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Mit ‘Unrecht’ getaggte Artikel


Der Vergleich zw. Deutschland und Endland im derzeitigen System – wer ist wer und wird wie “regiert” bzw. wie Menschenhandel betrieben wird….

….danke an Conrebbi für diese Widmung.

….danke an Schluff Infoline

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Gruß

Der Honigmann

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Zu Anfang dieser neuen 9 – Teiligen Serie, möchte ich einmal folgende Dinge klar zum Ausdruck bringen:

Nein, allwissend bin ich nicht und nein, auch die alleinige Wahrheit habe ich sicherlich nicht gepachtet, oder gekauft! Nein, es geht mir nicht darum, jemanden meine Meinung, oder mein Weltbild aufzwingen zu wollen und nein, mir sind auch negative Kritiken nicht zu wider!

Ja, ich finde Kritiken jeglicher Art gut und betone ausdrücklich, dass auch negative Kommentare willkommen sind, auch wenn die Kommentatoren teilweise ziemliche „Prügel“ beziehen, sind sie hier auf dem „HONIGMANN – BLOCK“ wie ein Elixier, denn sie hauchen diesem Blog Leben ein, sie sind Teil einer Seele und nur dann funktioniert ein Blog wie dieser, denn dann hat er ein „Gewissen“, ein Gewissen, welches im „richtigen Moment“ warnen kann…

Haben Sie also alle recht vielen Dank für die Zahlreichen Kommentare und Kritiken in meiner letzten Serie, bleiben Sie sich selbst treu und rufen Sie „laut“, wenn Ihnen etwas gegen den „Strich“ geht, auch hier beim „HONIGMANN – BLOCK“!

Herzlichst Ihr Nussknacker

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Fassen wir hier einmal kurz den derzeitigen Wissensstand chronologisch von heute bis in die weite Vergangenheit zusammen.

Sicherlich werde ich viele Wichtige Ereignisse weglassen, doch will ich hier die mir Wichtigsten nennen. Wenn auch einige von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser wieder fragen werden, „wo sind denn die Beweise“, sei vorab dazu gesagt:

Es gibt zigtausend Beweise, überall zu sehen und zu lesen, doch was nützen alle Beweise, wenn das wahre „Unrecht“ vor keinem Gericht verhandelt werden wird?

Es wird Zeit, Zeit ein solches gerechtes „Gericht“ zu schaffen, ein „Gericht“, welches zur Wahrheit führt, in dem es einen Prozess gegen das Unrecht dieser Welt führt!

Auch wenn die „Strafen“ am „ENDE“ „Vergebung“ (nicht verzeihen) sein werden…

…sollten wir hier damit anfangen, dieses „Gericht“ zu schaffen…

Fakten kurz chronologisch zusammengerafft:

 Bin Laden starb am 02.12.2001 an einem langjährigen Nierenleiden und wurde nicht in der Nacht zum 1. Mai 2011 hingerichtet…

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 In Libyen herrschte kein „Unterdrücker Gaddafi“, nein, es war das reichste Land Afrikas, die Menschen dort hatten kostenlose Versorgung im Krankheitsfall und kostenlose Bildungsmöglichkeiten. Das Land Libyen hatte ein riesiges Bauprojekt der eigenen Wasser- und Energieversorgung verwirklicht und Gaddafi wollte den „Goldstandart“ wieder einführen und eine „Afrikanische“ Währung erschaffen, um sich somit absolut vom „System“ zu lösen, darum musste er weg…

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Das Erdbeben in Japan wurde durch „Haarp“ ausgelöst und der sogenannte „Tsunami“ der dort stattfand, war kein Tsunami, sondern das aufsteigende Meerwasser, ausgelöst durch eine „nukleare Unterseeexplosion“! Alles passierte mit vorheriger „Ansage“.

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Das Erdbeben in Haiti wurde durch „Haarp“ ausgelöst und Haiti wurde direkt nach dem „Beben“ von den US – Marines besetzt, noch bevor „Hilfstruppen“ im Lande waren. All das geschah unter der „Schirmherrschaft“ von Bill Clinton!

Die „weisen Haitianer“ verbrannten die „Saatgutschenkung“ bestehend aus 400.000 Tonnen genverändertes Getreide von Monsanto…

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9/11 war kein „islamistischer Anschlag“, ausgeführt von Bin Laden und seinen 19 Räubern. Die Gebäude wurden gesprengt und nebenbei wurden in WTC 7 „tonnenweise“ Beweise vernichtet und im Pentagon sind 125 Mrd. Dollar „verdunstet“. Es waren viele „Drahtzieher“ beteiligt, einige haben Milliarden verdient, wenn auch aus Versicherungsleistungen, wie „Silberstein“. Diese Attacke unter falscher Flagge war nötig, um den Krieg gegen den „Terror“, den es nicht gibt zu entfachen (PUNKT)

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Der Kennedy–Mörder war nicht Lee Harvey Oswald, sondern das FBI durch eine Kabale des „Scull and Bones Orden“, weil er die FED auflösen wollte. Marilyn Monroe, alias Norma Genes, wurde aus gleichen “Kreisen” ermordet.

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Pearl Harbor war eine von der USA provozierte Attacke unter falscher Flagge, um in den zweiten Weltkrieg eintreten zu können.

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Die Gräueltaten der “polnischen Reiter” gegen die Deutschen Frauen und Kinder im „Korridor“ waren gezielte Provokation, um Deutschland zu zwingen, sich zu wehren und somit in den zweiten Weltkrieg zu treiben (PUNKT)

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Der  war eine Aktion unter falscher Flagge, um die „Globalsozialisten“ zu verdrängen und den „Nationalsozialisten“ wurde der „Weg“ frei…

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Es gab die Vril–Gesellschaft und es gab und gibt „Flugscheiben“ mit Levitationsantrieb, doch werden sie nicht unsere „Rettung“ sein (PUNKT)

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Das die europäischen „Königshäuser“ abgeschafft werden sollen und nur noch Monarchen aus den 13 Illuminati – Blutlinien bestehen sollen, wurde bereits 1871 breit veröffentlicht. Die Deutschen haben den ersten  Weltkrieg nicht angefangen, nein, sie wurden durch eine freimaurerische Kabale dort hineingetrieben und nein, der Deutsche Kaiser Willhelm II. hat niemals abgedankt, er wurde abgedankt…

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Die Versenkung der MS. Lusitania war eine von den USA provozierte Aktion unter falscher Flagge, um in den ersten Weltkrieg eintreten zu können. Die Deutsche Regierung schaltete vorher Warnanzeigen in der „New York Times“…

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Die Einigung des deutschen Reiches unter Bismarck fand seinen „Gipfel“ in der Ermordung des Bayrischen Königs Ludwig II., dessen Bauprojekt „Neuschwanstein“ in „letzter Instanz“ von Bismarck finanziert wurde, da die Bayrische Staatsregierung ihm den „Geldhahn“ zugedreht hatte und der König durch seine freimaurerische Verwirrung an diesem Projekt festhielt…

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In Norddeutschland hatte es nie wirklichen Adel gegeben, außer den gewählten Herzog von Oldenburg. Das freie Emsland wurde dem von Arenberg als „Entschädigung“ gegeben, da er seine Ländereien gegen Napoleon in der Eifel verloren hatte. Er bekam diese „Entschädigung“, da er hoch in der Hierarchie der „Logensysteme“ stand. Der Nachfahre nennt sich noch heute „der 7. Herzog von Meppen“, er wurde nie als „Herzog“ gewählt und seine Firma heißt „von Arenberg Meppen GmbH“, mit Sitz in Duisburg, die noch heute das freie Emsland durch Forstwirtschaft und „Erbpacht“ aussaugt…

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Martin Luther war der „gemachte“ Gegenpart des Papstes, um die „Christianisierung“ in Deutschland voran zu treiben, denn vorher gab es hier kaum Christen und die Niederschlagung des „Bauernaufstandes“ und die Verfolgung der „Wiedertäufer“ (Wiedertaufe hatte nichts mit „Reinwaschung“ der Sünden zu tun, sondern war eine Anlehnung an die Arische Erstwaschung im reinen Fluss der Neugeborenen. Die deutschstämmigen Amish-Leute in den USA halten noch heute unter dem Tarnmantel „fundamentaler Christen“ daran fest und ich auch, ohne Tarnung) war nötig, um dieses „Machtsystem“ den Theutschen aufzudrängen.

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Die Hetzerei des Schwanenordens und nachdem Kaiser Rudolph II. den sogenannten „Maiestetenbrief“ aufgesetzt hatte, in dem Böhmen und Mähren Religionsfreiheit zugesichert wurde (Religionsfreiheit ist hier gemeint, „ein Leben frei von religiösen Zwängen“), wurde dieser abgesetzt und ging als „aufsässiger und gestörter Kaiser, der seiner nicht würdig war“, in die Geschichtsschreibung ein. Durch den sogenannten „Prager Fenstersturz“ nahm dann das Leid seinen Lauf im dreißig jährigen Krieg, welcher uns Theutsche fast ausgerottet hätte…

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Im Jahre 1086 wurde der Merowinger Prinz Chrestos in Konstantinopel hingerichtet und die sogenannten ersten „Kreuzzüge“ waren ein Vergeltungsschlag für diesen Akt. Die Evangelienschreiber Markus, Matthäus, Lukas und Johannes lebten im 15. und 16 Jahrhundert und erfuhren eine Amnestie durch die Englische Königin Elisabeth I. im Jahre 1558. Erst durch die Übersetzung der Bibel durch Martin Luther, gab es das neue Testament mit den „vier Evangelien“ und die Vermischung von Jesua ben Joseph (Predigender Nomade vor ca. 2000 Jahren im Orient) und Christus (Chrestos der Merowinger 1050 bis 1086) als „Jesus Christus“!

