. Das Risiko von Sicherheitslücken sei gestiegen, weil die Geräte über Internet, Kliniksysteme oder Smartphones immer stärker vernetzt seien. Gesundheitliche Schäden oder Todesfälle in diesem Zusammenhang seien aber nicht bekannt.

Die Sicherheitsspezialisten der Firma Cylance fanden bei mehr als 300 medizinischen Geräten heraus, dass sie gegen Hackerattacken nicht ausreichend geschützt seien – darunter chirurgische Instrumente und Narkosegeräte, automatische Infusionsapparate, Überwachungsmonitore und externe Defibrillatoren. Für Hacker sei es relativ leicht, an die Passwörter zu kommen, durch die diese Geräte vor unbefugter Nutzung geschützt seien, sagte Cyclance-Experte Billy Rios. Sogar eine Steuerung über das Internet sei bei einigen Geräten möglich. “Irgendjemand könnte das Gerät quasi übernehmen und es machen lassen, was immer er möchte. Und für das Krankenhauspersonal ist es nahezu unmöglich zu erkennen, dass jemand versucht hat, ihr Handeln zu beeinflussen”, ergänzte Rios. (APA/Reuters/red, derStandard.at, 14.6.2013)

gefunden bei:
http://derstandard.at/1371169533159/US-Behoerden-warnen-vor-Hackerattacken-auf-Medizingeraete

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Gruß an die Hacker

Der Honigmann

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Flut

Sonne

Sonnenbrand

Sun-Blocker

Wie eine Flut kann eine Hitzewelle jetzt über uns herfallen.

“Schützen Sie sich vor der Sonne. Nehmen Sie Sun-Blocker”Sun-Blocker

Was ist richtig an dieser Aussage?

Diese Aussage ist falsch, denn wir leben von der Sonne!

Was soll man tun?

Wie kann man sich schützen?

Ich habe von 1996 bis 2000 mit meiner Frau, die Heilpraktikerin ist, in Spanien das Instituto de Medicina Naturista an der Costa Blanca geleitet. Hier lernten wir die spanische Sonne und den Sonnenbrand bei den Touristen kennen.

Wir fanden heraus, dass vor allem Touristen einen Sonnenbrand und regelrechte Verbrennungen erlitten, die Fluor haltige Kosmetika benutzten. Das Fluor lagerte sich in die Haut ein. Durch die Sonnenstrahlen kam es zur photochemischen Reaktion mit dem in die Haut eingelagerten Fluor und dadurch zum Sonnebrand und Verbrennungen.

Wir fanden im Olivenöl das ideale Sonnenöl. Folgende Mischung hat sich bewährt, die Sie selbst herstellen können:

 100 ml Olivenöl + 1 Teelöffel Honig + Saft einer Zitrone mischen.

Anwendung: Damit die Haut vor dem Sonnebad dünn einreiben. Auch beim bereits eingetreten Sonnenbrand hat sich diese Mischung bewährt.

Diese Ölmischung ist auch ein bewährtes Schönheitsmittel für das Gesicht. Die Haut bekommt Spannung. Falten verschwinden weitgehend.

Sun-Blocker sind ein chemisches Produkt, die die Einwirkung der Sonnenstrahlen auf den Körper verhindern.

Dr. Mauch-LogoWir leben jedoch von der Sonne. Daher sind Sun-Blocker nicht zu empfehlen.

Wir fanden weiter heraus, dass Olivenöl ein Sonnen-Transformator ist. Es nimmt die Sonnenstrahlen auf und gibt Sie über die Haut an den Körper weiter.

Natürlich liegt der Spanier nicht mittags um 13 Uhr in der prallen  Sonne. Für den Spanier beginnt das Strandleben um 16 Uhr. Anders ist das beim Touristen, der in den 14 Tagen dunkelbraun anlaufen und zu Hause demonstrieren muss, wie toll der Urlaub war.

Im Hinterland der Costa Blanca gab es kaum Belastungen durch Sonnenbrand. Die Menschen haben dort wenig Geld, um Kosmetika zu kaufen. Daher haben sie auch kein Fluor in der Haut eingelagert.  Die Körperpflege wird mit Olivenöl gemacht!

 Daher empfehlen wir unsere Öl-Mischung mit Honig und Zitrone für Babys, Kinder und Erwachsene.

So einfach ist unser Weg mit der Natur:

Daher:

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Für eine gesunde Zukunft unserer Menschen, unserer Tiere, unserer Natur.

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Dr. med. Walter Mauch                      17.Juni 2013

Copyright 2013 by Dr. med. Walter Mauch

An die Presse weiterleiten!

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Gruß an Hochwasser-Geschädigten

Der Honigmann

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Gustl Mollath für 30 Minuten ein freier Mann

Seit 2006 sitzt Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Dank eines überraschenden Gerichtsbeschlusses wäre er nun fast entlassen worden. Jedoch: Das Dokument erwies sich als Fälschung.

Gustl-Mollath-vor-Untersuchungsausschuss

Ein von Unbekannten gefälschter Gerichtsbeschluss hat am Montag beinahe zur Entlassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie geführt. Im Glauben an die Echtheit des Dokuments habe er Mollath am Montagmorgen eröffnet, sofort ein freier Mann zu sein, sagte der stellvertretende Leiter der Forensischen Klinik Bayreuth, Michael Zappe.

Er bestätigte damit eine Mitteilung von Mollaths Anwalt Gerhard Strate. Nach dem gefälschten Gerichtsbeschluss hätte Mollath noch am Montag entlassen werden müssen.

Zappe berichtete weiter, ihm seien jedoch einige Passagen in dem Fax “ungewöhnlich” erschienen. Daher habe er sich telefonisch beim Landgericht Regensburg rückversichert. “Dort hat man mir dann mitgeteilt, dass der Gerichtsbeschluss eine Fälschung ist”, sagte Zappe.

Er habe daraufhin Mollath zu seinem Bedauern mitteilen müssen, dass er vorerst weiter in der Klinik bleiben müsse. Zwischen der Ankündigung von Mollaths Entlassung und dem Widerruf habe eine gute halbe Stunde gelegen.

Generalstaatsanwalt warnte Klinik

Die Fälschung war bereits am Freitagabend mehreren Medien zugegangen. Im dem täuschend echt wirkenden “Beschluss” des Landgerichts Regensburg heißt es, “der Untergebrachte ist unverzüglich zu entlassen”. Unterzeichnet ist der zweiseitige Beschluss mit der Originalunterschrift der für den Fall zuständigen Richterin beim Landgericht.

Wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte, hat der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich die Klinik bereits am Samstagfrüh vor dem gefälschten Gerichtsbeschluss gewarnt. “Herr Nerlich hat die Klinik am Samstag um neun Uhr mitgeteilt, dass mit einem gefälschten Fax zu rechnen ist, berichtete ein Nürnberger Gerichtssprecher.

Unklar war am Montag zunächst, warum Zappe über die Warnung der Justiz nicht informiert gewesen war. Auf eine erneute Nachfrage in der Forensischen Klinik war am Nachmittag keine Stellungnahme mehr zu erhalten.

Ein Fall von Amtsanmaßung

Nach Angaben der Justiz droht den Fälschern wegen Amtsanmaßung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Werte ein Gericht den Verstoß als Urkundenfälschung, könnten den Tätern sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen, hieß es in Nürnberger Justizkreisen.

Mollats Anwalt Strate distanzierte sich von der Aktion des unbekannten Fälschers. Er strebe die Freilassung und Rehabilitierung seines Mandanten nur mit rechtsstaatlichen Mitteln an. Gleiches gelte für Mollaths Unterstützerkreis.

“Die heute erfolgte Übersendung einer gefälschten Entlassungsanordnung an die Klinik in Bayreuth ist demgegenüber die kriminelle Aktion eines Agent Provocateur, für den die Freiheit Mollaths ein böser Scherz bedeutet. Die seelische Verfassung Mollaths scheint dieser Person völlig gleichgültig zu sein”, heißt es in einer Erklärung des Verteidigers.

Was ist dran an Mollaths Vorwürfen?

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben.

Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein. Doch eine vor kurzem bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche von Mollaths Vorwürfen.

Mollath selbst und viele seiner Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz geworden, weil er die Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Seine Frau hat das zuletzt in einem Zeitungsinterview bestritten.

gefunden bei:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article117192955/Gustl-Mollath-fuer-30-Minuten-ein-freier-Mann.html

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Gruß an den Freizulassenden Gustl Mollath

Der Honigmann

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Schwerstbehindert nach Impfung – Wie Impfschäden unter den Teppich gekehrt werden

Impfbefürworter behaupten, Impfschäden seien äußerst selten und schwere Fälle kämen gar nicht vor. Die Opfer der Impferei und deren Angehörige oder Hinterbliebene sind da “etwas” anderer Meinung: Anerkennungsverfahren laufen ergebnislos seit Jahrzehnten, Gutachter fälschen Unterlagen, Sozialgerichte ziehen die Verfahren in die Länge. Offensichtliches Ziel ist, die Anerkennung von Impfschäden durch das Warten auf das Versterben des Impf-Opfers oder durch Frustration der Eltern irgendwann zu den Akten legen zu können, damit der “Impfgedanke” keinen Schaden nimmt.

In der Reportage wird der Fall von Andreas Engelbertz vorgestellt. Als er 2 Jahre alt war, begang sein Arzt den Kunstfehler, ihn trotz einer Kieferentzündung auch noch zu impfen. Vor der Impfung entwickelte er sich prächtig, doch mit der Impfung begann ein Einbruch in seiner Entwicklung, der in eine mehrfache Schwerstbehinderung mündete. Seit 21 Jahren läuft sein Anerkennungsverfahren als Impfschaden, Gutachter waren 2 Mitglieder der Lobbyorganisation “StIKo”. Doch das sind nicht alle Absurditäten, die sich vor Gericht abspielten…

Michael Leitner

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….danke an Nordlicht.

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Gruß an die Kinder

Der Honigmann

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Noch vor 40 Jahren waren Kinder mit Immunproblemen und Verhaltensauffälligkeiten eine Rarität, heute ist es normal, wenn Kinder mentale oder immunologische Probleme haben. Der pensionierte Lehrer Friedrich Klammrodt hat diese Veränderung als Lehrer miterlebt und begann zu recherchieren.