Zeige mir bitte einer eine „Bibel“ mit „neuem Testament“ in Latein, bevor Luther diese ins Deutsche übersetzte und damit das „neu Hochdeutsch“ einführte und „alt Hochdeutsch“ dem „Untergang“ weihte…

…es gibt sie nicht…

….machen wir einen “Strich” darunter.

Bis hier her erst mal und weiter in Teil 2…

weiter zu Teil 2

weiter zu Teil 3

weiter zu Teil 4

Herzlichst

Ihr Nussknacker

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Gruß

Der Honigmann

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http://www.gt-worldwide.com/rechtsstaat_lutze_16-10-11.html

Rückübertragung ist immer noch ein Thema. Zigtausende deutscher Staatsbürger haben großes Unrecht über sich ergehen lassen müssen, als ihre Rechte im Jubel der Millionen nach 1989 unter die Räder von Trabis und der Interessen des ganz großen Kapitals gelangt sind. Axel Lutze ist einer von ihnen: Seine Familie wurde – staatlich verordnet – entehrt und er selbst kriminalisiert. Lesen Sie hier das Dossier einer unfassbaren Vergewaltigung von Recht und Empfinden, von Menschlichkeit und Anstand im Umgang mit Opfern, die auch ohne die bundesdeutsche Häme schon – eigentlich – genug gelitten haben.

Warum ist in diesen Fragen die Politik ebenso wie die Rechtssprechung so bigott? Kann es sein, dass die Summen zu hoch sind?

Immerhin geht es um Vermögen von geschätzt mehr als einer Billion Euro -, um die die einstigen Eigentümer betrogen worden sind. Das entspricht dem Wert des Aktienkapitals der 30 im Dax gelisteten internationalen Aktiengesellschaften.

Der Rechtsstaat hat sich abgeschafft

Von Axel Lutze

Taschentuch. Wo ist mein Taschentuch. Ich spüre, wir mir eine Träne über die Wange läuft. Vor meinen Augen sehe ich das Haus am See in Zeuthen am Berliner Stadtrand. Heruntergekommen. Aber meines. Als Erbe sollte ich dort das Andenken meines Vaters und Großvaters in Ehren halten. Eigentlich. Aber das Haus wurde meiner Familie genommen. Es sei eine “besatzungshoheitliche” Enteignung gewesen – und deshalb sollte ich es auch nicht zurückerhalten, sagen die, die - eigentlich! – für Recht sorgen sollten. Doch ich kämpfe. Es sind viele Schritte nötig zum Erfolg. Doch auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten. Jetzt sitze ich (zum wievielten Mal? …) vor Gericht und sinniere. Was heißt das denn: “besatzungshoheitlich”? Tatsächlich ist es diese Wortschöpfung, die Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß möglich gemacht hat. Ich werde mich mit diesem Thema noch gesondert beschäftigen.

Eine Stimme weckt mich aus meinem Sinnieren. Der Richter.

Ich atmete tief ein. Erschrocken seh ich mich um, ob das von den Anwesenden bemerkt worden ist. Der Anlass lässt ein Stück Rechtsstaatlichkeit zurückkehren. Soeben hat der Vorsitzende des 6. Senats beim Oberverwaltungsgericht Berlin den Urteilstenor in der mich betreffenden Sache verkündet: „Im Namen des Volkes! – Das Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wird aufgehoben und die Beklagte für verpflichtet erklärt, dem Kläger einen Bundesvertriebenenausweis ,C’ auszustellen.“ (Datum Aktenzeichen)

Es könnte sein, denke ich, …

Die Bundesvertriebenenausweise sind in drei Kategorien ausgestellt worden: A – für die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten; B – für die Vertriebenen aus dem Sudetenland; C – für die Vertriebenen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
Diesen Ausweis zu besitzen bedeutet, zu dem Kreis der Lastenausgleichsberechtigten (LAG) zu gehören. Für verlorengegangene Vermögenswerte in Form von Grundstücken gab es die so genannte LAG-Hauptentschädigung. Das Urteil der OVG Berlin ist deswegen von besonderer Bedeutung.
Die dramatischen Umstände der Flucht beschreibt Axel Lutze in diesem Buch: “Man kann auch ohne Tränen weinen” erschien bei Frieling.

Damit hatte dieses Gericht die dramatischen Umstände1) meiner Flucht aus der damals noch in der Amtssprache genannten sowjetischen Besatzungszone anerkannt.

Ich erhielt den „AUSWEIS für Vertriebene und Flüchtlinge C, Nr. 30012/20925“2).

Damit gelangte ich in den Personenkreis, der von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffen war. Um diese Folgen zu mildern, schuf der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG). Schon der Name machte den Zweck dieses Gesetzes deutlich. Die deutsche Sprache3) erklärt das Ausgleichen  als die Beseitigung von Unterschieden und die Herstellung eines Gleichgewichts.

Ich erhielt auch für ein von den kommunistischen Behörden in der DDR enteignetes Grundstück, bei dem ich Miteigentümer war, eine LAG-Hauptentschädigung in Höhe von damals neunhundertzweiunddreißig Deutsche Mark und achtzehn Pfennige.

Auch die Entschädigung hat die deutsche Sprache4) bisher eindeutig definiert: Jemandem einem Ersatz geben, jemandem für einen Verlust mit Geld zu entschädigen. Die Formulierungen im Lastenausgleichsgesetz waren klar und ließen keine Umdeutung zu. Es waren Leistungen, die nicht zurückgefordert werden konnten. Auch eine direkte Rückforderungsvorschrift gab es nicht. Sie wäre ohnehin illusorisch: West und Ost befanden sich im „Kalten Krieg“.

Zur Erklärung

Erst den Politikern im Vereinigungsprozess blieb es vorbehalten, die seit Martin Luther klare deutsche Schriftsprache für ihre Zwecke auf der Suche nach zusätzlichem Geld zu verfälschen. Zwar wurde das Lastenausgleichsgesetz als nun überflüssig außer Kraft gesetzt. Doch wenig später wurde es in geänderter Form mit der Rückforderungsmöglichkeit (§§ 350 a, 350b und 350c LAG) wieder in Kraft gesetzt. Die Politiker hatten sich die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, einem von den Kriegsfolgen besonders schwer betroffenen  Personkreis in die Hosentasche zu fassen und daraus Geld zu nehmen.

Merkwürdig ist dabei, die Verwendung der so erlangten finanziellen Mittel. Entschädigungsansprüche nach den LAG gibt es nicht mehr und so wird erneut ein Stück Abschaffung des Rechtsstaats sichtbar. Diese Mittel sollen für die Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz – ein Gesetz, nach dem die Betroffenen einer „besatzungshoheitlichen“ Enteignung mit einem Bruchteil des Wertes ihren erneut – diesmal vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland – enteigneten Vermögenswert entschädigt werden sollen.

Das ist eine bemerkenswerte politische Praxis: Bisher galt im „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland: Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, muss auch dessen Finanzierung geregelt sein. Da es das Ausgleichsleistungsgesetz vor der Rückforderungsmöglichkeit des geänderten LAG gab, müssen die vorher bereitgestellten finanziellen Mittel im politischen Sumpf verschwunden sein.

Auch ich erhielt einen Rückforderungsbescheid …

… über diesmal 466,09 Euro.

Mit diesem Bescheid wurde das Widerspruchsrecht ausgeschlossen. Als Rechtsmittel wurde nur die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung für diesen belastenden Verwaltungsakt habe.

Ergo

Dieser Rückforderungsbescheid zeigte aber, dass der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland sich einem weiteren Stück Rechtsstaatlichkeit verabschiedet hatte. Er sah den Bürger nicht mehr als Individuum mit Rechten und Pflichten, sondern nur noch als Mittel zum Zweck. In diesem Bescheid war das für einen belastenden Verwaltungsakt sonst erforderliche Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Selbst gegen einen Steuerbescheid hat der Bürger noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser Rückforderungsbescheid verlangte von ihm, dass er sofort ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einleiten müsste. Außerdem würde ein solches Vorgehen keine aufschiebende Wirkung haben; das heißt, er müsste erst einmal zahlen, bevor ein ordentliches Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheidet.

Schon hier zeigt sich, das der „Rechtsstaat“ die grundgesetzlich geschaffene Schlichtungsinstanz für Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürger und Staat nicht mehr ernst nimmt und ihr nur noch eine scheinbare Bedeutung beimisst.

Der Rückforderungsbescheid wies mich darauf hin, dass das seinerzeit enteignete Grundstück „rückübertragen“ wurde; ein Schaden also nicht entstanden sei. Die seinerzeit gewährte LAG-Hauptentschädigung wäre zu unrecht gewährt worden und müsse deshalb zurückgezahlt werden.

Ich schüttelte mit dem Kopf über einen solchen Unsinn.

Natürlich war ein Schaden entstanden. Er war fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen worden. Auch nach seiner Kenntnis des Rechts war dieser Bescheid verfassungswidrig. Ich holte aus meinem Bücherregal einen Kommentar zum Grundgesetz6) und las nach:

Das Grundgesetz sagt zur Rückwirkung

„Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Gesetzes, das abgeschlossene Tatbestände erfasst, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Rechtssätzen zu beurteilen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten sind.

    Zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört die Rechtssicherheit. Der Staatsbürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können. Er muss darauf vertrauen können, dass sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen anerkannt bleibt. In diesem Vertrauen wird der Bürger aber verletzt, wenn der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände ungünstigere Folgen knüpft als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war – echte Rückwirkung. Zum anderen kann unter Umständen auch das Vertrauen des Bürgers darauf beanspruchen, dass seine Rechtsposition nicht nachträglich durch Vorschriften entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken – unechte Rückwirkung. Denn es ist auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, dass der Vertrauensschutz verletzt wird, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seiner Disposition nicht zu berücksichtigen brauchte.“

Leibholz/Rinck Grundgesetz

- Kommentar an Hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Verlag Dr. Otto Schmidt KG

Ich las noch einmal den Rückforderungsbescheid. Dabei fiel mir auf, dass in meinem konkreten Fall der über zweitausend Jahre alte Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ (Nicht zweimal das Gleiche) vom „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland mit den Füßen zertreten wurde: Axel Lutze ist Rechtsnachfolger seines Großvaters.

In einem anderen Verfahren für einen „besatzungshoheitlich“ enteigneten Vermögenswert, wurde ich als unwürdig für den Empfang von Ausgleichsleistungen bezeichnet (Az VG Berlin 22 A 506.05 vom 10. November 2005).

In dem entsprechen Urteil wurde mein Großvater posthum zu einem Mittäter nationalsozialistischer Verbrechen gemacht, obwohl er nicht Mitglied der NSDAP war und für ihn ein Rehabilitierungsbescheid der Russischen Föderation  vorlag. Das war die erste Bestrafung für Axel Lutze, der bei Kriegsende fünf Jahre alt war.

Was für ein Unsinn. Das zeigen auch die drei folgenden Dokumente
direkt aus Moskau und aus der US-Botschaft in Berlin

Dieses Dokument – direkt aus Moskau – sagt, dass Hans Oskar Richard Lutze, mein Großvater, nach Internierung im NKWD-Speziallager Nr. 6 (wo er am 8. Dezember 1945 auch gestorben ist) posthum rehabilitiert wurde.
Die deutsche Übersetzung des russischen Dokuments.
Auch das US-Dokument beweist, dass mein Großvater kein Mitglied der NSDAP gewesen ist.

In dem Buch “Die Rückkehr – oder: Verlierer der Einheit” beschreibe ich punktgenau die Schwierigkeiten, die es bereitet hat, diese Rehabilitierungsbescheide überhaupt zu beschaffen. Ich möchte gern mal wissen, wie viele Deutsche überhaupt auf solche ”Positivatteste” zurückgreifen können, wenn sie vom Deutschen Staat ihr Recht fordern – und sonst nichts.

Nun verlangt der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland von mir, Axel Lutze, dass ich zur teilweisen Wiedergutmachung des von den kommunistischen Machthabern in der sowjetischen Besatzungszone angerichteten Schadens einen finanziellen Beitrag leiste. Das ist mir gegenüber nicht nur ein unglaublicher Zynismus, sondern zugleich eine zweite Bestrafung.

Völlig unberücksichtigt gelassen hat der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland, dass ich, Axel Lutze, fünfundfünfzig Jahre von der wirtschaftlichen Nutzung meines Miteigentumsanteils ausgeschlossen war. Das ist für mich eine dritte Bestrafung.

Ich beschließe, diesen Rückforderungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Berlin anzugreifen.

Dazu muss ich zwei Anträge stellen: Einmal in der Hauptsache die Aufhebung dieses Bescheides und zum anderen einen vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik reagierte in der Form, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen werden müsse, weil ich, Axel Lutze, keinen „Aussetzungsantrag“ gestellt habe. Vergeblich suche ich in der Rechtsbehelfsbelehrung einen  entsprechenden Hinweis auf diese vermeintliche Voraussetzung. Was ich fand, war der Hinweis, dass eine eingelegte Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben würde.

Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Dieser „Rechtsstaat“ ist nicht zu verstehen. Da verlangen seine fragwürdigen Exponenten einen Antrag und lassen in dem nachfolgenden Satz schon erkennen, wie sie über diesen noch nicht gestellten, aber schon geforderten Antrag entscheiden würden: Sie würden ihn zurückweisen.

Diese Menschen sollten nicht Juristen, sondern Beschäftigungstherapeuten genannt werden.

Nach dem Grundsatz „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ folgte das Verwaltungsgericht dem „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland und wies diesen Antrag von Axel Lutze ab.

Das war falsch, denn nun sollte auch das Verwaltungsgericht zu spüren bekommen, wie ernst es vom „Rechtsstaat“ genommen wird.

Mit einen Mahnbescheid werde ich aufgefordert, den mit dem Rückforderungsbescheid  verlangten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Geschieht das nicht, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Gegen diesen Bescheid gab es ein Rechtsmittel. In der Rechtsbehelfsbelehrung hieß es, dass dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden müsse.

Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
ignoriert die Dritte Gewalt im Staat

Ich schüttel erneut mit dem Kopf. So etwas war mir noch nicht passiert. Der „Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland ignoriert die 3. Gewalt in diesem Land. Bevor eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in der Hauptsache ergangen ist, wird auf dem Umweg über einen Mahnbescheid dieser belastende Verwaltungsakt – die  Hauptsache – von der als Partei im Verwaltungsstreitverfahren teilnehmenden Beklagten für „rechtens“ erklärt und mit der Zwangsvollstreckung gedroht. Eine größere Mißachtung des „unabhängigen“ Gerichts gibt es nicht.

Es gibt auch keinen Fall in der deutschen Rechtsgeschichte,

in dem der Bürger verpflichtet wird, in ein und derselben Sache nun zwei Verwaltungsstreitverfahren zu führen.

Die neueste Entwicklung

Nachdem die 2. Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, geschieht ein Wunder: Was bisher nicht gewährt wurde, wird auf einmal für Recht befunden – auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird bis zu einer Entscheidung des Gerichts verzichtet.

Erst “nach eventueller Ablehnung” der Klage soll ich – dann sogar mit Säumniszuschlägen und Kontoführungsgebühren – zahlen.

Interessant: die Einfügung des Wortes “eventuell”. Damit wird ausgesagt, dass der Rechtsstaat im Grunde schon gar nicht mehr von einem “Erfolg” ausgeht, der ohnedies dubios wäre und einem Pyrrhussieg gliche. Denn Recht wäre damit nicht geschaffen.

Mein Fazit

Meinem Vater wurde die Ehre abgeschnitten. Meinem Großvater genauso. Unserer Familie wurde der Besitz weggenommen. Zu Unrecht. Doch was noch nicht einmal die Russen in der sowjetisch besetzten Zone getan haben, tut der “Rechtsstaat” Bundesrepublik Deutschland mit einer Chuzpe, die mich aus der Gemeinschaft entfernt. Die Russen haben mir und meiner Familie zu keinem Zeitpunkt der Geschichte eine nationalsozialistische Gesinnung vorgeworfen. Sie haben uns nicht einmal in die Nähe dieses Unrechtsdenkens gerückt. Das haben erst die bundesdeutschen “Rechtsstaatsschützer” getan.

Ich soll aufgeben. Aber dazu habe ich nicht 71 Jahre meines Lebens gekämpft.

Ich kehre Deutschland den Rücken. Ziehe nach Polen. Mit meiner Heimatstadt Königs Wusterhausen verbindet mich immer noch meine Erinnerung, mein Sohn, der dort lebt – und die Hoffnung, dass es so etwas gibt wie eine Rückbesinnung auf das, was Deutschland einst ausgezeichnet hat: Die Praxis humanistischer und gerechter Prinzipien in allen drei Teilen der staatlichen Gewalt ebenso wie in der Produktion, der Dienstleistung, dem Gewerbe.

Eine Bewegung, die das System in Frage stellt, lässt mich aufhorchen.

Es ist die Occupy- …-Strategie.

Hier wächst eine Jugend heran, die auch uns begeistert, uns früher Geborene, jung gebliebene Alte!

In dieser Bewegung artikulieren sich Menschen, die es nicht mehr normal finden, dass die Politik, gedeckt und unterstützt durch die Institute der Rechtssprechung und der Rechtspflege nur das Kapital der Banken und Versicherungen, der ebenso abstrakten wie abstrusen Finanzgebaren des großen Kapitals stützen.

Ich war nie ein Kommunist. Eher ein Humanist. Aus dieser Überzeugung habe ich mich für Recht eingesetzt – als Journalist. In dieser Geschichte tue ich es in eigener Sache. Ich hoffe, es gibt allen Menschen Mut, denen vergleichbare Willkür und vergleichbares Unrecht widerfahren ist.

Mein Appell:

Kämpfen Sie!

Mehr von GT-Autor Axel Lutze

http://www.gt-worldwide.com/rechtsstaat_lutze_16-10-11.html

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Gruß
Der Honigmann
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Deutsche Israelpolitik ist ein Hindernis für den Frieden

Außenminister Guido Westerwelle mit Israels Staatspräsident Schimon Peres (Foto: dpa)

Es ist richtig und ein Musterbeispiel, dass das demokratische Deutschland die Lehren aus dem Holocaust gezogen hat und eine besondere Verantwortung für seine jüdischen Opfer trägt. Dies verpflichtet alle Menschen, auch die Araber, gegen jede Form vom Antisemitismus, Rassismus und Unrecht zu kämpfen.

Was man jedoch an der deutschen Israelpolitik besonders im vergangenen Jahrzehnt kritisieren muss, sind Irrationalität, Einseitigkeit und Ungerechtigkeit gegenüber den Palästinensern. Das größte Problem besteht darin, dass sie sich auf einer verzerrten Wahrnehmung des Wesens des israelischen Staates gründen. Israel ist der Schuldkomplex der Deutschen, das Land bleibt konstant in der Rolle des Verfolgten und Bedrohten. Deshalb muss die Israel-Debatte die Frage stellen, ob die deutsche Israelpolitik einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten fördert oder verhindert.