Seine These: Hauptursache dafür, dass unsere Kinder krank an Körper und Seele werden, ist die epidemische Zunahme von Impfstoffen. Waren es bis Anfang der 70er Jahre 2 Impfungen im ersten Lebensjahr, sind es heute um die 30. Besonders nach der dt. Einheit langt die Impflobby zu und erhöhte mit den Impfungen die Giftdosis, der unsere Jüngsten ausgesetzt werden.

Michael Leitner

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….danke an eine norddt. Dame.

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Gruß an die Mütter

Der Honigmann

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Klonen

Stammzellen

Embryonenforschung

(Joachim Krause)

© Joachim Krause 2005

1.1. Ein notwendiger Vorspruch: „Klone(n)“ gab es schon vor Dolly

Den Begriff des „Klons“ kannten schon die alten Griechen.

Klon (griechisch): Schössling, Zweig
Definition: Ein Klon ist eine Kolonie genetisch einheitlicher Zellen oder Organismen, die sich von einer einzigen Zelle herleiten (Fortpflanzung ohne Befruchtung).
Unter dem Vorgang des Klonens versteht man im wissenschaftlichen Sprachgebrauch die ungeschlechtliche Vermehrung von Zellen oder Organismen, wobei genetisch identische In­dividuen (also mehrere Zellen bzw. Lebewesen mit der gleichen Ausstattung an Erbgut) ent­stehen.

Das, was die Biologen „Klone“ nennen, gibt es an vielen Stellen in der Natur:

  • Bakterien pflanzen sich normalerweise so fort, dass ein Bakterium sich teilt und zwei  „Töchter“ mit identi­schem Erbgut entstehen. Durch weitere Teilungen entsteht eine Bakterien-Kolonie, die dann (als Gesamtheit) ein Bakte­rien-Klon genannt wird.
  • Viele Pflanzen bilden Ausläufer (Erdbeere: Senker) oder Wurzelknollen (Kartoffel), die sich auch von der Mutter­pflanze getrennt zu kompletten Organismen entwickeln. Bei dieser Art der ungeschlechtlichen Fort­pflanzung wird das Erbgut als Kopie der Originalpflanze weitergegeben. Auch wenn neue Weinstöcke oder Weiden gepflanzt werden, verwendet der Gärtner nicht Samen, sondern klont mit Stecklingen.
  • Auch niedere Tiere wie Hohltiere und Schwämme pflanzen sich durch Knospung fort (einzelne Zellen lösen sich vom Muttertier und wachsen eigenständig weiter).
  • Bei höheren Tieren ist die so genannte „Jungfernzeugung“ die Ausnahme, aber Wasserflöhe und manche Wür­mer sind dazu in der Lage, sich selbst zu klonen.
  • Selbst bei Säugetieren oder beim Menschen gibt es bei biologischer Klassifizierung Anlass, in seltenen Fällen von Klonen zu sprechen, dann nämlich, wenn sich ein durch geschlechtliche Vermehrung entstandener Emb­ryo spontan noch einmal teilt und dann zwei getrennte Lebewesen weiterwachsen, die das gleiche Erbgut tra­gen, weil sie von der gleichen befruchteten Eizelle abstammen (eineiige Zwillinge).

Jeder, der einen eigenen Garten hat, hat demnach – ohne es zu ahnen – schon Lebewesen geklont!

Wenn Klonen aber ein Vorgang ist, den es auch in der Natur gibt, dann gilt das nur mit der Einschränkung, dass das Klonen in der Natur nur auftritt bei einfachen Lebensformen, in frü­hen Entwicklungsstufen oder dass es sich um sel­tene, zufällig auf­tretende Ausnahmen handelt. Keinesfalls ist der Bezug auf das „natürliche“ Vorkommen von Klonen eine Rechtfertigung dafür, den Vorgang einer ungeschlechtlichen Vermehrung gezielt auch dort zu verwirklichen, wo er in der Natur nicht bisher nicht vorkommt.
Die Vision, auch von hochentwickelten Lebewesen, letztlich auch vom Menschen, Klone herzustellen, „Kopien“ vom Fließband mit programmierten Eigenschaften, geistert schon lange durch die Science-Fiction-Literatur, begegnete aber auch in wissenschaft­li­chen Fachbüchern. So beschäftigte den Schriftsteller Aldous Hux­ley schon im Jahr 1932 („Schöne neue Welt“) der Albtraum, dass eines Tages Menschen als ALPHAs (Herrenrasse) oder als GAM­MAs (ge­nügsame Arbeiter) geklont werden könnten – jeweils 96 identi­sche Exemplare aus einer Eizelle.

In der DDR erschien 1983 ein lesenswertes Buch von Piechocki mit dem Titel „Genmanipulation“ (das war damals noch ein wertfreier Begriff für das, was heute Gentechnik genannt wird). Und in diesem Buch wird eine Idee vorge­stellt, wie eines Tages Hochleistungsrin­der „vervielfältigt“ werden könnten. 13 Jahre später war aus der Vision Wirk­lichkeit geworden – das Schema hatte ex­akt gestimmt, nur war das erste geklonte Säugetier kein Rind, sondern ein Schaf, Dolly.

Schon seit einigen Jahrzehnten werden Säugetiere (Rinder) geklont, allerdings nach einem recht einfachen Verfahren, das die natürliche Zwillingsbildung nachahmt: beim so genannten „Embryo-Splitting“ gelingt es, einen durch natürliche Zeugung entstandenen Embryo unter dem Mikroskop in einzelne Zellen zu zerlegen, die sich anschließend jede selbstständig zu einem neuen Embryo entwickeln, in die Gebärmutter von „Leihmüttern“ eingepflanzt werden und sich dort zu einem Kalb entwickeln – und weil sie alle von der gleichen Eizelle abstammen, handelt es sich dabei um ge­klonte Tiere. 1993 war in den USA erstmals im Labor gezeigt worden, dass diese Technik grundsätzlich geeignet war, auch menschliche Embryonen zu zerschneiden und damit zu vervielfältigen.

Aber Tierzüchter und Fachbiologen waren sich weiter einig: es würde nicht möglich sein, Kopien von erwachsenen Säugetieren herzustellen, indem man ausgereifte Körperzellen verwendet und sie zum Stadium von befruchteten Ei­zellen „zurückprogrammiert“.

1.2. DOLLY – und die Folgen

Anfang des Jahres 1997 geriet das Porträt eines Schafes auf die Titelseiten vieler Zeitungen. „Dolly“ – mit diesem Namen war eine wissenschaftliche Sensation verbunden. Was für die meisten Biologen bis dahin unvorstellbar schien, war gelungen. Körperzellen eines erwach­senen Säugetieres waren so ver­jüngt, „rückprogrammiert“ worden, dass sie sich zu neuem Leben entwickeln konnten. „Dolly“ war ein um sechs Jahre „verspäteter Zwilling“ seines Spendertieres, ein Duplikat, eine Kopie mit den gleichen Erb­eigen­schaften.

Seit der Geburt von Dolly sind (so der Stand Mitte des Jahres 2004) etwa 10 Säugetierarten erfolgreich geklont wor­den (Hunde und Affen konnten bislang durch Übertragung von Körperzellkernen nicht geklont werden).

Daten aus dem Leben des Klonschafs DOLLY
+ konkreter Anlass für die Klonversuche: es war Anfang der 1990er Jahre gelungen, Schafembryonen gentechnisch so zu verändern, dass die sich daraus entwickelnden Schafe in den Zellen ihrer Milchdrü­sen menschliche Eiweiße produzierten; diese konnten mit der Milch gewonnen werden und sollten als Medikamente bei bestimmten Lungen­erkrankungen genutzt werden; da diese Manipulation nur sehr sel­ten erfolgreich war, wurde ein Verfahren gesucht, um die wenigen „Glücksfälle“ zu „kopieren“
+ Dolly wurde am 5.7.96 geboren
+ Dolly wurde aus den Körperzellen eines 6 Jahre alten Spendertieres geklont
+ Dolly brachte sechs gesunde Lämmer zur Welt (auf „normalem“ Wege gezeugt)

+ Im Mai 1999 wurde festgestellt, dass Dollys Zellen verkürzte Telomere aufwiesen (Telomere sind die Endstücke der Chromosomen. Sie halten wie Schutzkappen die Enden der Chromosomen zusammen. Telomere ver­kürzen sich bei jeder Zellteilung im Laufe des Lebens – Gab es bei Dolly hiermit einen Hin­weis auf „vererbtes“ Alter durch den Klonvor­gang? Nach vergleichenden Untersuchungen mit anderen geklonten Tieren hat sich diese Vermutung nicht bestätigt.)
+ Anfang des Jahres 2002 bekam Dolly Arthritis (diese Gelenkentzündung tritt normalerweise bei Scha­fen – wie bei Menschen – erst im fortgeschrittenen Alter auf; vielleicht war das ein Hinweis auf „vererbte“ Alte­rungsschäden, viel­leicht handelte es sich aber bei Dolly auch um einen der seltenen Fälle des Auf­tretens der Krankheit im jugendli­chen Alter)
+ 2003 entwickelte sich bei Dolly eine fortschreitende Lungenerkrankung (durch einen Virus ausgelöst!)
Dolly wurde eingeschläfert und steht jetzt ausgestopft in einem Museum in Schottland

Angesichts der erfolgreichen Geburt des Klonschafes „Dolly“ wurde sehr schnell über die mögliche An­wendung dieser neuen Technik auch beim Menschen spekuliert. Was könnten einleuchtende und ver­ant­wortbare Gründe dafür sein, auch menschliches Leben zu vervielfälti­gen?

Nach erregten Debatten war man sich in der Politik, in der Wissenschaft und Me­dizin rund um den Erd­ball bald einig in der Bewertung: Klonen von Menschen darf es nicht geben, weil ein Mensch nie benutzt werden, nie nur Mittel zum Er­rei­chen von Zielen anderer sein darf (weitere Argumente gegen das reproduktive Klonen von Menschen siehe in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates im Anhang). Stan­desrichtlinien der Wis­senschaft­ler und politische Verbote untermauerten das Klon-Verbot. In Deutschland war das Klonen be­reits seit 1991 nach dem Em­bryonenschutzgesetz verboten. Auch das erste Zusatzprotokoll zur „Bioethik-Kon­ven­tion“ des Europa­rates (4.4.1997) enthält ein Klon-Ver­bot. Die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom Dezember 2000 enthält ebenfalls ein Verbot des re­produktiven Klonens. Weiterhin ist nach der „Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights“ der UNESCO (11.11.1997) das reproduktive Klonen von Menschen nicht erlaubt. Auf der Ebene der UNO wurde über Klonverbote diskutiert, aber bisher (Stand Herbst 2004) keine Resolution verabschiedet.

fraueizelle

“Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person ei­nes anderen niemals bloß als Mittel brau­chest.“ 
(Immanuel Kant)

Die Entwicklung in den Labors ist dennoch weiterge­gangen. Bereits im Jahre 1998 erschie­nen Presse­berichte über das erfolgreiche Klonen auch mit Material aus menschli­chen Zellen. Die Versuche waren erfolg­reich bis zur Ent­wick­lung von Emb­ryonen vorge­führt wor­den und wurden dann ab­gebrochen. Auf einem Kongress in den USA im Jahre 2001 kündigten drei (be­sonders neugierige, ehrgeizige, verrückte?) Forscher an, Men­schen klonen zu wollen: die Französin Bois­selier, der Italiener Antinori und der US-Amerikaner Zavos. Es gibt bisher (wahr­schein­lich?) noch kei­nen ge­klonten Men­schen, der geboren wurde. Trotz der oben er­wähnten Ableh­nungs-Front sollte man aber damit rechnen, dass in absehbarer Zeit ein ehrgeiziger Forscher das Tabu bricht und der Welt stolz das erste Klon-Kind prä­sentiert.

1.3. Reproduktives Klonen

(Definition: Als Klonen zu Fortpflanzungszwecken – auch „re­produktives“ Klonen genannt – bezeichnet man ein Verfahren, das letztlich auf die Herbeiführung einer Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes gerichtet ist, dessen Erbgut mit dem eines Spenders identisch ist.)

Das Klonen eines Men­schen würde (nach dem „Modell Dolly“) etwa wie folgt ablaufen (siehe das nebenstehende Bild).
Für das Verfahren der Zellkernübertragung benötigt man den Zellkern einer Spender-Zelle und eine Empfänger-Eizelle. Letztere bildet das für die Entwicklung notwendige Milieu, denn zur Entwicklung eines Embryos kann es nur kommen, wenn in der Zellflüssigkeit der Eizelle Substanzen vorhanden sind, welche die ersten Entwicklungsphasen unterstützen und kontrollieren. Einem Spender wird also eine Körper­zelle ent­nommen (siehe 1). Diese trägt in ihrem Zellkern – dicht zusammen­gepackt – das ge­wünschte Erbgut, das vervielfältigt werden soll.

Bei einer Frau (Eizellspenderin) wird eine Hor­mon­behand­lung durchgeführt mit dem Ziel, Eizellen reifen zu las­sen. Der Frau wird durch einen operativen Ein­griff eine be­fruchtungsfä­hige Ei­zelle entnommen. Aus dieser Zelle wird das eigene Erbgut ab­gesaugt (siehe 2).
In die entkernte Eizelle wird nun der Zellkern der Körper­zelle des Spenders einge­bracht. Wenn die Be­standteile der beiden Zellen erfolgreich mitein­ander ver­schmolzen sind, würde die Zelle sich zu teilen be­ginnen: aus einer wür­den zwei, dann vier, später acht Zellen usw. (siehe 3). Der sich entwickelnde menschliche Embryo würde dann in den Leib einer Frau einge­pflanzt werden, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt. Ihre Gebärmutter würde nach hormoneller Vorbereitung den Emb­ryo aufnehmen, und sie könnte nach neun Monaten das ge­klonte Kind zu Welt bringen (siehe 4).

Das Kind wäre in seiner biologischen Ausstattung eine Ko­pie des Spen­ders der Körperzelle und nur mit ihm genetisch verwandt.

Klonen liefert keine perfekten Kopien

Klone sind keine perfekten Kopien, die in all ihren Eigenschaften 1 zu 1 mit dem Spender übereinstimmen. Zwar sind alle Gene in den Zellkernen gleich, aber aus seinen Genen macht offenbar jedes Individuum etwas anderes. So zei­gen gen-identische Tiere verschiedene Fellfarben und Fellzeichnung wie auch unterschiedliches Verhalten. Viele Ei­genschaften werden erst während der Entwicklung im Mutterleib festgelegt oder durch die Wirkung der natürlichen und sozialen Umwelt nach der Geburt geprägt. Wenn also z.B. jemand den Ehrgeiz hätte, Boris Becker zu klonen, würde bei einem erfolgreichen Ausgang ein Baby in der Wiege liegen, das von seiner Erbgutausstattung her ein um 35 Jahre „verspäteter“ eineiiger Zwilling von Boris Becker I wäre. Das geklonte Kind hätte sicher eine Vielzahl vor al­lem körperlicher Eigenschaften vom Spender geerbt: vielleicht rötliche Haare und Sommersprossen, einen gedrun­ge­nen Körperbau, eine bestimmte Art, sich zu bewegen und zu sprechen. Aber wenn man ihm die freie Wahl ließe, käme Boris II vielleicht nie auf die Idee, einen Tennisschläger in die Hand zu nehmen. Der Klon hätte seine Entwick­lung bis zur Geburt im Leib einer anderen Mutter verbracht (mit vielfältigen biologischen und psychischen Wechselwir­kungen), würde in einer anderen Familie und in einer anderen gesellschaftlichen Umgebung aufwachsen. Und so würde er vielleicht – ganz anders als seine „Designer“ sich gedacht hatten – seine ganz eigene Individualität entwi­ckeln (auch geklonte Menschen wären keine Monster, sondern „richtige“ Menschen mit Anspruch auf Menschen­würde!) und sich vielleicht im stillen Kämmerlein zu einem Geigenvirtuosen entwickeln.

Ein Klonforscher wird gefragt: Wie weit prägen Gene ein Wesen? „Darüber haben wir ziemlich genaue Vorstellungen. Zu 30 bis 35 % sind die Gene verantwortlich, was wir sind und was wir tun. Der Rest ist die Umwelt.“ (Die Zeit 15.2.07 S.56)

 

1.4. Therapeutisches Klonen (Forschungsklonen)

(Definition: Als Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken – auch „therapeutisches“ oder „experimentelles“ Klonen genannt – wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem nicht die Herbeiführung einer Schwangerschaft angestrebt wird, sondern die Herstellung einer Blastozyste (ein Stadium in der Entwicklung eines Embryos), aus der etwa am vierten Tag „embryonale Stammzellen“ für Forschungszwecke oder für Therapieversuche entnommen werden.)

Im Sommer 2000 gab es neue irritierende Schlagzeilen: „Nach Dolly nun auch Menschen?“ oder „Briten wollen Klonen erlauben“.

Nur in manchen Zeitungen erfuhr der aufmerksame Leser, dass neue wissen­schaftliche Einsichten es nötig machten, über das Klonen neu nachzudenken.

Die „Dolly-Methode“ war zunächst ein­mal nur ein neues Verfahren gewesen, um Säugetiere unge­schlechtlich zu ver­mehren und erbgleiche Kopien zu er­zeugen. Klonen mit einer solchen Ziel­stellung hieß nun genauer „reprodukti­ves Klonen“. Und das sollte auch in Groß­britannien weiter tabu bleiben.

fraueizelle2Die „Dolly-Technik“ ließe sich – so erfuhr man – auch für eine andere Zielstellung nutzen, für das so ge­nannte „thera­peu­tische Klonen“, das wäre eine An­wendung mit dem Ziel, Krankheiten oder Organausfälle zu be­handeln.

Die Modellvorstellungen der Anwendung des thera­peutischen Klonens beim Menschen sollen anhand des nebenste­henden Bildes erläutert werden.

Man stellt sich einen Patienten vor, bei dem ein le­benswichtiges Organ nicht (mehr) ordnungsgemäß funktio­niert, weil seine Zellen defekte Erb­anlagen ent­halten und / oder der Er­satz von gealterten Zellen ge­stört ist. Diesem Patienten wird eine Körper­zelle ent­nommen, die im Zellkern sein komplettes Erb­gut ent­hält (siehe 1).

Aus dieser Zelle soll nun körper­eigenes Zellmaterial nachgezüchtet werden, wodurch bei der späteren Ein­pflanzung das Risiko von Absto­ßungsreaktionen (etwa im Vergleich zu her­kömmlichen Organver­pflan­zungen) sehr gering gehalten werden könnte.
Zunächst läuft die Klonierung wieder genau so ab, wie das bereits oben be­schrieben wurde (siehe 1 bis 3).

Der entstandene Embryo ist eine biologi­sche Kopie, ausgestattet mit dem Erbgut des Patien­ten. Er könnte in den ersten Stadien der Zellteilung (z.B. als Acht-Zell-Häuf­chen) in die Ge­bärmutter einer Frau ein­ge­pflanzt werden, sich dort zu einem Kind weiter­ent­wickeln und neun Monate spä­ter zur Welt ge­bracht werden (siehe 4). Dieser Weg ist grund­sätz­lich mög­lich, das wäre aber „repro­duktives Klonen“, und das ist hier nicht be­ab­sich­tigt.