Das Existenzrecht Israels steht außer Frage

Zwischen dem idealisierten Israel in den deutschen Köpfen und dem real existierenden israelischen Staat – der aufgrund einer national-religiösen Ideologie und im Zuge der britischen Kolonialexpansion entstanden ist – gibt es einen großen Unterschied. Israel verfolgt seit seiner Entstehung eine expansive Politik, die auf militärische Überlegenheit und Stärke in seinem Verhältnis zu den Palästinensern und zu seinen arabischen Nachbarn setzt.

Die Rechtfertigung dieser Politik mit einer Bedrohung des Existenzrechts Israels durch die arabischen Länder ist schon lange überholt. Israel ist nicht nur die stärkste militärische, sondern auch die einzige atomare Macht in der Region. Es hat mit Ägypten und Jordanien Friedensverträge unterzeichnet und wurde von der PLO anerkannt. Zudem bietet die arabische Friedensinitiative, die 2002 auf der arabischen Gipfelkonferenz in Beirut verabschiedet wurde, dem israelischen Staat die völlige diplomatische Anerkennung und Normalisierung an, wenn er die Besatzung Westjordaniens und Gazas beendet und die Entstehung eines palästinensischen Staates auf Basis der UN-Resolutionen akzeptiert.

Statt Israel zur Raison zu bringen, werden die eklatanten Menschenrechtsverletzungen heruntergespielt und uneingeschränkt akzeptiert. Sowohl die deutsche Politik als auch die Medien, vor allem die öffentlich-rechtlichen, übernehmen die israelische Sicht buchstäblich. So hören und lesen die Menschen Begriffe wie “gezielte Tötung” zur Bezeichnung der Ermordung palästinensischer Aktivisten, das Recht auf “Selbstverteidigung” als Begründung für die Kriege in Libanon 2006 und in Gaza Ende 2008. Und die israelische Mauer, die die palästinensischen Gebiete zerschneidet, heißt im deutschen Jargon “Schutzwall”!

Einseitige Parteinahme

Die einseitige deutsche Unterstützung ist unabhängig von der jeweiligen Farbe der Regierung in Jerusalem. So wird auch die jetzige ultrarechte Regierungskoalition uneingeschränkt anerkannt. Auf der anderen Seite wird die Hamas-Regierung in Gaza, die ebenfalls demokratisch gewählt wurde, boykottiert.

Im Endeffekt dient die absolute deutsche Parteinahme für Israel weder dem Frieden noch der politischen Stabilität in der Region. Das gerne geglaubte und verbreitete Märchen von der deutschen Beliebtheit in der arabischen Welt gehört schon lange der Vergangenheit an. Eine ausgewogene deutsche Nahostpolitik, die die Realitäten des 21. Jahrhunderts in der Region und vor allem den arabischen demokratischen Umbruch beachtet, ist fällig.

Israel muss von der internationalen Gemeinschaft gezwungen werden, die Entstehung eines palästinensischen Staates im Rahmen eines gerechten Friedens zu akzeptieren. Dies würde auch der deutschen Staatsraison dienen.

Abdel Mottaleb El Husseini ist Journalist und Publizist beschäftigt sich mit der politischen Landschaft der arabischen Welt und den Beziehungen der Golfstaaten zum Westen. Seine Texte sind unter anderem erschienen in der Frankfurter Rundschau, im Handelsblatt, bei taz, NZZ, Focus, N24, n-tv, WDR, ZDF und der Deutschen Welle. Husseini wurde 1949 im Libanon geboren.

http://nachrichten.t-online.de/deutsche-israelpolitik-hindernis-fuer-den-frieden/id_49819412/index

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Gruß

Der Honigmann

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Das ist wirklich skandalös: Die Stadt Freiburg hat beschlossen, daß bei Geschwindigkeitsmessungen im Landkreis auch die Verkehrsteilnehmer zur Kasse gebeten werden, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten haben. Begründet wird diese Maßnahme damit, daß ja auch diese Messungen einen Aufwand darstellen, der auch finanziert werden müsse. Die ersten Beschwerden von Autofahrern, die eine Zahlungsanweisung über die Grundgebühr von 50,- EUR erhalten haben, wurden vom zuständigen Sachbearbeiter mit der Begründung abgeschmettert, dass diese Geschwindigkeitsmessungen zur allgemeinen Sicherheit im Strassenverkehr beitragen und das sollte schliesslich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sein. Dezernatsleiter Grafe auf unsere Nachfrage:

“Ausserdem sind doch eh nur die Verkehrsteilnehmer betroffen, die ein sauberes Gewissen haben. Die schwarzen Schafe – also die Betrunkenen oder Fahrer von Fahrzeugen ohne gültige Zulassung, kennen die Stellen, an denen wir kontrollieren sehr gut und nehmen meist Umwege, um an ihr Ziel zu gelangen. Dagegen können wir leider nichts machen und ich weiß auch nicht, was diese Aufregung soll – unsere Strassen werden sicherer!”

Gespannt darf man sein, wann der nächste Landkreis auf diesen Zug aufspringt und versucht, mit dieser Masche sein Stadtsäckel zu füllen.

Und wer jetzt glaubt, daß dies ein verspäteter Aprilscherz ist und daß ich dem Leser einen Bären aufbinden möchte, hat nur zu einem Teil Recht. Was ich oben beschrieben habe, geschieht gerade mit den Besitzern von Schusswaffen im Landkreis Freiburg. Dort sollen auch die Waffenbesitzer zur Kasse gebeten werden, deren anlasslose Kontrolle der Schusswaffen-Aufbewahrung (die übrigens gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt!) keine Beanstandungen ergeben haben. Je nach Dauer der Kontrolle dürfen die Besitzer von Schusswaffen mit Kostenbescheiden zwischen 50,- und 400,- EUR rechnen!

Wie groß wird der Aufschrei bei der Bevölkerung sein, wenn das überall bekannt wird? Ich befürchte, daß dieser nicht all zu laut sein wird oder von den Medien kaum Beachtung bekommt! Aber hier wird das Recht mit Füßen getreten!

Was aber, wenn das vergleichbare Szenario der Geschwindigkeitskontrollen Realität wird? Der ADAC würde sicherlich aktiv werden, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Die Waffenbesitzer haben jedoch keinen ADAC – sondern nur Verbände, von denen man allerdings kaum etwas hört. Unkenntnis, Angst oder Unfähigkeit? Ich weiß es nicht…

Ich weiß aber, daß ich mit einer Mitgliedschaft bei prolegal diesem Treiben ein Ende setzen kann und wenn alle an einem Strang ziehen und mitkämpfen, werden wir auch unseren ADAC haben.

http://www.liberales-waffenrecht.de/2011/07/14/behorden-und-politskandal/

….einfach mit der Kammera-Bezeichnung googeln und es kommen genug Urteile heraus, von versch. Gerichten, aus denen hervorgeht, daß die meisten Blitzer nicht anerkannt werden, sprich veraltet sind und nichts taugen.

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Gruß

Der Honigmann

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Besuch eines Gerichtsvollziehers am 04.05.2011 (Halle/Saale)

GV Party geht auf Sendung:

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Herzlichen Dank

an alle lieben Freunde und Mitstreiter für die unveräußerlichen Rechte der Menschen, für Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und die Verbesserung der Zustände in unserem Heimatland und in der Welt.

Herzlichen Dank für die überwältigende Solidarität und selbstlose Hilfe in jeglicher Form, für die sofortige unmittelbare persönliche Vorsprache von etlichen Mitstreitern aus nah und fern bei der „Polizei“ in Sonneberg sowie unzählige Anrufe hernach auch in den „Justizvollzugsanstalten“ Suhl-Goldlauter, Gera und Chemnitz, für die vielen sofortigen Geldspenden, die die umgehende Zahlung des Lösegeldes und den Häftlingsfreikauf ermöglichten.

Herzlichen Dank für die unzähligen guten Wünsche, aufmunternden Worte und Gebete. Versprochen, daß wir uns mit dieser kraftspendenden Erfahrung von unglaublicher Anteilnahme und Solidarität zukünftig noch mehr einsetzen für die Verbesserung der Zustände in unserem Land und in der Welt.

Manfred Heinemann & Maria Wöhner

im Namen der Arbeitsgruppe Natürliche Person – BGB § 1 in Fortführung der Initiative Volksselbstbestimmung, Direkte Demokratie, IVS-DD, Freiheitsbewegung des Deutschen Volkes und aller Völker unseres unvergessenen Freundes und Kameraden
Kurt Schäfer (gest. 13. Februar 2011):
„Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht.“
„Wer nicht von Grund auf umdenken kann, wird nie etwas am Bestehenden ändern.“
„Um die Welt zu vernichten, reicht es, wenn jeder seine Pflicht tut.“ (W. Churchill)
„Alles, was das Böse braucht um zu siegen, sind gute Menschen die nichts tun.“ (E. Birke)
“Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.” (B. Franklin)

Um aktiven Mitstreitern bei Übergriffen in Zukunft wirksam helfen zu können, ist uns eine Idee gekommen, die wir gerade entwickeln und in Kürze veröffentlichen.

Unter Aktuelles und hier finden Sie eine Beschreibung mit dem Sachverhalt und warum die beiden verschleppt wurden.
http://www.natuerlicheperson.de/

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Gruß

Der Honigmann

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…..verkündet die 7. Große Strafkammer des LG Stade in der Besetzung Pudimat, Krackhardt sowie Reinhardt und stellt damit seine Rechtsstaatsfeindlichkeit sowie Verfassungsfeindlichkeit skrupellos öffentlich zur Schau.