Beim „therapeutischen Klonen“ ließe man den Embryo sich weiter entwickeln, bis er zwi­schen dem vierten und sechsten Tag den Zustand der so genannten Blastozyste erreicht hat (siehe 5). Im Inneren dieses „Blasen­keims“ be­findet sich ein Häufchen von 100 bis 200 gleichartigen Zellen, auf die sich das Interesse richtet. Es handelt sich näm­lich um so ge­nannte „embryonale Stammzellen“ – „embryonal“ wegen ihres Ursprungs und „Stammzel­len“, weil von diesen Zellen alle später sich entwickelnden spezialisierten Zel­len des menschlichen Körpers abstammen. Im vorlie­genden Entwicklungsstadium haben sich diese Zellen noch nicht ent­schieden, zu welcher Zellart sie sich einmal weiter entwickeln werden, sie tragen in sich noch die Fä­higkeit, „vieles“ werden zu können, sie sind „pluripotent“. Diese „Viel-Könner“ gelten als Wunder­elixier für die Medizin der Zukunft. Man will die Stammzellen aus dem Embryo entnehmen (dieser ist danach nicht mehr lebensfähig) und sie zunächst im Labor in Zellkulturen weiterwach­sen lassen (siehe 6). Dabei lassen sich die (embryonalen) Stamm­zellen beliebig vermehren und verbleiben in ihrem nicht-spezialisierten (pluri­potenten) „Schwebe­zustand“. Durch gezieltes „Füttern“ der Zellkultur (Vorenthalten oder Zu­gabe be­stimmter Nähr­substanzen oder Hormone) lässt sich dann ziel­genau die wei­tere Entwicklung der Zellen steuern: sie könn­ten bei­spielsweise zu Blut­zellen, Ner­venzellen oder Muskelzellen ausreifen (siehe 7). Die so gewonnene Gewebekultur des ge­wünschten Zelltyps soll dann in das kranke Organ des Patienten ein­gebracht werden, von dem die ur­sprüngliche Körper­zelle stammt, sich dort weiter vermehren und die ge­wünschte Funktion (wie­der) aufnehmen oder sta­bilisie­ren (siehe 8).

Die in manchen Medien beschworene Möglichkeit zur Erzeugung kompletter Organe auf die­sem Wege ist noch eine sehr kühne und weit in die Zukunft verlängerte Vision. Viele Schritte auf dem aufge­zeigten Weg sind aller­dings im Tierversuch schon erfolgreich absolviert wor­den. Und seit 1998 gibt es auch stabil gezüchtete menschliche Stamm­zell-Kulturen, die kommerziell angeboten werden und beispiels­weise in Deutschland (wo ihre Her­stellung ver­boten ist) für Forschungszwecke eingesetzt werden könnten.

Ob der Weg über embryonale Stammzellen eines Tages zur erfolgreichen Züchtung von Ersatzgewebe für Men­schen mit Organversagen führen wird, ist völlig ungewiss: Sind die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen über­tragbar? Lässt sich die Abstoßung des übertragenen Gewebes verhindern? Kann es zu einem unkontrollierten Wachstum von übertragenen Zellen im Körper des Empfängers kommen?
Deshalb sprechen manche Beobachter statt von „therapeutischem“ Klonen derzeit lieber vom „Forschungsklonen“, um den Status der Grundlagenforschung zu betonen. Selbst Optimisten rechnen damit, dass frühestens in fünf Jahren erste klinische Tests erfolgen könnten, und dass erst in 20 bis 30 Jahren eine breite Anwendung in der „Ersatzteilme­dizin“ erfolgen könnte.

1.5. Entwicklung nach DOLLY

Das „Dolly-Verfahren“ ist noch längst nicht ausgereift. In Experimenten mit Tieren sind bisher immer wieder schwere Entwicklungsstörungen beobachtet worden, die in den meisten Fällen zu frühen Fehl­geburten oder zu Missbildungen bei erfolgreich geborenen Tieren geführt ha­ben. 95 Prozent aller geklonten Tiere sind abnorm. Sie zeigen durchweg Übergewicht, leiden an Problemen der Atemwege, des Herzens oder des Kreislaufs, sie haben Organ-Missbildungen, erkranken an Arthritis und sterben noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt. Nur 1 bis 2 Prozent der geklonten Tierembryos schaffen es, das Licht der Welt zu erblicken (bei Rindern sind es 10 bis 25 Prozent). Die Ursachen für die geringe Erfolgsrate sieht man vor allem darin, dass in den geklonten Zellen nicht alle Gene korrekt arbeiten, und dass die verwendeten Körperzellen schon Alterungsschäden aufweisen (z.B. Mutationen, verkürzte Telomere).

Wegen dieser Erfahrungen mit Tieren rechnete der Spiegel (Heft 10/2001) damit, dass es zur erfolgreichen Geburt ei­nes geklonten Menschen nötig wäre, dass sich zunächst etwa 40 Frauen als Ei­zellspenderinnen zur Verfügung stellen müssten (jede zur Entnahme von zehn Eizellen). Aus den 400 zur Verfügung stehenden Eizellen würden sich 50 Emb­ryonen entwickeln, die in den Leib von 50 „Leihmüttern“ eingepflanzt werden würden. Etwa zehn Schwangerschaften wür­den über längere Zeit bestehen, wo­von am Ende nur eine mit der erfolg­reichen Geburt eines geklonten Menschen zu Ende geht. Ob dieser gesund wäre, bliebe fraglich.

Im Mai 2005 wurde aus England gemeldet, dass erstmals in Europa menschliche Embryonen erfolgreich geklont wor­den seien. Ebenfalls 2005 wurde aus Südkorea von sensationellen Erfolgen bei der Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen berichtet. Wenig später jedoch wurde bekannt, dass der gefeierte Klon-Pionier Hwang Woo-Suk seine „Forschungs“-Ergebnisse gefälscht hatte.

Für das Problem der Beschaffung einer großen Zahl von Eizellen gibt es inzwischen Vorschläge und Versuchergeb­nisse, die die Eizell-Spende durch Frauen längerfristig überflüssig machen sollen: Zum einen wird damit experimen­tiert, menschliche Körperzellkerne in tierischen Eizellen zu kultivieren, zum anderen lassen sich Eizellen möglicher­weise auch direkt aus embryonalen Stammzellen züchten.

Aus dem Jahr 2007 stammen folgende Meldungen über durchgeführte Experimente und dabei erreichte Fortschritte und Misserfolge:

Embryonale Stammzellen durch Klonen von Affenzellen gewonnen
+ Verwendung von Körperzellen eines Rhesus-Affen, 10 Jahre alt
+ Übertragung der Zellkerne in entkernte Eizellen („Dolly-Methode“; SCNT = somatischer Zellkerntransfer)
+ in 10 Jahren Forschung 15.000 Eizellen verbraucht;
jetzt 304 Eizellen für 2 erfolgreich geklonte Stammzell-Linien;
+ parallel auch reproduktives Klonen versucht: 77 geklonte Embryonen auf Muttertiere übertragen,
alle starben nach wenigen Tagen
(taz 16.11.07; Freie Presse Chemnitz 15.11.07)

Klonversuche mit menschlichen Zellen
Für Diskussionen hat ein Artikel gesorgt, der von dem deutschen, in den USA tätigen Biologen Karl Immensee in der Schweizerischen Fachzeitschrift „Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ veröffentlicht worden ist. Darin beschreibt der langjährige Mitarbeiter des umstrittenen Klonforschers Zavos ein an menschlichen Embryonen durchgeführtes Klonexperiment, eine Technik des Embryosplittings, also der frühen (künstlichen JK) Teilung eines Embryos, sowie eine Methode zur Herstellung von Embryonen mit Rindereizellen und menschlichen Zellkernen.
In einem populärwissenschaftlichen Magazins schildert Immensee außerdem ausführlich, wie er Menschenklone zu Fortpflanzungszwecken hergestellt haben will; neun sollen es gewesen sein; einer davon habe sich bis zum 12-Zellen-Stadium entwickelt; zu einer Schwangerschaft sei es nicht gekommen. Er habe diese Experimente vor vier Jahren durchgeführt. (Gen-ethischer Informationsdienst Heft 183/2007 S.35; taz 26.10.07)

Züchtung von menschlichen embryonalen Stammzellen in Kuh-Eizellen

Die britische Behörde Human Fertilisation an Embryology Authority (HFEA) hat am 5.9.07 die prinzipielle Genehmi­gung erteilt, für Klonexperimente tierische Eizellen mit den Kernen von menschlichen Zellen zu verschmelzen. Es geht um die Durchführung von zwei Forschungsprojekten (Erforschung neurogenerativer Erkrankungen wie Parkinson und Alzheimer), für die nicht genügend menschliche Eizellen vorhanden sind.
Es sollen ersatzweise Eizellen von Kühen verwendet werden (aus Schlachthöfen). Diese sollen entkernt und der Zell­kern menschlicher Zellen eingefügt werden. Die Gene der auf diese Weise geklonten Embryonen seien zu 99,9 % „menschlichen Ursprungs“. Die entstandenen “zytoplasmatischen Hybrid-Embryonen“ sollen nach wenigen Tagen zerstört werden. In Großbritannien gibt es Zustimmung in der Öffentlichkeit zu solchen Experimenten.
(GID 184/07 S.47)

Im Mai 2008 ließ das britische Parlament die Grundlagenforschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen zu, die aus solchen „Chimären“ gewonnen werden. Die Embryos dürfen nicht länger als 14 Tage kultiviert werden, und sie dürfen nicht zur Behandlung von Patienten eingesetzt werden.
(taz 21.5.08)

 

Zu ethischen Kriterien und rechtlichen Regelungen für das therapeutische Klonen siehe Kapitel 3.

 

2. Stammzell-Therapien und

Forschung an menschlichen Embryonen

Supermarktkasse. Jemand tippt mir von hinten auf die Schulter. Ich sehe in das lachende Gesicht von Michael P. Er sieht gut aus. Ich frage, wie es ihm geht. Er sagt: „Gut – na ja, heute nicht ganz so.“ Ich weiß, dass es ihm nicht gut geht. Mi­chael hat die Parkinsonsche Krankheit. Obwohl er erst 40 ist. Ich frage, wie seine Aussichten sind für die Zu­kunft. Da sagt er: „Das hängt ganz sehr davon ab, wie Ihr Euch als Kirche positioniert, ob in Deutschland Stammzell-Therapien entwi­ckelt werden können. Die sind meine große, aber auch meine letzte Hoffnung.“

Worauf gründet sich konkret die Hoffnung, dass eines Tages mit Hilfe von Stammzellen Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder Multiple Sklerose geheilt, durchtrenntes Rückenmark geflickt oder durch einen Infarkt zerstörte Herz­muskeln gekittet werden könnten?

fraueizelle31998 haben Mediziner im Labor Zellen züchten können, mit deren Hilfe Heilungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen für Krankheiten und Organstörungen, die sich bisher nicht ursächlich heilen lassen. Bei diesem „Wunderelixier“ han­delt es sich um menschliche „embryonale Stammzellen“. Embryonale Stammzellen zeigen einige bestechende Eigen­schaften. Zum einen kann man sie im Labor offenbar über lange Zeiträume aufbewahren. Sie erweisen sich zu­dem als gut vermehrungsfähig. Und vor allem – deswegen sind sie so in­teressant – befinden sich diese Zellen noch in einem so frühen Entwick­lungsstadium, dass sie sich noch nicht entschieden haben, welchen „Beruf“ sie später im menschlichen Körper ausüben wollen – die Zellen sind noch „pluripotente“ „Alleskön­ner“, die sich noch zu jedem der 200 unterschiedlichen Zelltypen speziali­sieren können, die im menschlichen Körper vorkommen. Diese Eigen­schaft hofft man sich zunutze zu ma­chen, um mit Hilfe solcher Zellen passgenau Ersatzgewebe zu züchten als Hilfe für Menschen, bei denen le­benswichtige Organe zerstört sind oder versagt haben.

Auf dem nebenstehenden Bild (obere Hälfte) ist dieser Weg angedeutet. Embryonale Stammzellen werden in Laborgefäßen mit Nährstoffen ver­sorgt und vermehrt. Indem man be­stimmte Substanzen (z.B. Hormone) zugibt, wird bewirkt, dass sich alle Zellen der Zellkultur in eine be­stimmte Richtung entwickeln – sie spezialisieren sich zu Blutzellen, Herzzellen oder Nervenzellen. Im Falle eines Parkinsonkranken ist der Stoffwechsel der Zellen in bestimm­ten Gehirnbereichen gestört – sie stellen das notwendige Hormon Dopamin nicht mehr her. Aus Stammzellen gezüchtete, junge, funktionsfähige Nervenzellen würden durch einen ope­rativen Eingriff in die geschädigten Gehirnbereiche eingebracht in der Hoffnung, dass sie dort anwachsen, sich vor Ort weiter teilen und die verloren gegangene Funktion wieder aufnehmen.

Das alles ist bisher ein schöner Traum. Zwar gibt es erste hoffnungsvolle Ergebnisse im Tierversuch. Aber ob sich diese Ergebnisse auch auf menschliche Zellkulturen übertragen lassen, und ob im Ergebnis Zelltherapien entwickelt werden können, die Heilerfolge versprechen und die keine unerwünschten Neben- und Folgewirkungen mit sich brin­gen – darüber kann heute nur spekuliert werden.

2009 wurde berichtet, dass es gelungen sei, aus menschlichen embryonalen Stammzellen rote Blutkörperchen sowie funktionsfähige Gehirnstammzellen herzustellen.

2.1. Stammzellen aus menschlichen Embryonen ?

Eine kritische Frage erhitzt allerdings schon seit einigen Jahren heftig die Gemüter: Woher kommen die begehrten Stammzellen für die Forschung? In der ethischen Diskussion umstritten ist vor allem die Verwendung einer bestimm­ten Art von Stammzellen, der schon angesprochenen „embryonalen Stammzellen“ („embryonal“, weil sie sich in einem menschlichen Embryo gebildet haben, und Stammzellen, weil von ihnen alle späteren sehr unterschiedlichen Körper­zellen ab-„stammen“).

Embryonale Stammzellen entstehen, wenn eine befruchtete Eizelle sich zu teilen beginnt und zu einem Embryo entwi­ckelt. Etwa am fünften Tag besteht der Embryo aus einer äußeren schützenden Hülle, und in seinem Inneren befinden sich etwa einhundert dieser begehrten Zellen. Sie werden für Forschungszwecke (und vielleicht auch später zum Ein­leiten einer Zelltherapie) dem Embryo entnommen und im Laborgefäß weiter kultiviert. Der Embryo ist nach dem Ein­griff nicht mehr lebensfähig.

Im oben dargestellten Bild sind im unteren linken Teil verschiedene Möglichkeiten zur Herkunft embryonaler Stamm­zellen aufgezeigt.

Ein Weg ist die Nutzung von so genannten „überzähligen“ (auch „verwaisten“) Embryonen aus der künstlichen Be­fruchtung. Kinderlos gebliebene Paare nehmen immer häufiger die Angebote der modernen Medizin in Anspruch und versuchen, im Reagenzglas eine erfolgreiche Befruchtung zu erreichen. Es kommt aber in seltenen Fällen vor, dass zwar ein Embryo entstanden ist (der vielleicht tiefgefroren wurde), aber der notwendige zweite Schritt für seine Ent­wicklung zu einem Kind, nämlich die Einpflanzung in die Gebärmutter der Frau, nicht mehr möglich ist (z.B. wegen Krankheit oder Tod der Frau, Trennung des Paares). In der EU lagerten 2003 mehrere hunderttausend eingefrorene Embryonen; in Deutschland wurden 2001 214 Embryonen als Notfallmaßnahme eingefroren, zusätzlich 55463 be­fruchtete Eizellen im so genannten „Vorkernstadium“ (zum Zeitpunkt, bei dem die Samenzelle bereits in die Eizelle eingedrungen ist, die beiden Zellkerne aber noch nicht miteinander verschmolzen sind). In Fällen, wo das (nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz) einzig zulässige Ziel einer künstlichen Befruchtung nicht mehr verwirklicht wer­den kann, gibt es für solche „übriggebliebenen“ Embryonen nur noch eine Perspektive, nämlich sie aufzutauen und sterben zu lassen. Es ist rechtlich nicht zulässig, wird aber heiß diskutiert, ob man in einzelnen Ausnahmefällen dann nicht doch Forschung für medizinisch wichtige Zielstellungen zulassen sollte. In anderen Ländern darf unter strengen Auflagen auf solche Embryonen zugegriffen werden.

Eine zweite mögliche, in Deutschland zulässige, aber ethisch auch umstrittene Quelle für embryonale Stammzellen ist die Gewinnung aus dem Gewebe abgetriebener Feten.

Eine dritte Möglichkeit hat sich mit der Methode des so genannten „therapeutischen Klonens“ eröffnet (siehe Kap. 1.4.)

Die in manchen Medienberichten suggerierte Möglichkeit zur Züchtung kompletter Organe aus Stammzellen ist noch eine sehr kühne und weit in die Zukunft verlängerte Vision. Viele Teil-Schritte auf dem aufge­zeigten Weg sind aller­dings im Tierversuch schon erfolgreich absolviert wor­den. Und seit 1998 gibt es auch stabil gezüchtete menschliche Stamm­zell-Kulturen, die kommerziell angeboten werden und beispiels­weise in Deutschland (wo ihre Her­stellung ver­boten ist) für Forschungszwecke eingesetzt werden könnten.

Ob der Weg über embryonale Stammzellen eines Tages zur erfolgreichen Züchtung von Ersatzgewebe für Men­schen mit Organversagen führen wird, ist völlig ungewiss: Sind die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen über­tragbar? Lässt sich die Abstoßung des übertragenen Gewebes verhindern? Kann es zu einem unkontrollierten Wachstum von übertragenen Zellen im Körper des Empfängers kommen?
Deshalb sprechen manche Beobachter statt von „therapeutischem“ Klonen derzeit lieber vom „Forschungsklonen“, um den Status der Grundlagenforschung zu betonen. Selbst Optimisten rechnen damit, dass frühestens in fünf Jahren erste klinische Tests erfolgen könnten, und dass erst in 20 bis 30 Jahren eine breite Anwendung in der „Ersatzteilme­dizin“ erfolgen könnte.

3. Absoluter Schutz für menschliche Embryonen? -

3.1. Auf der Suche nach ethischen Kriterien und rechtlichen Regelungen für therapeutisches Klonen und Stammzellforschung

Ganz klar ist: „Überzählige“ Embryonen aus der künstlichen Befruchtung tragen in sich das Potenzial, sich im Leib ei­ner Frau zu einem ganzen Menschen zu entwickeln, und sind nach dem Embryonenschutzgesetz absolut geschützt. Auch beim therapeutischen Klonen hat man es – in einem Zwischenstadium – mit einem mensch­lichen Embryo zu tun. Aus diesem Grunde ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland auch diese neue Variante des Klonens nicht zulässig (Verbot der fremdnützi­gen Verwendung von Embryonen).
Der Deutsche Bundestag hat 2002 entschieden, dass die Gewinnung von Stamm­zellen aus Embryonen in Deutschland weiterhin verboten bleibt, aber gleichzeitig zugelassen, dass embryonale Stammzellen, die im Ausland vor dem 1.1.2002 gewonnen wurden, unter strengen Auflagen auch von deutschen Forschern genutzt werden dürfen.

Bereits heute stehen weltweit in verschiedenen Labors stabil gezüchtete Kulturen menschli­cher embryonaler Stamm­zellen zur Verfügung, die auch deutschen Forschern angeboten werden. Mit diesen bereits vorhandenen Zellen – die sich im Labor beliebig vermehren lassen – könnten wahrscheinlich wichtige Erkenntnisse für die Grundlagen­forschung (z.B. für die an­gestrebte „Rückprogrammierung“ adulter Stammzellen) gewonnen werden, und evtl. könnte aus ihnen später auch Ersatz-Gewebe für Organtherapien bereitgestellt werden. Problema­tisch bleibt der Weg, der zur Herstel­lung dieser Stammzellkulturen gewählt wurde: sie wur­den aus „überzähligen“ Embryonen gewonnen.
Der Deutsche Bundestag hat sich im Februar 2003 mit großer Mehrheit dafür ausgespro­chen, sowohl das reproduk­tive als auch das therapeutische Klonen zu verbieten; die Bundes­regierung sollte in diesem Sinne bei der UNO aktiv werden. Anfang 2005 ist in der UNO eine Empfehlung gegen das Klonen von Menschen angenommen worden. Die Regierungen werden darin weltweit aufgefordert, alle Formen des menschlichen Klonens zu untersagen; auch thera­peutisches Klonen soll verboten werden. Die Empfehlung ist allerdings unverbindlich.

In Großbritannien dagegen ist – übrigens auch mit Unterstützung der Staatskirchen von England und Schott­land – das „therapeutische Klonen“ im Jahre 2002 für Zwecke der Grundlagenforschung unter strengen Auflagen zu­gelassen worden. Auch in Belgien, Israel, Singapur und einigen Bundesstaaten der USA ist das Klonen für biomedizinische Forschung erlaubt, in Schweden und Japan befinden sich entsprechende Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung. Spanien und die Schweiz haben 2004 die Forschung an „überzähligen“ Embryonen aus der künstlichen Befruchtung zugelassen.