Rolf Bossi schreibt es unverblümt in seinem Buch “Halbgötter in schwarz“, Zitat:

“Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterliche Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die den Mühlen der Justiz wehrlos ausgeliefert sind.”

“Das deutsche Justizsystem begünstigt die Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter.”

Am 20.04.2011 erhielt die 7. Große Strafkammer des Stader Landgerichts in der Besetzung Pudimat, Krackhardt und Reinhardt folgenden Beschwerdetext vorab gefaxt, Zitat:

…wird beantragt,

den Beschluss NZS 11c Qs 65/11 des Landgerichtes Stade wegen extremer Rechtsverstöße deklaratorisch aufzuheben und erneut über die sofortige Beschwerde zu entscheiden.

red. Hinweis zu “extreme Rechtsverstöße“:

»Die fehlerhafte Auslegung eines Gesetzes macht für sich allein eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich. Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird.« – Leitsatz 1. BVerfGE 87, 273 – Erörterungsgebühr”

Begründung:

Bereits in der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des AG Otterndorf wurde die Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG gerügt. Die Privatkläger wissen immer noch nicht, ob und wie sich der Privatbeklagte zur Sache eingelassen hat. Mittlerweile hat sich erkennbar ein Behördenvertreter des Bundesamtes der Justiz als Vertreter des Privatbeklagten zum Verfahren gemeldet, ohne dass dieses den Privatklägern mitgeteilt worden ist. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Privatklage sich nicht gegen die Behörde richtet, sondern gegen den grundrechtsverpflichteten Amtsträger Warisch in seiner Funktion als Justizsachbearbeiter. Sowohl in Bezug auf das Zustandekommen eines hier nicht nachzuvollziehenden Vertretungsverhältnisses als auch über Inhalt von Eingaben des Vertreters und / oder des Privatbeklagten selbst ist den Privatklägern das rechtliche Gehör auch in der Beschwerdeinstanz versagt worden.

Wenn die Kammer meint, die Privatklage sei deshalb unzulässig, weil sie nicht innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist des § 77b StPO erhoben worden ist, ist das nicht zutreffend, denn die Verleumdung gemäß § 187 StGB ist kein Antragsdelikt. Bezüglich des Nachstellens gemäß § 238 StGB ist die dritte Tathandlung innerhalb der Dreimonatsfrist angeklagt worden. Diese Tathandlung ist bei der Sachverhaltsdarstellung in den Gründen des Beschlusses vom 08.04.2011 nicht aufgeführt, obgleich die Privatklage mit Schriftsatz vom 02.03.2011 um diese Tathandlung ergänzt worden ist.

Wenn die Kammer meint, die Nichtigkeit der vom Finanzamt Cuxhaven erlassenen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide sowie der folgenden Finanzgerichtsurteile sei nicht gegeben, sondern nur vermeintlich, so irrt sie. Die Bescheide und Urteile basieren nämlich auf einer nichtigen Gesetzesvorschrift, die vom Finanzamt Cuxhaven bei sämtlichen Steuerbescheiden als Ermächtigungsgrundlage benutzt worden ist. Es handelt sich um die Vorschrift des § 18.1.1 EStG.

Es ist von den Privatklägern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Verfassungs-widrigkeit des § 18.1.1 EStG, vormals wortgleich mit § 18.1.1 EStG vom 16.10.1934 in der Formulierung „wissenschaftlich und künstlerisch“ wegen der Kollision mit der höherrangigen Norm des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) so eindeutig ist, dass sie einer richterlichen Wertung, wie sie grundsätzlich für jeden Richter besteht, praktisch entzogen ist. Die Vorschrift des § 18.1.1 EStG in der Formulierung „wissenschaftlich und künstlerisch“ wegen der Kollision mit der höherrangigen Norm des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) kann kein Richter für verfassungsgemäß halten. Sie ist nichtig.

Zur Nichtigkeit eines Gesetzes hat der Prof. Dr. Heintzen, freie Universität Berlin 2001 zutreffend sich wie folgt geäußert:

Verletzt ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht, so folgt daraus die Nichtigkeit des Gesetzes, weil nur so der Grundrechtseingriff zu beheben ist. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.”

In einer ähnlichen Konstellation hat das BverfG im sog. Splitting – Urteil vom 17. Januar 1957 in BverfGE 6, 55 folgenden Rechtsatz unter III. ausgesprochen:

§ 26 EStG 1951 ist nach alledem mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und daher nichtig.

Wenn in der dortigen Entscheidung der 5. Leitsatz wie folgt formuliert wird,

Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht nur ein “klassisches Grundrecht” zum Schutze der spezifischen Privatsphäre von Ehe und Familie sowie Institutsgarantie, sondern darüber hinaus zugleich eine Grundsatznorm, das heißt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts

ist er nicht nur vergleichbar, sondern gleichzusetzen mit dem 1. Leitsatz in der BverfGE 30, 173 vom 24.02.1971 ( sog. Mephisto-Entscheidung ), der da heißt:

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.

Daraus ergibt sich der zwingende Schluss, dass auch § 18.1.1 EStG in der Formulierung „wissenschaftlich und künstlerisch“ wegen der Unvereinbarkeit mit der absoluten Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5.3.1 GG nichtig ist.

Da die vom Finanzamt Cuxhaven benutzte Ermächtigungsgrundlage für die Besteuerung von Einkünften aus freischaffender künstlerischer Tätigkeit auf der nichtigen Vorschrift des § 18.1.1 EStG beruht, können die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide sowie die in der Folge ergangenen finanzgerichtlichen Urteile nur nichtig sein. Ist ein Urteil nichtig, so existiert es nicht (oder nur zum Schein) und hat keinerlei Rechtswirkungen. Es kann daher auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.

Auch wenn es nicht darauf ankommt, soll erwähnt werden, dass die Privatkläger bis 2009 durch falsche Rechtsmittelbelehrungen des Finanzamtes Cuxhaven und des nds. Finanzgerichtes immer wieder davon abgebracht worden sind, den einzig zutreffenden Rechtsweg für die Folgenbeseitigungsklage wegen der Verletzung der absoluten Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 5.3.1 GG und Art. 6.1 GG im Wege der Rückabwicklung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG zu den ordentlichen Gerichten zu beschreiten.

Die finanzgerichtlichen Entscheidungen sind alle von nichtgesetzlichen Richtern gemäß Art. 101 GG ergangen und somit nichtig. Die Finanzgerichtsbarkeit ist nämlich funktional und sachlich unzuständig.

Auch die Verwaltungsakte des Finanzamtes Cuxhaven, die als Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide deklariert worden sind, sind nichtig, denn als Nichtigkeitsgrund fällt vorab die funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde bereits in Betracht.

Wenn der Privatbeklagte von den Privatklägern in zahlreichen Schriftsätzen und Klageschriften auf die bestehende Verfassungs- und Rechtlage hingewiesen worden ist, durfte er sich dem als grundrechtsverpflichteter Amtsträger und auf das Bonner Grundgesetz vereidigter Beamter nicht entziehen. Er steht sogar fortwährend in der grundgesetzlichen Pflicht, die nichtigen Verwaltungsakte in Gestalt der Einkommen- und Umsatzsteuer-bescheide sowie die Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben und rückabzuwickeln.

Was von der Qualität der fachgerichtlichen Entscheidungen im Finanzwesen der Bundesrepublik Deutschland trotz deren Bindung an das Bonner Grundgesetz gemäß der Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu halten ist, haben maßgebliche Kritiker wie folgt veröffentlicht:

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in einer Rede am 17.10.1959:

„…dass nach der finanzgerichtlichen Judikatur im Steuerveranlagungs- und -vollstreckungsverfahren verfassungsrechtliche Einwände gegen die Gültigkeit eines Steuergesetzes grundsätzlich unbeachtlich sind. Die Finanzgerichtsbarkeit fällt nicht ohne inneren Grund durch besondere Verfassungsferne auf.“

Noch 2002 hat dann auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof die Feststellung getroffen, dass das derzeitige Steuerrecht noch immer nicht mit dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang steht. Er hat dazu in seinem Aufsatz “Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts” wie folgt ausgeführt:

1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten ( red. den Bürger )  gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG ).

2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

4. Es interessiert ihn ( red. den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.“

Da die Grundentscheidungen ( Verwaltungsakte des FA Cuxhaven und sämtliche finanzgerichtlichen Entscheidungen ) bereits nichtig sind, kann es ein nachgelagertes Vollstreckungsverfahren gar nicht geben.

Gleichwohl sollen zu dieser Thematik noch folgende gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG bindende Rechtssätze aus der Entscheidung BverfGE 49, 220 vom 27. September 1978 — 1 BvR 361/78 –  vorgetragen werden:

„Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfasst die Pflicht, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen und dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz im Sinne des § 12 EGZPO.“

An dieser Stelle soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die hier aus Entscheidungen des BFH titulierten Kostenforderungen wegen funktionaler Unzuständigkeit der Finanzgerichte in reinen Verfassungsfragen nichtig sind.