Die Frage nach der Zulässigkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen und des therapeutischen Klonens wird überwiegend in Bezug auf den Status des Embryos diskutiert. Ist ein Embryo ein Mensch oder nicht? Wenn man tat­sächlich im frühen Embryo bereits einen Menschen sieht, verbietet sich jede Forschung.

In Deutschland regelt das Embryonenschutzgesetz, dass ein Embryo ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Befruchtung als Mensch gilt und damit der Menschenwürde teilhaftig ist. Diese Definition schließt sowohl die wissenschaftliche oder therapeutische Nutzung von „überzähligen“ Embryonen aus der künstlichen Befruchtung wie auch das thera­peu­tische Klonen aus.

Diskussionsbedarf – Wann beginnt menschliches Leben ?


1. Deutschland:
„Als Embryo … gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kern­verschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erfor­derlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.(Embryonenschutz­gesetz vom 13.12.1990)

2. Israel:
Es gibt eine Strömung in der jüdischen Philosophie, die sagt, dass dem Embryo erst nach 49 Tagen Leben einge­haucht wird; entscheidend aber ist die Festlegung, dass der Embryo außerhalb des Mutterleibs nach jüdischem Glauben prinzipiell nicht als eigenständige Seele gilt; bevor der Mutter die befruchtete Eizelle eingepflanzt wird, kommt ihr nach jüdischem Verständnis keine Menschenwürde zu
(Zeit-Dokument 1/2002: Stammzellen, S.25)

3. Großbritannien:
in der britischen Gesetzgebung maßgebende Ansicht: das Menschsein beginnt mit der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter 14 Tage nach der Befruchtung (Beginn der Schwangerschaft; ab jetzt wechselseitige Beziehung zwischen Mutter und Kind); Standpunkt auch der christlichen Staats­kirchen in England und Schottland
(Zeit-Dokument 1/2002: Stammzellen, S.72)

In Großbritannien und Israel z.B. wird dies anders gesehen. Embryonen dürfen hier bis zum 14. Tag nach der Befruch­tung zur For­schung verwendet werden. Das bedeutet, dass der Embryo hier noch nicht als Mensch im Voll­sinne betrachtet wird, und dass – in einer Güterabwägung – der er­hoffte Nutzen der Forschung über die mögli­chen Gefahren gestellt wird.

An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass die immer wieder erhobene Forderung nach einem absoluten Schutz menschlichen Lebens auch in seinen frü­hen Entwicklungsstadien in unserer Gesellschaft nicht immer konsequent durchgehalten wird.

Papst Benedikt XIV.:
Embryonen sind von Anfang an, also auch vor der Einnistung in die Gebärmutter, als unbedingt schützenswertes Leben zu betrachten; menschliches Leben beginnt im Moment der Empfängnis und muss von An­fang an respektiert und geschützt werden; die Befruchtung im Reagenzglas wird grundsätzlich abgelehnt, weil nicht alle dabei entstehenden Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt werden
(Gen-ethischer Informationsdienst, Heft 175 April/Mai 2006 S.55)

absoluter Lebensschutz?

„…Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten…“
(Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Erklärung 22.2.02)

ABER:
Wir akzeptieren Ausnahmen in Rechtssprechung und Lebenspraxis:

Beispiel 1: Schwangerschaftsverhütung
(Verwendung von Mitteln, die die Einnistung eines wenige Tage alten Embryos in der Ge­bärmutter ver­hindern; z.B. „Spirale“, „Pille danach“; keine Begründung und Güterabwägung erforderlich)
Beispiel 2: Schwangerschafts-Abbruch
(= Tötung des Embryos / Fetus in späteren Entwicklungsstadien; bleibt in Ausnahmefällen straffrei; exi­stenzieller Konflikt; Abwägung zwischen dem Lebens­recht des Embryos und den Lebensinteres­sen der Mutter)

Die christlichen Kirchen bestehen heute auf einem absoluten Lebensschutz für das ungebo­rene Leben vom Beginn an. Das war aber nicht immer so. In der Bibel (vgl. Ex 21, 22) und bis in die Neuzeit hin­ein galt der Embryo nicht als vollwertiger Mensch. Dennoch entspricht es der Logik einer zeitgemä­ßen Auslegung der Bibel, den Schutz und die Achtung vor dem menschlichen Leben so weit auszu­dehnen wie nur möglich.

Wir werden in Europa noch eine Weile mit solch unterschiedlichen ethischen Optionen leben müssen. Problematisch wäre allerdings eine Haltung, die Forschung an Embryonen im eigenen Land strikt ablehnt, aber die Ergeb­nisse aus­ländischer Forschung nutzt, wie es bei der Entwicklung der Metho­den der künstlichen Be­fruchtung geschehen ist.

Ist der Schutz des Embryos – unabhängig von der konkreten Zielstellung – eine absolute Grenze, die unverrückbar bleiben sollte, oder darf – mit Blick auf konkrete Heilungschancen für Patienten (z.B. Querschnittsgelähmte, Leber­kranke, Diabetiker, Parkinson-Patienten) un­ter Verwendung körpereigener Zellen – beim „therapeutischen Klonen“ und der Gewinnung von embryonalen Stammzellen das notwendige „Durchgangsstadium Embryo“ in Kauf ge­nom­men werden?

Worauf stützen wir unsere Argumente? Auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse? Auf mora­lische Intuitionen? Auf mögliche Folgen? Auf welchen Glauben?

Wie ist das Argument des Dammbruches zu bewerten? Kann man z.B. zulassen, dass bis zum 14. Tag geforscht wer­den darf, oder führt das zwangsläufig dazu, dass man auch an allen ande­ren Menschen gegen deren Willen forscht?


3.1. Gibt es Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen?

 In verschiedenen Entwicklungsstadien im menschlichen Leben gibt es Stammzellen, die unterschiedliche Eigen­schaften haben. Sie werden als – ethisch weniger problematische – Alternative zum Einsatz von embryonalen Stamm­zellen ins Gespräch gebracht und in der Forschung auch intensiv untersucht.

Im Bild (Seite 16) sind auf der rechten Seite verschiedene Zugänge zu solchen „adulten“ Stammzellen auf­gezeigt; die folgende Übersicht soll wichtige Unterschiede verdeutlichen).

 

Stammzellen

Es gibt verschiedene „Stammzellen“. Mindestens drei Arten sind zu unter­scheiden:

1. „totipotente“ Stammzellen (dazu rechnen die befruchtete Eizelle und die sich aus ihr ent­wi­ckeln­den embryonalen Zellen bis etwa zum Stadium eines Acht-Zell-Häufchens; sie tragen in sich das Poten­zial zum He­ranwachsen eines ganzen Organismus, sind noch „allseitig entwick­lungs­fähig“; „totus“=ganz);

2. „pluri­potente“ Stammzellen (kommen in Embryonen am vierten bis sieb­ten Tag der Entwick­lung vor, daher auch „embryonale“ Stammzellen genannt; können sich noch zu „vie­len“ (allen) verschiedenen Or­ganzel­len spezialisieren, nicht aber allein zu einem kompletten Organismus entwickeln; lassen sich im Labor in Nährlösung gut aufbewahren und vermehren);

3. gewebespezifische, auch „adulte“ Stammzellen (sind auch im Körper „er­wachsener“ Men­schen vor­handen; bilden durch Teilung normaler­weise nur noch eine bestimmte Zellart in den Organen, können aber wahrscheinlich auch zu anderen Zelltypen ausreifen [= „multipo­tent“]; werden bereits seit 40 Jahren bei der Behandlung Leukämiekranker mit Blutstamm­zellen aus dem Knochenmark genutzt; bisher ge­stalten sich die Gewinnung der selten vor­kommenden adulten Stammzellen und ihre Vermehrung unter Laborbedingungen schwie­rig)

Stammzellen lassen sich auch ohne die Klonierungs-Technik gewinnen:

A) aus dem Gewebe von überzähligen“ Embryonen nach künstlicher Be­fruchtung (die sich zwar er­folgreich entwickelt haben, aber nicht mehr in den Körper der Frau eingesetzt werden können) oder aus ab­getrie­be­nen Föten,

B) aus Nabelschnurblut unmittelbar nach der Geburt,

C) aus Körperzellen Erwachsener („adulte“ Stammzellen.; z.B. aus Blut oder Nervengewebe)
Zumindest die Wege B) und C) wären ethisch weniger bedenkliche Quellen des Zugangs zu den be­gehrten Zellen.

Aus biologischer Sicht spricht für die Nutzung embryonaler Stammzellen, dass sie

  • im Labor gut kultiviert und relativ einfach vermehrt werden können
  • sich noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden, gewissermaßen noch „Alleskönner“ sind, die sich zu jeder gewünschten Zellart spezialisieren lassen.

„Adulte“ Stammzellen und andere Stammzellen aus späteren Entwicklungsstadien des Menschen haben derzeit (noch?) folgende Nachteile:

  • Sie lassen sich im Labor bisher praktisch nicht vermehren (mit blutbildenden Stammzellen aus dem Knochen­mark versucht man das schon seit Jahrzehnten – bisher ohne durchschlagende Erfolge).
  • Adulte Stammzellen erfüllen normalerweise im Körper nur noch eine Aufgabe, nämlich in dem Organ, in dem sie sich befinden, Ersatz für genau (und nur) die Zellen dieses Organs zu liefern. Man weiß zwar inzwischen, dass sie eine gewisse Flexibilität besitzen und sich in anderer Umgebung auch zu anderen Zelltypen entwi­ckeln zu können (aber begrenzt auf vielleicht 10 verschiedene Zelltypen).

Ob es gelingen kann, auch adulte Stammzellen durch einen „Jungbrunnen“ zu schicken, sie so weit „rückzuprogram­mieren“, dass sie die Fähigkeiten embryonaler Stammzellen erlangen können, ist nach neuesten Meldungen zwar möglich, konnte aber wohl nur gelingen, weil parallel Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen durchge­führt wurde, um die dort wirksamen biologischen Vorgänge zu verstehen und die Erkenntnisse dann an adulten Stammzellen anzuwenden.

Adulte menschliche Stammzellen fit gemacht, Zell-Uhr zurückgedreht

+ menschliche Stammzellen gewonnen durch Rückprogrammierung – ohne Nutzung von Embryonen
(iPS = induzierte pluripotente Stammzellen)
+ japanische und US-Forscher parallel gleiche Entdeckung gemacht
+ Umwandlung schon zuvor mit Mäusezellen gelungen
+ Hautzellen mit Retro-Viren geimpft, 4 Gene werden zusätzlich in den Zellkern eingeschleust;
die 4 neuen Gene sind aktiv, produzieren 4 Proteine, die den Zellstoffwechsel verändern;
das führt zu einer „Verjüngung“ der Zellen; sie zeigen nach 25 Tagen Verhalten wie embryonale Stammzellen
+ in Gehirn-, Muskel-, Knorpel- und Herzzellen umgezüchtet
+ noch unklar:
Haben diese Zellen wirklich das gleiche Potenzial wie embryonale Stammzellen?
Sie sind Viren-verseucht, sind sie evtl. auch krebsauslösend?
+ ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen nun überflüssig?
solche Forschung war hier und ist wohl auch weiter zusätzlich wichtig für Verständnis und Vergleich der Abläufe in
Zellen
(Spiegel 48/07 S. 158ff; taz 22.11.07)

+ US-Forscher haben Hautzellen von Mäusen zu Stammzellen zurückprogrammiert und damit erfolgreich
eine Blutkrankheit behandelt; angeborene Sichelzellenanämie;
durch diese experimentelle Therapie deutliche Verbesserung erreicht
(taz 7.12.07)

+ seit 2009 genügt ein kurzes Bad in einem „Eiweißcocktail“, der aus den vier wesentlichen Proteinen besteht; Technik: protein induced pluripotent stem cells = piPS;
Wie eines Tages der Weg in die Kliniken aussehen könnte, demonstrierten kalifornische Forscher am vergangenen Sonntag: Sie verwandelten Zellen von Patienten mit einer erblichen Knochenmarkserkrankung in iPS-Kulturen (allerdings noch nicht per Proteincocktail). In diesen wurde der krankmachende Gendefekt behoben, und aus ihnen wurden Vorläuferzellen gezüchtet, wie sie im Knochenmark für die Neubildung von Blut- und Immunzellen zuständig sind. Heilung aus dem körpereigenen Jungbrunnen.
Erlangte dieses Verfahren Anwendungsreife, böte es Therapien für erbliche Leiden und könnte auch den chronischen Mangel bei Knochenmarkspenden beenden. Natürlich betonen Grundlagenforscher, dass bis zur Therapie noch viele Detailfragen zu klären seien.
Aber schon heute zeichnet sich ab, dass es eben nicht aus Embryonen gewonnene Zellen, sondern durch Rückverwandlung gewonnene Stammzellen sein werden, die bald als neuartige Behandlungen in die Kliniken Einzug halten werden.
Auch vor zehn Jahren befanden schon alle Fachleute, dass eine Technik zur Reprogrammierung von Körperzellen die beste Lösung darstellen würde. Nur erschien das utopisch. …
Waren die ES-Experimente vergeblich oder gar unnötig? Nein. Der Durchbruch zur iPS- und piPS-Technik wurde durch die Erkenntnisse aus der ES-Zellforschung erst ermöglicht. Und paradoxerweise machen sie diese dadurch nun überflüssig.
(Die Zeit 4.6.09 Nr. 24-2009 S.33;
gesamter Text unter:
http://www.zeit.de/2009/24/M-Stammzellentherapie?page=all
)

Konsequent-inkosequent ist daher auch der aktuelle Beschluss der Synode der EKD zur Stammzellforschung:

Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland am 7.11.07
zur Stammzellforschung

„Die Synode der EKD bekräftigt, dass die EKD die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien für die Forschung ablehnt.
Die gesetzliche Regelung in Deutschland verbindet das Bemühen, Anreize für diese Zerstörung auszuschließen, mit der Bereitschaft, Grundlagenforschung mit bereits existierenden Stammzelllinien zuzulassen, auch um die dabei ge­wonnenen Forschungsergebnisse für die ethisch unbedenkliche Forschung mit adulten Stammzellen zu nutzen.
Die Verunreinigung der vor dem gesetzlichen Stichtag (1. Januar 2002) gewonnenen Stammzelllinien hat zu Forde­rungen nach einer Aufhebung jeder Stichtagsregelung zugunsten einer Einzelfallprüfung bzw. nach einer Verschie­bung des Stichtages geführt.
Die EKD-Synode hält eine Verschiebung des Stichtages nur dann für zulässig,
+ wenn die derzeitige Grundlagenforschung aufgrund der Verunreinigung der Stammzelllinien nicht fortgesetzt werden
kann und
+ wenn es sich um eine einmalige Stichtagsverschiebung auf einen bereits zurückliegenden Stichtag handelt.
Zudem sollten die Mittel für die Forschung an adulten Stammzellen deutlich erhöht werden.“

Der deutsche3 Bundestag beschloss am 11.4.2007, den Stichtag im Stammzellgesetz von 2002 einmalig zu verschieben. Die neue Regelung ermöglicht deutschen Forschern der Zugang zu Zellkulturen, die vor dem 1.5.2007 entstanden sind. Ein vollständiges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen lehnte der Bundestag erneut ab.

3.2. Fließende Grenzen?

Durch die vielfältigen Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die Zellen unter den künstlichen Bedingungen im Labor lassen sich oft keine eindeutigen Grenzen mehr festlegen. Das Entwicklungsvermögen einer Zelle ist nicht mehr allein aus sich selbst heraus zu begreifen, sondern „kontextuell“ (durch die Umgebung beeinflusst) und „relational“ (nur in Beziehungen zu verstehen). Ohne die Umstände, unter denen eine Zelle gedeiht, ohne die „Zutaten“ und Eingriffs­möglichkeiten etwa des Biochemikers ist das wahre Potenzial einer Zelle nicht mehr zu verstehen. So gelang es, aus embryonalen Stammzellen (der Maus), die eigentlich nur „pluripotent“ sein sollten, sowohl Eizellen als auch Samen­zellen zu züchten, die sich auch als zeugungsfähig erwiesen – damit waren sie aber „totipotent“ ge-(macht)worden. Es erscheint durchaus möglich, dass bald auch „adulte“ Stammzellen oder gar  normale Körperzellen zum Stadium der Totipotenz „rückprogrammiert“ werden könnten.

Sind auch sie dann als „potenzielle Embryonen“ zu schützen?

Oder sollten künftig alle Produkte der Labor-Kunst grundsätzlich anders bewertet werden als natürlich entstandene menschliche Embryonen und ihre Zellen?
klonscherz

 

4. Anhang:

 

Faule Kompromisse, Doppel-Moral ?

a) Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Import von Stammzellen (Januar 2002):
Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus „überzäh­ligen“ Embryonen (nach Retorten-befruchtung) ist und bleibt in Deutschland verboten;
ABER:
der Import von Stammzellen, die im Ausland bereits zur Verfügung stehen und aus „überzähligen“ Embryonen ge­won­nen wurden, ist für begrenzte Forschungszwecke zu­gelassen

b) Forderung nach klarem Verbot der Forschung an Stammzellen, die in Deutschland oder im Ausland aus mensch­li­chen Embryonen gewonnen wurden
ABER:
Wenn mit Hilfe solcher Forschungen dann doch eines Ta­ges anwendungsreife Heilungsmöglichkeiten für schwere Er­krankungen zur Verfügung stehen – werden diese dann nicht selbstverständlich auch für Patienten in Deutschland genutzt werden?

Evangelische Kirche in Deutschland:
Kein einheitlicher Standpunkt über den Beginn menschlichen Lebens

Ein Teil der Kammer-Mitglieder sieht den Embryo bereits von der Befruch-tung der Eizelle an als einen sich entwi­ckelnden Menschen, der durch das Grundgesetz (Artikel 1 und 2) geschützt ist.

Andere sprechen vom vorgeburtlichen Menschsein nur dann, wenn die äußeren Umstände für eine Ent­wicklung gege­ben seien. Darunter sei insbesondere die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Ge­bärmutter zu verstehen.

(Studie der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland

„Im Geist der Liebe mit dem Leben umgehen“ 13.8.2002)

 

Der Mensch – sein eigener Schöpfer?

Argumente und Denk-Anstöße aus der biblisch-christlichen Tradition

1. der Mensch in der Schöpfung
a) Staunen und Danken
“Herr, wie sind deine Werke so groß und viel. Du hast sie weise geordnet, und die Erde ist voll deiner Güter.“ (Psalm 104,24); „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst?“ (Psalm 8,5);
der Mensch als Geschöpf unter anderen Geschöpfen; Staunen über die Fülle und Vielfalt der Werke Gottes; Dankbar­keit für das Geschenk des Daseins; Annäherung an die Schöpfung in Demut und Zurückhaltung: „die Welt Gut-sein-lassen“
b) Entdecken und Gestalten
„Macht euch die Erde untertan“ (1.Mose 1,28); „bebaut und bewahrt sie“ (1.Mose2,15);
der Mensch darf die Natur erkennen, er darf sie umgestalten und nutzen, aber diese Welt soll ein Garten bleiben und nicht zur Wüste verkommen; die Herrschaft über andere Menschen ist ihm nicht aufgetragen
c) halb Engel und halb wildes Tier
“Gott der Herr gebot dem Menschen: Du darfst essen von allen Bäumen im Garten, aber von dem Baum der Erkennt­nis des Guten und Bösen sollst du nicht essen“ (1.Mose2,16f); „Alles ist mir erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten“ (1.Kor.6,12); die Bibel hat ein realistisches Menschenbild: Menschen sind fehlbar, halten gesetzte Grenzen nicht ein

2. Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen
„Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde“ (1.Mose1,27; siehe auch 1.Mose9,6 und Psalm 8,5ff)
das biblische Menschenbild; der Mensch als Geschöpf mit besonderer Stellung und Verantwortung; Leben und Dasein als Geschenk; der Mensch als endliches Wesen; mit Grenzen und Beschränkungen leben; Leid, Krankheit, Behinde­rungen gehören zu unserem Leben; in der Gottebenbildlichkeit gründet auch die Menschen-Würde;
Mensch von Anfang an: „Du hast mich gebildet im Mutterleibe, deine Augen sahen, wie ich entstand“ (Psalm 139,13+16; auch Hiob10,10f)
3. Rechtfertigung
Gottes vorbehaltlose und bedingungslose Zuwendung zu jedem Menschen; Anerkennung als Mensch ist von keinen Eigenschaften abhängig, gilt auch für Kranke und Behinderte, Sterbende und Ungeborene