„Das Mittel zur Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen ist das Verfahrensrecht. Die staatlichen Organe haben nicht nur die Pflicht, die materiellen Grundrechte zu beachten, sie müssen ihnen auch durch eine entsprechende Verfahrensgestaltung Wirksamkeit verschaffen. Wenn das Verfahrensrecht nicht auf die Effektuierung der Grundrechte ausgerichtet ist, kann deren substantieller Gehalt beeinträchtigt werden. Im Grunde ist ein ordnungsgemäßes Verfahren die einzige Möglichkeit, Grundrechte durchzusetzen oder wirksam zu gewährleisten. Dies zwingt die staatlichen Organe zu einer grundrechtskonformen Auslegung und Handhabung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64; 46, 325 [334]).“

In der Entscheidung BverfGE 49, 220 vom 27. September 1978 — 1 BvR 361/78 –  heißt es weiter wie folgt:

„Der Antrag auf Einleitung der Zwangsversteigerung ist auf die Vornahme einer Amtshandlung gerichtet, mit der ein Eingriff in den grundrechtsgeschützten Bereich des Schuldners begehrt wird. Im Hinblick auf die strikte Bindung an die Grundrechte müssen die hierzu ermächtigten Staatsorgane nicht nur feststellen, ob der Antrag den einfach-rechtlichen Vorschriften entspricht, sondern darüber hinaus sorgfältig prüfen, ob auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff vorliegen. Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen, da jeder Eingriff durch die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht der verfassungsrechtlichen Legitimation bedarf. Dem Staat obliegt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun; dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen zu belegen. Die dem öffentlichen Organ erteilte Ermächtigung zur Ausübung staatlichen Zwanges umfasst nicht die Befugnis, sich über die Grundrechte hinwegzusetzen. Es kann auch kein Gläubiger erwarten, dass Zwangsmaßnahmen im Widerspruch zur Verfassung eingeleitet und durchgeführt werden. Einem hierauf gerichteten Antrag darf kein staatliches Hoheitsorgan entsprechen. Überdies hat derjenige, der den Einsatz staatlicher Zwangsmittel begehrt, die in Grundrechte Dritter eingreifen, die Berechtigung hierzu darzutun.“

Dieses Postulat kann ohne weiteres auf die dritte Tathandlung des Privatbeklagten auf Einleitung des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Haft übertragen werden.

Die Kammer hat erkennbar der Rechtskraft von Entscheidungen, die auf einem nichtigen Gesetz wie der Vorschrift des § 18.1.1 EStG in der Formulierung „wissenschaftlich und künstlerisch“ beruhen, einen Stellenwert eingeräumt, der ihr nicht zukommt. Auch an dieser Stelle soll noch einmal Prof. Dr. Heintzen wie folgt zitiert werden:

“Verletzt ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht, so folgt daraus die Nichtigkeit des Gesetzes, weil nur so der Grundrechtseingriff zu beheben ist. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.”

Im vorliegenden Fall sind mit dem RGZ und jetzt auch dem BGH in seiner Entscheidung vom 21.06.1951 ( III ZR 210/50 ) aufgrund dieser Erwägungen die Voraussetzung für eine Anwendung des § 826 BGB (Sittenwidrige Schädigung durch Ausnutzung eines unrichtigen Urteils) als vorliegend anzusehen, denn

1. die Urteile sind im Ergebnis sachlich unrichtig,
2. der sich auf die Rechtskraft der Urteile berufende und von diesen Urteilen  Gebrauch machende Beklagte kennt die Unrichtigkeit seiner eigenen Bescheide  und der anschließend ergangenen Urteile,
3. es treten besondere Umstände hinzu, die die Ausnutzung der unrichtigen    Bescheide und Urteile als sittenwidrig erscheinen lassen.

Zu 1.
Auf die sachliche Unrichtigkeit der Steuerfestsetzungsbescheide ist bereits in der Privat-klageschrift ausführlich eingegangen worden. Darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen. Es soll lediglich folgendes ergänzt werden:

Für das die Kunstfreiheit des Klägers schützende Grundrecht gemäß Art. 5 Abs. 3. Satz 1 GG gilt ohne Einschränkung der von Prof. Dr. Heintzen, (Dekan Öffentliches Recht Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht der freien Universität Berlin)   formulierte Rechtssatz:

„Verletzt ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht, so folgt daraus die Nichtigkeit des Gesetzes, weil nur so der Grundrechtseingriff zu beheben ist. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.“

Dieser ausformulierte Rechtssatz gilt von seiner staatstragenden Bedeutung samt seiner unzweifelhaften Rechtsfolge auch und insbesondere sowohl für die Steuerverwaltung als auch die Gerichte sowie den Privatbeklagten selbst.

Zu 2.
In allen Schriftsätzen der Privatkläger ist ständig auf die Nichtigkeit aller Bescheide des nds. Finanzamtes und der jeweils folgenden Urteile und Beschlüsse des nds. FG und des BFH hingewiesen worden.

Zu 3.
Hier treten besondere Umstände hinzu, die die Ausnutzung der unrichtigen Bescheide und Urteile als sittenwidrig erscheinen lassen, denn sowohl die funktional und sachlich unzuständigen Finanzbeamten als auch die funktional und sachlich unzuständigen Finanzrichter weigern sich erkennbar ständig, sich mit den Rechtsausführungen der Privatkläger zum absoluten Freiheitsrecht aus Art. 5.3.1 GG ( Freiheit der Kunst ) auseinanderzusetzen, obgleich sowohl die Finanzbeamten als auch die erkennenden Richter aufgrund von Art. 1.3 GG an die Grundrechte als sie unmittelbar bindendes Recht gebunden sind. Diese Ausführungen treffen exakt auf den Privatbeklagten zu.

Völlig unverständlich ist die Ansicht der Kammer wie auch schon die Ansicht des Amtsrichters Hase, Vollstreckungsorgane seien nicht dazu berufen, rechtkräftig festgestellte Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Selbstverständlich ist auch jeder bundesdeutsche Vollstreckungsbeamte im Rahmen seines dienstlichen Handelns an die ihn bindenden Vorschriften des Bonner Grundgesetzes zwingend gebunden. Insbesondere darf er die Freiheitsrundrechte der Betroffenen gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG unter keinen denkbaren Umständen verletzen.

Gänzlich an der geltenden Rechtslage vorbei sind die Ausführungen der Kammer wie auch schon die Ausführungen des Amtsrichters Hase zur Justizbeitreibungsordnung.

Die Justizbeitreibungsordnung wurde am 11.03.1937 vom Reichsjustizminister des Dritten Reiches als Rechtsverordnung auf der Basis von § 5 des Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das ( Dritte ) Reich vom 16.02.1934  erstmalig erlassen. Um deutlich zu machen, dass es sich bei der JBeitrO um eine reine Nazi – Verordnung handelt, soll der rechtliche Werdegang kurz aufgeführt werden:

Am 28. Februar 1933 hat die Reichstagsbrandverordnung als Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat gemäß Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung von 1919 die Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Am 24. März 1933 wurde das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das sog. Ermächtigungsgesetz, erlassen, wodurch faktisch die Verfassung außer Kraft gesetzt und die Regierung ermächtigt wurde, Gesetze zu beschließen.

Am 16. Februar 1934 erließ der Reichskanzler Adolf Hitler das Erste Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das ( Dritte ) Reich und ermächtigte gemäß § 5 den Reichsminister der Justiz, alle Bestimmungen zu treffen, die durch den Übergang der Justizhoheit auf das ( Dritte ) Reich erforderlich werden.

Durch die Kapitulation des Dritten Reiches am 08.05.1945 sind die Reichstagsbrandverordnung, das Ermächtigungsgesetz und das Erste Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das ( Dritte ) Reich untergegangen.

Durch das Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945 haben die Siegermächte folgendes erklärt:

„Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.“

Am 20. September 1945 erging das Kontrollratsgesetz Nr. 1 u. a. mit folgendem Wortlaut:

„Art. I. 1. Folgende Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welche das Nazi-Regime beruhte, werden hierdurch ausdrücklich aufgehoben, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse:“

„Art. III. Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.“

Am 23.05.1949 tritt das Bonner Grundgesetz in Kraft.

„Es unterscheidet sich von allen früheren Verfassungen in Deutschland. Es ist nicht allein Grundordnung, sondern legt sich ausdrücklich die Kraft bei, selber ein Gesetz zu sein, allerdings ein Gesetz besonderen Ranges und eigener Art.“ ( so: Dr. Adolf Arndt, MdB am 17. Okt. 1959 in Kassel )

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat für die untergegangene Justizbeitreibungs-verordnung vom 11.03.1937 kein Nachfolgegesetz erlassen, das zum Erlass einer neuen Justizbeitreibungsverordnung hätte ermächtigen können. Das Nachfolgegesetz hätte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die einzuschränkenden Freiheitsgrundrechte namentlich unter Angabe des Artikels und die Verordnung hätte die gesetzliche Delegationsnorm  gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nennen müssen.

Das BverfG hat in seiner Entscheidung BverfGE 2, 307 vom 10.06.1953 sich zur Nichtigkeit von Ermächtigungen früheren Rechts, die zum Erlass von Rechtsvorschriften an Stelle von Gesetzen ermächtigen, wie folgt geäußert:

Der Reichsminister der Justiz hat die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung vom 20. März 1935 (RGBl. I S. 403) auf Grund des Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (RGBl. I S. 91) erlassen. Darin war er ermächtigt worden, “alle Bestimmungen zu treffen, die durch den Übergang der Justizhoheit auf das Reich erforderlich werden”. Dieses Gesetz steht in Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75), in dem bestimmt war, dass die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übergehen.

Der Reichsminister der Justiz war vielmehr auf Grund seiner umfassenden Ermächtigung aus Art. 5 des Gesetzes vom 16. Februar 1934 befugt, zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung Bestimmungen über das Gerichtsverfassungsrecht mit Gesetzesrang zu erlassen. In diesem Zusammenhang konnte er allgemein Rechtsetzungs- und andere Kompetenzen begründen, um so mehr also sich selbst solche Befugnisse vorbehalten.

Unter “Rechtsvorschriften an Stelle von Gesetzen” sind daher gesetzvertretende Rechtsverordnungen im Sinne Jacobis zu verstehen. Jede Ermächtigung früheren Rechts, die zum Erlass solcher Rechtsverordnungen ermächtigt, ist erloschen.