4. Tötungsverbot
“Du sollst nicht töten“ (2.Mose20,13; 1.Mose 9,6); schützt den Menschen als Person

5. Auferstehungshoffnung
Hoffnung, die über Leid, Krankheit und Tod hinaus tragen kann; gegen Heils-Versprechen und Heils-Erwartungen an­gesichts des medizinischen Fortschritts;

Wann beginnt menschliches Leben?

diskutierte Einschnitte in der Menschwerdung:

 

  • Entschluss von Eltern, ein Kind haben zu wollen
  • Eindringen der Samenzelle in die Eizelle
  • Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
  • Ausschluss natürlicher Mehrlingsbildung und die damit verbundene endgültige Individuation (10.-14.Tag)
  • Einnistung des Embryos in die Gebärmutter (10.Tag)
  • Ausbildung des Primitiv-Streifens (14.Tag)
  • Organ- und Gestaltbildung abgeschlossen (Ende des dritten Schwangerschaftsmonats)
  • Ausbildung von Hirnstrukturen
    („Hirnleben-Kriterium“ in Anlehnung an das Hirntod-Kriterium bei der Organtransplantation; Synapsen als Ver­bin­dungen zwischen Nervenzellen; frühestens ab 70. Tag nach der Befruchtung; dieser Zeitpunkt kann mit Ultraschall hinreichend genau festge­stellt werden)
  • Auftreten von (Schmerz-)Empfindungsfähigkeit (etwa vierter Lebensmonat)
  • erste von der Schwangeren wahrgenommene kindliche Bewegungen
  • Überlebensfähigkeit außerhalb der Gebärmutter
  • Geburt
  • erster Atemzug (jüdischer Kulturkreis)
  • Zustimmung des Vaters
  • Ausbildung der Fähigkeit zur Zeiterfahrung
  • Ausbildung eines Selbstbewusstseins
    (Ethik in der Medizin, Reclam 2000, S. 135, 138, 150, 165)

 

Meinungsbildung im Nationalen Ethikrat in Deutschland:
Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken

(Stellungnahme 13.9.2004)

1) Klonen zu Fortpflanzungszwecken:

Votum: „Der NER spricht sich einstimmig für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwe­cken … aus. Ebenso einmütig ist der NER der Auffassung, dass das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken nicht nur mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Forschung, sondern unbedingt abgelehnt werden muss.“

Argumente (Auswahl):

  • Beim Klonen zu Fortpflanzungszwecken wird die genetische Ausstattung absichtlich von Dritten so festgelegt, dass sie mit derjenigen eines bereits lebenden oder verstorbenen Menschen identisch ist. Damit verstößt das Fortpflanzungsklonen gegen das Selbstverständnis und die grundlegenden Werte einer Gesellschaft, die sich auf die Achtung der Unverfügbarkeit jedes Menschen gründet.
  • Wenn Fortpflanzungsklonen von dem Ziel bestimmt wird, Menschen herzustellen, die den Vorstellungen und Er­wartungen ihrer „Produzenten“ entsprechen … kommt es zu einer mit dem Respekt vor der Menschenwürde un­vereinbaren Instrumentalisierung.
  • Klonen zu Fortpflanzungszwecken ist mit dem Bestreben verbunden, das Kopieren vorhandener Genome zu nut­zen, um Menschen mit bestimmten gewünschten genetischen Eigenschaften auszustatten. Gefördert und verwirk­licht wird damit der Versuch einer positiven Eugenik.
  • Klonen zu Fortpflanzungszwecken verletzt mit der absichtlichen Festlegung der genetischen Ausstattung den Re­spekt vor der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Selbstbestimmung des Einzelnen. Diese müssen schon zu einem Zeitpunkt gesichert sein, zu dem die Ausübung der Selbstbestimmung noch nicht möglich ist.
  • Fortpflanzungsklonen verletzt die im menschlichen Selbstverständnis verankerte Vorstellung davon, wie Men­schen entstehen sollen.
  • Fortpflanzungsklonen führt zur Auflösung bislang selbstverständlicher Verwandtschafts- und Generationenver­hält­nisse. Beziehungen mit zentraler Bedeutung für die soziale Identifikation werden so unklar.
  • Klonexperimente … unter den gegenwärtigen Bedingungen … hoher Verbrauch an Eizellen; gesundheitliches Ri­siko für Frauen, Gefahr von Instrumentalisierung und Kommerzialisierung
  • Fortpflanzungsklonen im Tierversuch bisher mit hohem Risiko schwerster Gesundheitsschäden und Fehlbildun­gen verbunden; hohe Rate an Fehlgeburten
  • zumindest in der Forschungsphase wären Menschenversuch unumgänglich

2) Klonen zu Zwecken der biomedizinischen Forschung:

Votum A): Beibehaltung des Verbots des Forschungsklonens (5 Unterzeichner)

Votum B): Begrenzte Zulassung des Forschungsklonens (12 Unterzeichner)

Votum C): Verbot des Forschungsklonens zum gegenwärtigen Zeitpunkt (5 Unterzeichner)

 

Literaturangaben und Quellen:

gefunden bei:
http://www.krause-schoenberg.de/SB15_klonen_stammzellen.htm

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…danke an TA KI

Gruß an die “Artenvielfalt”qual-der-wahl

Der Honigmann

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Durchbruch in US-Klonforschung – Ethikdebatte wieder gefragt

klonen

In der letzten Woche veröffentlichte Dr. Shoukrat Mitalipov eine Studie im Magazin “Cell”, die großes Aufsehen erregte. Ihm ist es gelungen, menschliche Zellen zu klonen, was bislang nicht möglich war. Zu den ethischen Konsequenzen dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse hat unsere Korrespondentin Zina Zhuk Frau Prof. Dr. Engels, die Sprecherin vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften in Tübingen, interviewt.

Frau Professor Dr. Engels, letzte Woche gab es in der Stammzellforschung eine Veröffentlichung, die Schlagzeilen gemacht hat. In einer Studie erläutert Dr. Metalipov, wie es möglich ist, menschliche Zellen zu klonen. Was bedeutet dieser Forschungsduchbruch für die Debatten in der Bioethik?

Zunächst geht es bei diesem Verfahren darum, dass ein Klonembryo hergestellt wird, die Zellen selbst werden nicht geklont, sondern es wird ein menschlicher Klon im Embryonalstadium hergestellt und daraus werden die sogennanten embryonalen Stammzellen gewonnen, die sich dann zu allen Zelltypen des menschlichen Organismus ausdifferenzieren lassen. Das Ziel ist, maßgeschneidertes Gewebe und Zellen für Patienten und Patientinnen zu gewinnen, die erkrankt sind.

Das hört sich nach einem Fortschritt für die medizinische Forschung an, das könnte den Menschen sehr gut helfen.

Ja, es ist aber interessant, wie deutsche Wissenschaftler in der letzen Woche auf diese Berichte reagiert haben. Zum Teil war die Rede davon, es komme zu spät beziehungsweise sei nicht nötig; andererseits wurde betont, es seien noch große Hürden zu nehmen, bevor man überhaupt so weit sei. Das Problem ist aber doch: die ethischen Probleme bei diesem Verfahren sind meines Erachtens noch viel größer als bei der Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus überzelligen Embryonen. Das Problem ist jetzt, dass einmal dass menschliches Leben in der Frühphase seiner Entwicklung instrumentalisiert wird, das heißt es wird nur deswegen ein Klon hergestellt, beziehungsweise ein menschlicher Embryo, um ihn anschließend zu zerstören, um embryonale Stammzellen zu gewinnen. Das zweite Problem ist, dass aus dem selben Klon, wenn man ihn jetzt in die Gebärmutter einer Frau transferieren würde, ein Kind heranwachsen und neun Monate später zur Welt kommen könnte; die Technick ist soweit.

Inwiefern wirkt sich diese Studie, die in den USA in einem ganz anderen gesetzlichen Rahmen entstanden ist, auf die deutsche Wissenschaft aus?

Auf die deutsche Wissenschaft wird sie sich zunächst einmal nicht auswirken, weil dieses Verfahren bei uns verboten ist. Und wir dürfen auch nicht embryonale Stammzellen, die nach diesem Verfahren im Ausland hergestellt werden, importieren. Wir dürfen nur embryonale Stammzellen aus sogenannten überzähligen Embryonen nach Deutschland importieren, und zwar nach ganz strengen Regeln. Wir haben ja seit 2002 ein Gesetz über den Import von embryonalen Stammzellen, und dieses Gesetz schreibt ganz strenge Regeln vor, unter welchen Bedingungen man das darf; man muss ganz genau die Forschungsziele angeben. Man muss beweisen, dass es keine anderen Alternativen gibt, dass es hochrangige Ziele sind usw. Das wird von einer Ethikkomission überprüft.

Frau Prof. Dr. Engels, was würden Sie sich wünschen im Bezug auf eine deutsche Bioethikdebatte? Was müsste in Deutschland passieren? Was müsste hier thematisiert werden?

Genau dieser ganze Komplex. Der Nationale Ethikrat hat sich ja, ich glaube es war 2004, schon zum Klonen geäußert. Zum sogenannten reproduktiven Klonen und zum sogenannten
Forschungsklonen, auch zum sogenannten therapeutischen Klonen, also Klonen für Forschungszwecke, für Reproduktionszwecke, für Therapien. Diese ganze Diskussion müsste jetzt aber angesichts der Entwicklungen in Amerika noch einmal aufgegriffen werden. Ich möchte hinzufügen, dass es jetzt noch ein weiteres Problem gibt. Nämlich das Problem, dass man für diese Methode sehr viele Eizellen benötigt. Wenn sich das durchsetzen würde als Therapie, würden sehr viele Eizellen benötigt und die Frauen sowie das von Anfang an existierende Lebensrecht eines Embryos instrumentalisiert. Damit würden wir Menschen, die ein Lebensrecht und eine Menschenwürde haben, instrumentalisieren.

gefunden bei:
http://german.ruvr.ru/2013_05_23/217545347/

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…danke an TA KI

Gruß an das Gewissenchimaren-oder-wolperdiemu2

Der Honigmann

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