Da die Justizbeitreibungsordnung nur den Rang einer Verordnung hat, bedarf sie einer Delegationsnorm in einem förmlichen Gesetz. Mit dem Wegfall des Art. V des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.02.1934 ist die ursprünglich vorhanden gewesene Delegationsnorm entfallen. Damit ist gleichzeitig die Rechtsverordnung untergegangen. Die Justizbeitreibungsordnung existierte also beim ersten Zusammentritt des deutschen Bundestages nicht mehr. Für die Überleitung vorkonstitutionellen Rechts gemäß Art. 123 Abs. 1 GG war also kein Raum.

Stattdessen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber als untauglichen Konstrukt lediglich mit dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26.07.1957 ein Änderungsgesetz erlassen, in dem es in Artikel V – Änderungen der Justizbeitreibungsordnung – heißt:

„Die Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 ( Reichsgesetzbl. I S. 298 ) wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geändert:

Auch das Gesetz zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung vom 20.04.1972 ist lediglich ein Änderungsgesetz, kein Nachfolgegesetz für die „Justizbeitreibungs – Verordnung“ vom 11.03.1937.

Um deutlich zu machen, dass die Justizbeitreibungsordnung als Verordnung und nicht als Ordnung im Sinne eines Parlamentsgesetzes erlassen worden ist, wird folgendes von Seite 298 des Reichsgesetzblattes, Jahrgang von 1937, Teil I zitiert:

Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937

Auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das ( Dritte ) Reich vom 16.02.1934 ( Reichsgesetzbl. II, S. 91 ) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 ( Reichsgesetzbl. I S. 1470 ) wird folgendes verordnet:

§ 19
(1) Die Verordnung tritt am 01.04. 1937 in Kraft.

Der Reichsminister Justiz, i.V. Dr. Schlegelberger  (red.: Schlegelberger wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft 1947 von den Alliierten in Nürnberg als Nazikriegsverbrecher verurteilt)

Im Ergebnis bleibt erneut festzuhalten, dass am Tage des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes eine Justizbeitreibungsordnung im Range eines Gesetzes nicht vorhanden war und später eine solche vom Bundesgesetzgeber nicht erlassen worden ist. Für eine Fortgeltung der Verordnung vom 11.03.1937 fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gemäß Art. 80 Abs. 1 GG. Wenn die Kammer mit dem Richter am Amtsgericht Hase feststellt, dass

„die Justizbeitreibungsordnung ihrem materiellen Inhalt nach mit dem Grundgesetz vereinbar ist und auch von dem nachkonstitutionellen Gesetzgeber im Rahmen von zahlreichen Änderungsgesetzen in dessen Willen aufgenommen worden ist“,

könnte man meinen, dass auch sie bloß irrt. Da sie jedoch durch die Privatklageschrift auf die bestehende Rechtslage ausführlich hingewiesen worden ist, ist davon auszugehen, dass die Richter der Kammer bewusst und gewollt das Recht beugen.

Grundsätzlich ist jedem Gericht vom Rechtsuchenden Respekt entgegen zu bringen. Der Rechtsuchende kann jedoch vom Richter erwarten, dass er eine respektable Entscheidung trifft. An einer solchen mangelt es, da die Richter der Kammer ebenso wie der Richter am Amtsgericht  Hase die tragenden Verfassungsgrundsätze des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, auf die auch sie ausdrücklich ihren Richtereid geleistet haben, in ihrer Entscheidung missachtet haben:

Sie stellen das ranghöchere absolute Freiheitsgrundrecht aus Art. 5.3.1 GG unter die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18.1.1 EStG, wortgleich mit § 18.1.1 EStG vom 16.10.1934. ( Drittes Reich )

Sie unterwerfen sich trotz grundgesetzlicher Verpflichtung nicht dem Gesetz ( Art. 97 GG ).

Sie missachten die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht ( Art. 20 Abs. 3 GG ).

Sie missachten die Bindewirkung der Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht und deren absolute Unverletzlichkeit ( Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG ).

Sie missachten den Vorrang der Gesetze vor den Verordnungen ( Art. 80 Abs. 1 GG ).

Sie missachten das die Grundrechte garantierende Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Sie missachten das Potsdamer Abkommen der Siegermächte vom 02. August 1945.

Sie missachten das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945.

Sie missachten die Nichtigkeit von Entscheidungen eines nichtgesetzlichen Richters gemäß Art. 101 GG.

Sie missachten das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG.

Angesichts einer solche Fülle von Verfassungs- und Gesetzesbrüchen taucht unweigerlich der Gedanke auf, dass auch die Richter der Kammer ebenso wie der Richter am Amtsgericht Hase willfährig entschieden haben. Es ist jedenfalls absolut unvorstellbar, dass bundesdeutsche Richter nach Bestehen des ersten und zweiten Staatsexamens derart geringe Rechtskenntnisse besitzen, dass sie ungewollt eine so fehlerhafte Entscheidung treffen.

Die Privatkläger sind sich jedenfalls sicher, dass auch die Richter der Kammer sowie auch der Richter am Amtsgericht Hase den privatbeklagten grundrechtsverpflichteten Amtsträger Pierre Warisch unbedingt vor einer strafrechtlichen Verurteilung bewahren wollen.

Die Privatkläger stellen den Richtern der Kammer ebenso wie bei dem Richter am Amtsgericht Hase fest, dass sie als Teil der Justiz als der dritten Gewalt ihre im Bonner Grundgesetz verankerte zwingende Aufgabe als Kontrollorgan sowohl gegenüber dem Gesetzgeber als auch der vollziehenden Gewalt nicht verfassungskonform wahrnehmen, vielmehr willkürlich und willfährig zugunsten des Privatbeklagten urteilen.

Da den Privatklägern die Einlassung des Privatbeklagten ebenso wie die Stellungnahme seines Vertreters noch nicht zur Kenntnis gebracht worden ist, ist das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG erneut verletzt worden. Zitatende

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Hier bestätigten sich erneut die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen von Prof. Dr. Gerhard Wolf in seinem Aufsatz von 1996, “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?”,  dass bis heute entgegen dem die drei Gewalten zwingend bindenden Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die Befreiung von den kollektivistischen, dynamistischen und teleologischen Lehren des 3. Reichs als misslungen zu titulieren ist. Sie wären rechtsstaatlich zwingend erforderlich gewesen. Stattdessen wird heute noch nach den von Roland Freisler stammenden Sätzen Un/Recht gelehrt und Un/Recht gesprochen.

1. “Wir gehen nicht mehr vom Einzelnen aus” (Kollektivismus)
2. “Das Recht ist in dauernder Entwicklung” (Dynamismus)
3. “Recht ist, was … nützt” (Teleologie)
4. “Ob die Entscheidungen der materiellen Gerechtigtkeit … entsprechen, ist viel wichtiger, als wer sie erläßt und wie sie zustande kommen” . (Rechtsstaatsfeindlichkeit)

Das anmaßende verfassungswidrige richterliche Handeln des Amtsrichter Hase und der 7. Großen Strafkammer des LG Stade hat der Strafrechtslehrer Prof. Dr. Wolff in seinem Aufsatz “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?” schlicht als Rechtsbeugung im Sinne von § 339 StGB beschrieben:

“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist – logisch zwingend – gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”

“Ein Richter der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.”

http://burkhard-lenniger.de/AUCH-RECHTSWIDRIGE-ENTSCHEIDUNGEN-KONNEN-VOLLSTRECKT-WERDEN-VERKUNDET-DIE-7-GROSE-STRAFKAMMER-DES-LG-STADE-IN-DER-BESETZUNG-PUDIMAT-KRACKHARDT-SOWIE-REINHARDT-UND-STELLT-DAMIT-SEINE-RECHTSSTAATSFEI

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…das muß man sich “auf der Zunge zergehen” lassen…

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Gruß

Der Honigmann


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So etwas ironisch kommentiert Marko Petig sein kurzer Bericht in Havelland Brandenburg online. Dem Polzieibericht zufolge keiner Gewaltaktionen bei der Kundgebung festgestellt sind. Die Kundgebung verlief ohne Exzesse und die Voraussetzungen der Polizeibehörden wurden respektiert. Die Polizei hat die linken Demonstranten „abgesondert“, aber es scheint so, dass keine erwartete Unterstützung der Bürger bekamen. Nach Schätzung der Polizei ca. 280 Bürger aus mehreren Ländern zur Kundgebung gekommen sind.

(News4Press.com
Die von Kevin Käther und Rechtsanwalt Wolfram Narath veranstaltete Bürgeraktion „Freiheit für Horst Mahler“ war sehr gut organisiert. Die freiwilligen Ordner parktisch nie zum Einsatz gekommen weil zum großen Teil an der Kundgebung anständigen Bürger da erschienen und vor allem keine Propaganda betrieben wurde, sondern eine würdige Solidarität mit Inhaftierten Rechtsanwalt zu Ausdruck gebracht.

DIE PROTEST-PLAKATE

Auf die professionell herstellten Plakaten war zu lesen:

„§ 130 StGB Wahrheit braucht kein Gesetz! – Freiheit für Horst Mahler“
„Doppelmoral. Liu Xiaobo: Dissident in China bekommt Nobelpreis. BRD: Horst Mahler sitzt 12 Jahre in Zuchthaus! Freihei für Horst Mahler.“
„Wir sprengen Ketten und Mauern“ Freiheit für Horst Mahler“
„Lebenslange Haft aus „Staatsräson = JUSITIZMORD!“ Freiheit für Horst Mahler“
„Menschenrechte gelten im BRDismus nicht für Oppositionelle und Dissidenten! Freiheit für Horst Mahler“
„Wehrt Euch, leistet WIDERSTAND gegen die GEDANKENPOLIZEI im Land!“
„Staatlicher ZWANG zu Lüge ist SEELENMORD! Freiheit für Horst Mahler“
„Den SZ`TAATSTERROR entmachten! Endlich hinschauen: WIDERSTAND leisten! Freiheit für Horst Mahler“
„WAHRHEITS-DIKTATUR: Wo Inquisition herrscht, ist immer auch Wahrheit! Freiheit für Horst Mahler“

MEINUNGEN: POLIZEI UND DEMONSTRANTEN

Ich habe die Polizeibeamten gefragt ob sie bei solchen Plakaten eine Gefahr finden? Die Gegenfrage war: „Sind Sie von den Linken?“. Als ich erklärt habe, dass ich doch den Gefangenen Rechtsanwalt unterstütze und erzählte über meine Erfahrungen über die sowjetische Praxis, sie haben mir gesagt, dass „12 Jahren für Worte ist auch nicht besser“. Ob Sie Probleme mit der Kundgebung haben – wollte ich wissen. Ein ganz junger Polizist sagte: „Probleme haben wir immer nur mit Linken“.

Ich habe auch ein paar jungen Demonstranten gefragt: warum sie hier, was motivierte sie bei solchen Protestaktionen mitzuwirken, die Antworten waren fast gleich: „Wir wollen, dass auch in unserem Land die Menschenrechte und vor allem Meinungsfreiheit beachtet würde, wie es im Grundgesetzt steht geschrieben.“ Ein Mädchen, eine junge Mutter sagte: „Ich will das wir unsere Freiheit nicht verlieren, wie unsere Eltern.“

„Glauben Sie dass diese und ähnlichen Demos einen Sinn hat?“ war meine weitere Frage. Meistens wurde diese Frage so beantwortet: „Wenn wir nichts tun, dann wird noch schlimmer“, die anderen sagten: „Das ist makaber einen alten Man praktisch hinter den Gitter sterben lassen“. Meine letzte Frage war ob sie alle Mitglieder der NPD oder anderen „Rechtsgruppen“ sind? Eine Antwort von den mehreren, die mit nein oder ja beantwortet, war: „Ich denke daran nicht lange warten gegen diese Diktatur zu kämpfen.“

Von den älteren Teilnehmer habe ich oft gehört, dass sie Sorgen machen um die Zukunft ihrer Kinder und Deutschlands: Mit einem solchen Urteil haben sie nicht gerechnet – schon die „kleine Haftstrafen“, zu den über 140.000 unsere Bürger durch Justizbehörden verurteilt worden waren ist erschreckend genug. Die letzten Urteile seit 2007: gegen Ernst Zündel, Germar Rudolf, Sylvia Stolz und Horst Mahler werden durch längeren Haft besonders krass für unseren Rechtsstaat, obwohl in keinem dem Paragraphen des StGB ist eine Freiheitsentzug für einen „Meinungsdelikt“ vorgesehen ist.“

Es ist merkwürdig dabei, dass die Presse und etwas spärlichen Berichten über die Protestaktion gegen mit ihrer schon im Regel geübten Fantasie, aber denken nicht daran, dass diese Aktion von dem JVA in Brandenburg ohne sonst üblichen Gespräche mit den Bürgern oder auch mit Behörden überhaupt keinen Wert hat. Es geht dabei nicht darum, dass die Presse kritisieren oder loben musste, sondern nur üblichen Stempel wie etwa NPD, Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten die Meinung der Leser manipulieren.

Mit keinem Wort erwähnen sie nicht nur ausländischen Gastredner, sondern auch Teilnahme an dieser Kundgebung den Bürger, die solche Praxis der Justiz nicht mehr hinnehmen wollen, wie die mutige Frau Ursula Haverbeck, die seit Jahren betreute Opfer der Alliierten Justiz, oder den Staatsanwalt Wolfram Narath, der für die Holocaustjustiz nicht mehr zur Verfügung steht.

URSULA HAVERBECK: SOLLEN WIR DIESER ZUSTAND NOCH LÄNGER HINNEHMEN?

„Diese Kundgebung, die wir hier heute abhalten, gedient den Recht und die Gerechtigkeit. beides ist in diesem Land zutiefst verletzt. Ein Staat aber hat als vornehmste Aufgabe Recht und Gesetz zu schützen. Tut er das nicht, dann gilt: auf ihrer Früchte sollt sie erkennen. Dieser Staat, Diese
„Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht der Staat des Deutschen Volkes.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein Konstrukt der Siegermächte nach dem 2. Weltkrieg und Übergangsregelung… gilt nur so lange, bis das Deutsche Volk in einer freien Selbstbestimmung eine seine eigenen Verfassung gegeben hat.
Sollen wir dieser Zustand noch länger hinnehmen?“

MICHÈLE RENOUF: BLICK AUS LONDON

Während die Reden, die in einer Entfernung von Pforten des Zuchthauses und dann auch gerade gegenüber dieser Anstalt über Hintergründe des Meinungsterror nicht so offen und laut gehalten wurden, an der Schlusskundgebung, nach sehr begrenzten Aufmarsch am der Parkplatz der Straßenbahn Endstation die Sachen wurden bei Namen genannt.

Schon von mir erwähnte Lady Michèle Renouf aus London setzte in ihrer Rede alle Punkten auf „i“. Sie verkündete Solidarität mit Deutschen Freidenker und beschrieb: wie es dazu kommen konnte. Es war ein Versuch den Deutschen zum Kampf für Meinungsfreiheit zu ermutigen in dem sie die Holocaustdoktrin die Schuld dafür gegeben hat.

Sie unterstützte die Worte von Horst Mahler: “Wenn man weiß, dass die Holocaustreligion im Zentrum die Zerstörung des deutschen Volkes hat, dass die Holocaustreligion Seelenmord am deutschen Volk ist, dann geht es um das Recht zur Gegenwehr.” Und sie hat Mitleid zu Ungerecht gegenüber Deutschland seitens Großbritannien.

AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

Die amnesty international Deutsche Sektion will aber nicht als gewaltlose, politische Gefangene angesehen, die Menschen, die durch politische- bzw. –„Holocaustjustiz“ in unserem Land nicht nur Repressalien ausgesetzt, sondern als „Verbrecher“ bezeichnet und wie Rechtsanwalt Horst Mahler zu 12 Jahre Haft verurteil. Die Begründung: „Äußerungen die eine Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust beinhalten, stellen eine indirekte Form der Hassrede dar.“

In diesem Fall amnesty international, die gern politischen Gefangene in der Welt unterstützt, mach Ausnahme rein propagandistischer Art zugunsten der Pseudojustiz in Deutschland, aber komischerweise doch entlarvt sich selbst, in dem, dass sie dieser Art des „Verbrachens“ mit dem Wort „Äußerung“ bezeichnet. höchstwahrscheinlich die Fantasie der Indoktrinierten reicht nicht aus um eine Tat mit dem „Worttat“ zu bezeichnen.

MEINUNGEN VON BRANDENBURG

„Natürlich können auch rechtsextremistische, gewaltverherlichende, rassistische, antidemokratische Menschen, ihre Meinung sagen. Am liebsten auf dem Mond oder der Antarktis, denn da gehören diese Typen auch hin. Jedenfalls nicht hier und anderswo unter anderen lebenswerten Menschen. Denn allein diese Bilder zeigen mir, wer dort demonstriert hat… Wenn ihr schon das Internet nutzt, dann googelt doch gleich einmal die Vorstrafen vom Herrn Mahler, aber irgendwelche Pauschalvergleiche mit Kinderschändern anzustrengen ist ja armselig. Diesen Vergleichen bedienen sich Neo-Nazis regelmäßig!“

„Mein Kommentar wurde ja gelöscht soll mir doch egal sein es ist einfach mal so ich bin nicht rechts ich bin nicht links ich bin einfach ich mir geht es ja nicht darum das er wegen seiner scheiße 12 Jahre sitzt sondern einfach ums Prinzip ich wurde vor Jahren vergewaltigt und der Arsch hat auch seine eigene Tochter noch vergewaltigt und sich Mädchen unter 14 Jahre nachhause gelockt unter falschen Tatsachen und sie vergewaltigt und der Arsch hatte damals nur laprige 3 Jahre bekommen und ist jetzt schön auf freiem Fuß und darf schön weiter machen. deswegen sollte meine Äußerung einfach nur draus ausgehen das er für sein Verhalten 12 Jahre bekommen hat und kinderfi……. nur 3 Jahre also was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun.“

http://www.youtube.com/watch?v=8fGbwZUY-3M
http://www.meetingpoint-brandenburg.de/brbnews/article.php?article_file=1301153224.txt
http://www.havelstadt-brandenburg.de/poltik-aktuell/trauriger-tag-fuer-die-havelstadt-kaum-interesse-an-einer-gegendemonstration-9228
http://www.havelstadt-brandenburg.de/polizeimedlungen/brandenburg-an-der-havel-polizei-gewaehrleistet-friedlichen-verlauf-von-zwei-versammlungen-9225#Szene_1
http://www.die-mark-online.de/nachrichten/lokales/kreisfreie-stadt-brandenburg/kundgebung-gegen-nazis-1171567.html
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/ich-engagiere-mich-fuer-redefreiheit/1460590.html
http://www.neues-deutschland.de/artikel/194056.nazi-aufmarsch-fuer-horst-mahler.html

Bildnachweis: eigenes Bild vom Autor

privat
Jurij Below

http://www.news4press.com/EIN-TRAURIGER-TAG-F%C3%9CR-DIE-LINKEN_583903.html

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Gruß

Der Honigmann

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